GdB 40 gerechtfertigt?

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rspoerkel
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GdB 40 gerechtfertigt?

#1

Beitrag von rspoerkel »

Hallo,

ich hoffe das mir hier jemand helfen kann, bin etwas überfordert.
Meine Tochter (10) ist rechts Taub ( CI versorgt seit 2013) und links hochgradig Schwerhörig (HG).
Fabienne leidet an einem LAV-Syndrom beidseitig, was für sie bedeutet, das sie früher oder später auf dem linken Ohr ebenfalls ertauben wird.
Die Hörschädigung wurd bei ihr mit 4 1/2 festgestellt. Im letzten Jahr habe ich nun einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt, sie hat 40% erhalten, in dem Schreiben steht auch, das sie ja rechts operiert ist und keinerlei Einschränkungen im Strassenverkehr hat und sie die Behinderung auf ihre Geburt zurück datiert bekommt.
Ich hab das ersteinmal so hingenommen, doch nach langem Überlegen bin ich nun der Meinung das da doch etwas nicht stimmen kann.
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Tochter Fabienne geb. 2005 erkrankt mit 4 1/2 CI rechts Okt.2013
abc123
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Re: GdB 40 gerechtfertigt?

#2

Beitrag von abc123 »

Google mal nach "VersMedV". Das ist die Versorgungsmedizin-Verordnung und wird als Grundlage zur Berechnung des GdB genommen.
Da findest du auch was zu Schwerhörigkeit und Taubheit.
LG
rhae
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Re: GdB 40 gerechtfertigt?

#3

Beitrag von rhae »

Du könntest auch auf den Link "GdB-Rechner" hier im Hauptmenü klicken und dort findest Du einen Link auf die VersMedV (ganz oben), den GdB-Rechner und im grünen Kasten einen Link auf unsere gesammelten Erkenntnisse zum GdB bei Hörschädigungen.

vg Ralph
fast-foot
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Re: GdB 40 gerechtfertigt?

#4

Beitrag von fast-foot »

Hallo rspoerkel,
rspoerkel hat geschrieben:...in dem Schreiben steht auch, das sie ja rechts operiert ist und keinerlei Einschränkungen im Strassenverkehr hat und sie die Behinderung auf ihre Geburt zurück datiert bekommt.
Diese Argumentation widerspricht klar den gesetzlich geregelten Grundsätzen für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen im Sinne des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes, für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes, die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes und das Verfahren für deren Ermittlung und Fortentwicklung.

Entweder ist die verantwortliche Person völlig inkompetent oder möchte bewusst Deinem Kind zustehende Leistungen verweigern. Für die meisten Menschen hätte dieses Verhalten Konsequenzen (Stellenverlust oder gar strafrechtliche Folgen etc.). Nicht so für die Beamten des Versorgungsamtes. Sie können nach Belieben Willkür walten lassen gegenüber Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind. Diese absolute Schweinerei scheint leider von den Verantwortlichen in der Politik so gewünscht, um Kosten zu sparen.

Massgebend für die Feststellung des GdBs in auf Grund von Hörstörungen ist in erster Linie das Sprachaudiogramm, wobei dieses den Kriterien des Versorgungsamtes entsprechen muss. Weitere, durch die Hörstörung bedingte Beeinträchtigungen können den GdB zusätzlich erhöhen.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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