Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

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Evauriel
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Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

#1

Beitrag von Evauriel »

Hallo Gemeinde,

wie schon im Betreff angegeben, wollte ich mich informieren, ob ihr mit solchen Fällen Erfahrungen habt? Zudem gilt das Argument, dass man bei einer anderen Stadt / Bundesland bestimmt bessere Arbeitsplatzmöglichkeiten gibt. Auch da ich erlebe, dass die Bewerbungen meist in den Absagen mit der Begründung enden, dass die einen regionalen Arbeitnehmer nehmen wollen.

Oder wenn man evt. die Möglickeit nach meiner zweiten CI-Op. hätte, eine Umschulung zu machen, je nachdem was da noch passiert, nachdem ich schon über einem Jahr um einen Platz als Angestellter der Wirtschaft bemühe.

Würde mich freuen, wenn ich von euch Tipps bekommen kann, wie man mit den wenigen Mitteln aus dem Alg2 einen Umzug anstreben könnte und falls ich grad etwas umständlich geschildert hatte, zögert bitte nicht etwas genauer einzuhaken 8-|
Kaja
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Re: Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo,

ich hoffe, ich verstehe dich richtig, dass du umziehen möchtest, dir aber die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen?

Geregelt ist das in § 22 Absatz 3 SGB II

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Nach der Rechtssprechung und den entsprechenden Verordnungen der Länder ist eine Zusicherung dann zu erteilen, wenn an dem Ort, an dem die neue Wohnung bezogen werden soll, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten nicht ganz unwahrscheinlich sind.

Ansonsten könnte man noch an Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 Absatz 2 Nr. 5 SGB IX denken - wobei man da schon deutlich intensiver argumentieren müsste, um diesen für diesen Fall nicht ganz typischen Anspruch durchzusetzen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Felicitia
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Re: Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

#3

Beitrag von Felicitia »

So was wie Umzugskisten kann man ganz gut in Studentenbörsen online (googlen) bekommen, meist sehr günstig.
Seit der Geburt schwerhörig. Mittlerweile bds. taub.
beidseits CI Cochlear Nucleus 5
Evauriel
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Re: Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

#4

Beitrag von Evauriel »

Danke, ich werde mich bei euren Tipps näher informieren bzw. ergoogeln...
cooper
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Re: Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

#5

Beitrag von cooper »

Hallo,

heb den Brief mit der Ablehnung, von wegen man möchte lieber Leute aus der Region einstellen, gut auf -- er ist nämlich dein Schlüssel zum Umzug. Denn damit kannst du den Behörden belegen, dass dir de Umzug bessere Job-Chancen bringt.

Viele Grüße, Mirko
Evauriel
Beiträge: 3
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Re: Fördermöglichkeiten auf Umzug als Schwerhöriger im Hartz4

#6

Beitrag von Evauriel »

Hallo Cooper,

gute idee, werde mal demnächst auch schauen, ob ich mir das zusammenkratzen könnte.

Gruß Evauriel
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