Unsere Sohn , wird am 24.10.2009 2 Jahre alt. Am 30 April 2009 ist durch Freifeldmessung einen beidseitige Schwerhörigkeit diagnostiziert worden. Befund in der Verhaltensaudiometrie nur vereinzelte Reaktionen ab 90-100 dB.
1 1/2 Monate später wurde dann eine BERA durchgeführt -> Diagnose hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit bds. DD Hörrestigkeit.
Pädaudiologische Befunde :
BERA rechts Potentialmuster bei 100 und 90dB , fraglich bei 80 dB, links unsicheres potentialmuster bei 90 und 100 dB.
Der Arzt hat uns empfohlen evtl
Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis haben wir am 25.06.2009 gestellt. Die Antwort erhielten wir am 02.09.2009 - 50% & RF. Wir haben sofort Wiederspruch eingelegt und alle Unterlagen die zur Festellung herangezogen wurden angefordert.
Am 19.09.2009 haben wir diese Berichte erhalten. Laut Gutachtlicher Stellungnahme : Hochgradige Hörschwäche dh. GdB 50.
Was solte man in der Formulierung des Wiederspruchs beachten , welche Argumente können hilfreich sein usw.
Wir werden uns noch mit der Frühförderung beraten, wollen aber schonmal auf diesem wege ein paar Informationen Sammeln (da wir keine Ahnung haben was wir in die Begründung hinein schreiben sollen).
LG