Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

Antworten
Gnom
Beiträge: 18
Registriert: 19. Sep 2009, 22:27
15

Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#1

Beitrag von Gnom »

Hallo,

Unsere Sohn , wird am 24.10.2009 2 Jahre alt. Am 30 April 2009 ist durch Freifeldmessung einen beidseitige Schwerhörigkeit diagnostiziert worden. Befund in der Verhaltensaudiometrie nur vereinzelte Reaktionen ab 90-100 dB.
1 1/2 Monate später wurde dann eine BERA durchgeführt -> Diagnose hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit bds. DD Hörrestigkeit.
Pädaudiologische Befunde :
BERA rechts Potentialmuster bei 100 und 90dB , fraglich bei 80 dB, links unsicheres potentialmuster bei 90 und 100 dB.
Der Arzt hat uns empfohlen evtl CI in Betracht zu ziehen .

Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis haben wir am 25.06.2009 gestellt. Die Antwort erhielten wir am 02.09.2009 - 50% & RF. Wir haben sofort Wiederspruch eingelegt und alle Unterlagen die zur Festellung herangezogen wurden angefordert.
Am 19.09.2009 haben wir diese Berichte erhalten. Laut Gutachtlicher Stellungnahme : Hochgradige Hörschwäche dh. GdB 50.

Was solte man in der Formulierung des Wiederspruchs beachten , welche Argumente können hilfreich sein usw.

Wir werden uns noch mit der Frühförderung beraten, wollen aber schonmal auf diesem wege ein paar Informationen Sammeln (da wir keine Ahnung haben was wir in die Begründung hinein schreiben sollen).

LG
Zuletzt geändert von Gnom am 19. Sep 2009, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
Karin
Beiträge: 1772
Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
22
Wohnort: Schauenburg bei Kassel
Kontaktdaten:

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#2

Beitrag von Karin »

Als erstes würde ich fragen, ob die einen gesoffen haben ;-)

Kleiner Scherz!

http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

Hier ist ein PDF - das kannst du denen gern zur Verfügung stellen.
Sie dürfen sich dann ausrechnen, das dein Kind 100 Db bekommt, und ihnen anbieten, du würdest ihnen das auch gern vorrechnen, sollten sie es nicht schaffen.

Viele Grüße
Karin

ps - wo wohnt ihr und welche FF habt ihr?
Zuletzt geändert von Karin am 19. Sep 2009, 23:35, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
cooper
Beiträge: 843
Registriert: 18. Feb 2009, 01:29
16
Wohnort: Eschwege+Hannover
Kontaktdaten:

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#3

Beitrag von cooper »

Gegenüber dem Versorgungsamt sollte man immer mit den einschlägigen Paragraphen des 9. Sozialgesetzbuchs sowied er schon angesprochenen gutachterlichen Grundsätze aus dessen Anhang argumentieren.

Hier mal die entscheidende Passage aus meinem Schreiben an das Versorgungsamt (wobei noch nicht endgültig feststeht, ob das wirkich zum Erfolg führt):
Anbei erhalten Sie ein aktuelles Ton- und Sprachaudiogramm. Nach der aktuell gültigen Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Verordnung von 2008, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Nr. 5.2.2, beträgt laut 4-Frequenz-Tabelle der Hörverlust rechts 8+33+30+15=86% und links 12+32+30+15=89%. Gemäß Tabelle D aus Nr. 5.2.4 ergibt dies einen GdB von 70.
Viele Grüße, Mirko
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#4

Beitrag von Momo »

Hallo Gnom

was genau steht denn für beide Ohren als Hörschwelle (in dB) in den Befundunterlagen drin?

Problem: steht eben drin, dass bereits Reaktionen bei 80 dB zu messen sind, handelt es sich versorgungsrechtlich um eine "nur" an Taubheit grenzende SH mit einem GdB von 70%. Ist das der Fall, würde ich nochmal das Gespräch mit den Ärzten suchen, ob das so ist oder ob es nicht eher ist wie folgt:
dass auch bis 85 dB beidseitig keine eindeutigen Reaktionen messbar sind. Dann wäre das Kind im gutachterlichen Sinne taub und bekäme 100%, da es noch keine 7 Jahre alt ist bzw. die SH bereits vor dem 7. Lebensjahr bestanden hat.
Überhaupt keine Berücksichtigung hat dabei natürlich bisher die Sprachentwicklung gefunden. Da ich bei solchen Werten davon ausgehe, dass auch eine deutliche Sprachentwicklungsstörung vorliegt (und auch bestätigt werden muss!), wird der GdB auch im ersten Fall höher ausfallen.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#5

Beitrag von Momo »

P.S. und noch viel wichtiger sind die Merkzeichen: H, B, G, Gl und RF.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Gnom
Beiträge: 18
Registriert: 19. Sep 2009, 22:27
15

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#6

Beitrag von Gnom »

Hallo,
das Diagram habe ich auch zur Berechnung herangezogen und wir waren daher überrascht wie das Versorgungsamt auf 50% kommt. Kann ja mal Versuchen denen das vorzurechnen :P.
@ Momo : In den Befunden steht nicht weiter als das was ich schon im 1. Beitrag geschrieben habe. Der HNO verweisst auf das die BERA ergebnisse und auf das erste Freifeldaudiometrie Ergebniss.
Der Befund des Kinderarztes [Pädaudiologische Kontrolle im Juli 2009 mit deutl. ....... des Hörvermögens durch Hörgeräte] ist alles was er geschrieben hat.
Sprachentwicklungsstörungen liegen vor ist ja auch normal mehr als 5 genuschelte Worte kommen da noch nicht aus seinem Kehlchen , mit dem laufen hat er erst nach der Hörgeräteversorgung angefangen und ist derzeit noch sehr wackelig auf den Beinen.

Wir wohnen im Kreis Wesel unser HNO Dr. Hübner in Münster

Mfg & THX @ all
Dateianhänge
Freifeld-Audiogramm.jpg
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#7

Beitrag von Momo »

Hallo Gnom

erstmal könnt ihr Widerspruch einlegen um die Frist zu wahren und sagen die Begründung folgt.

Das Problem bei euch sind wahrscheinlich folgende Punkte:
1.
Gnom hat geschrieben:BERA durchgeführt -> Diagnose hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit bds. DD Hörrestigkeit.
Pädaudiologische Befunde :
BERA rechts Potentialmuster bei 100 und 90dB , fraglich bei 80 dB, links unsicheres potentialmuster bei 90 und 100 dB.
2.
Gnom hat geschrieben:Der Befund des Kinderarztes [Pädaudiologische Kontrolle im Juli 2009 mit deutl. ..steht da etwa Verbesserung????..... des Hörvermögens durch Hörgeräte] ist alles was er geschrieben hat.
Die gehen wahrscheinlich einfach von den evtl. guten Werten aus, d.h. rechts von 80 dB und links von 90 dB. Guckt man dann in die Tabelle, errechnet sich allein aufgrund des HV ein GdB von 70%.
Un dann schreibt der Kinderarzt was von ... (ist damit Verbesserung gemeint?) mit Hörgeräten.

ABER:
es gibt den schönen Satz in den Anhaltspunkten: "Besteht ein beidseitiger Hörverlust von mindestens 80% und ist dieser Hörverlust schon vor dem siebten Lebensjahr aufgetreten, so wird unabhängig von der Tabelle D ein GdB von 100% anerkannt. Diese Kinder bekommen außerdem die Merkzeichen B, G und H." Und genau das trifft auch wenn man von den besten angenommenen Werten ausgeht auf euer Kind zu!

Und es gilt, um Punkt 2 zu entkräften, "Der Hörverlust wird ohne Hörgerät oder CI bestimmt."

Da euer Kind erst 2 Jahre alt ist und laut Bera mindestens ein HV von rechts 95% und links > 95% besteht, d.h. also beidseitig größer als 85% trifft der erste Satz "Besteht ein beidseitiger Hörverlust von mindestens 80% und ist dieser Hörverlust schon vor dem siebten Lebensjahr aufgetreten, so wird unabhängig von der Tabelle D ein GdB von 100% anerkannt. Diese Kinder bekommen außerdem die Merkzeichen B, G und H." mehr als eindeutig auf ihn zu und damit ist klar wie das Versorgungsamt zu entscheiden hat, ansonsten Klage vorm Sozialgericht!

Viel Erfolg.
Zuletzt geändert von Momo am 20. Sep 2009, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Gnom
Beiträge: 18
Registriert: 19. Sep 2009, 22:27
15

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#8

Beitrag von Gnom »

Hi
Der Befund des Kinderarztes [Pädaudiologische Kontrolle im Juli 2009 mit deutl. ... des Hörvermögens durch Hörgeräte] ist alles was er geschrieben hat.
Anstelle von den ..... steht da ein Wort welches wir nicht entziffern können sowas wie "Bemeny" ka (Sauklaue).

Danke das hat uns dem Ziel ein Stück näher gebracht. Das die Ärzte immer ""fraglich" , "möglicherweise" oder "unsicher" schreiben müssen anstatt sich festzulegen machts nicht leichter. Wir haben die tage die U7 da werden wir dann mal mit unserem Kinderarzt sprechen.
Mal sehn ob die Dame der Frühförderung uns auch noch ein wenig weiterhelfen kann.

MFG
külpi
Beiträge: 25
Registriert: 10. Aug 2009, 18:46
16

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#9

Beitrag von külpi »

Hallo Gnom,

sehe das ähnlich wie Momo: ab 80 DB Hörverlust ergibt sich gemäß der Frequenztabelle nach Röser ein prozentualer Höverlust von 95 Prozent oder mehr, und das bedeutet taub im gutachterlichen Sinne, und das bedeutet, falls vor dem siebten Lebensjahr erworben oder angeboren, GdB 100 und die Merkzeichen B, G H Rf und Gl.

50 Prozent sind eine Frechheit.

Gruß
Mike
Gnom
Beiträge: 18
Registriert: 19. Sep 2009, 22:27
15

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#10

Beitrag von Gnom »

Hallo zusammen!!!
Heute endlich kam der Bescheid wegen des Wiederspruch.Tja und was soll ich sagen die haben den doch tatsächlich abgelehnt.Jetzt hat das ganze immer noch kein Ende.Müssen morgen erst mal zum Sozialgericht,werden natürlich dagegen klagen.So schnell werden die uns nicht los :p .
Halte euch auf dem laufenden.

lg Gnom
Gnom
Beiträge: 18
Registriert: 19. Sep 2009, 22:27
15

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#11

Beitrag von Gnom »

Hallo
wir sind unserm Ziel schon ganz nah.
Nachdem wir am 02.09.2009 den Behindertenschein für unseren Sohn bekommen haben (GDB 50 + RF) haben wir dagegen Widerspruch eingelegt.
Da das zuständige Amt in Wesel nicht über Bescheid entscheiden konnte wurde die Angelegenheit nach Münster weitergeleitet. In Münster wurden die Befunde erneut geprüft und man kam zu dem Schluss das unserem Sohn (GDB 50 + RF) zustehen...
Wir haben also gegen den Bescheid aus Münster (13.01.2010) wiederum Widerspruch eingelegt d.h. Klage vorm Sozialgericht.
Es sind nun ein paar Wochen vergangen und so ganz unverhofft liegt da ein Umschlag im Briefkasten. Wow was ist das Post vom Sozialgericht unser Widerspruch ist durch, nach Eingang der Klage wurde eine erneute Prüfung veranlasst die zu dem Schluss kam das unser Sohn GDB 100 + die Merkzeichen H, G, B, RF und GL erhalten soll.

... Es hat ja nur fast 9 Monate gedauert...

Danke für die Tipps und Anregungen
>>> JAMIL & Familie<<<

Anhang-> Widerspruch , Stellungnahme und Regelangebot
Dateianhänge
stellungnahme.jpg
begründung.jpg
widerspruch.jpg
Zuletzt geändert von Gnom am 10. Mär 2010, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#12

Beitrag von Momo »

hallo gnom

gratulation. endlich!
steuerfreibeträge (für das H) und pflegepauschbeträge könnt ihr rückwirkend erstatten lassen! ein formloses anschreiben ans finanzamt reicht mit einer kopie des neuen bescheids.
liebe grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Karin
Beiträge: 1772
Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
22
Wohnort: Schauenburg bei Kassel
Kontaktdaten:

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#13

Beitrag von Karin »

Liebe Momo, weißt du wie viele Jahre man die Steuerbefreiung rückwirkend erhält?
Ich habe hier jemanden, (der Junge ist jetzt 10 Jahre) erst durch mich hat die Mutter überhaupt vom Schwerbehindertenausweis erfahren) - der Junge ist lernbehindert. Sie haben jetzt rückwirkend ab Geburt erhalten.
Da die Familie im Moment Hartz 4 bezieht, wie sieht es mit Verrechnung aus?

Viele Grüße
Karin
Zuletzt geändert von Karin am 12. Mär 2010, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#14

Beitrag von Momo »

hallo karin

ich glaube es gibt da keine grenze (normalerweise ja 4 jahre, aber bei sb angelegenheiten gilt das nicht). ich würde das einfach beantragen rückwirkend. bei hartz 4 hab ich keine ahnung, ob es da was anderes stattdessen gibt? keine ahnung- vielleicht fragt ihr mal beim vdk oder sozialverband nach?

liebe grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Hilfe Formulierung Widerspruch Schwerbehindertenausweiss

#15

Beitrag von Kaja »

Hallo Karin,
Karin hat geschrieben:Liebe Momo, weißt du wie viele Jahre man die Steuerbefreiung rückwirkend erhält?
Nach einer Entscheidung des BFH von 1985 ist ein Schwerbehindertenausweis ein Grundlagenbescheid i. S. § 175 Absatz 1 Nr. 1 AO. Deshalb ist der Folgebescheid Einkommensteuerbescheid so lange zu ändern, bis alle behinderungsbedingten Steuererleichterungen berücksichtigt wurden.

Grundsätzlich gilt die vierjährige Festsetzungsverjährung nach § 169 AO. Diese wird aber gemäß § 171 Absatz 10 AO für zwei Jahre nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises gehemmt. Deshalb kann man die Steuerbescheide, wie Momo schon schrieb, tatsächlich ab Geburt ändern lassen - auch wenn viele Finanzbeamte das nicht wissen wollen.
Karin hat geschrieben:Da die Familie im Moment Hartz 4 bezieht, wie sieht es mit Verrechnung aus?
Einkommensteuererstattungen, auch wenn sie die Zeit vor Bezug der SGB-II-Leistungen betrafen, werden nach der ständigen Rechtsprechung des BSG

http://lexetius.com/2009,2189

als Einkommen i. S. § 11 SGB II angesehen und leistungsmindernd berücksichtigt.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 12. Mär 2010, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Karin
Beiträge: 1772
Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
22
Wohnort: Schauenburg bei Kassel
Kontaktdaten:

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#16

Beitrag von Karin »

Und wie sieht es aus, wenn die Familie wieder arbeitet und dann erst die Ersattung beantragt? Wäre es nicht ratsam, erst die Erstattungs zu beantragen, wenn der Hausherr wieder arbeitet?
Wäre das eine Möglichkeit?
Lieben Dank an euch!
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#17

Beitrag von Kaja »

Hallo Karin,

die Familie hat doch zwei Jahre Zeit mit der steuerlichen Geltendmachung. Wenn Aussicht auf eine baldige Berufstätigkeit besteht, kann man noch warten.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#18

Beitrag von Kaja »

Hallo Karin,

wenn auch das Merkzeichen "G" vergeben wurde, könnte die Familie einen Antrag auf behinderungsbedingten Mehrbedarf nach § 28 Absatz 1 Nr. 4 SGB II stelllen und eine rückwirkende Berücksichtigung nach § 44 SGB X beantragen. Ab 2009 wird die Durchsetzung dieses Mehrbedarfes bei Kindern durch eine Gesetzesänderung schwieriger, aber nicht aussichtslos, weil allgemein angenommen wird, dass das BSG die derzeitige Handhabung der Norm durch die Behörden für rechtswidrig erklären wird.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Karin
Beiträge: 1772
Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
22
Wohnort: Schauenburg bei Kassel
Kontaktdaten:

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#19

Beitrag von Karin »

Danke - Danke!
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Felicitia
Beiträge: 260
Registriert: 18. Jan 2009, 18:52
16
Wohnort: Schleswig-Holstein

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#20

Beitrag von Felicitia »

Hallo,

ich stehe auch gerade vor dem Widerspruch. Jetzt wollte ich mal fragen ob dieser wohl Aussicht auf Erfolg hätte in meinem Fall.
Ich habe GdB 50 + RF bekommen, aber laut GdB Rechner müsste mir eigentlich 70 zustehen.
Meine Werte sind:

Links Rechts

0.125 70 70
0.250 70 75
0.5 75 80
0.75 85 80
1 80 80
1.5 80 85
2 75 80
3 70 75
4 70 75
6 70 70

Was meint ihr? Widerspruch einlegen oder eher nicht?
Wäre es theoretisch möglich den GdB runtergestuft zubekommen, nach dem Widerspruch?
Danke schon mal..
Seit der Geburt schwerhörig. Mittlerweile bds. taub.
beidseits CI Cochlear Nucleus 5
Heidi110
Beiträge: 85
Registriert: 2. Mär 2010, 16:51
15
Wohnort: Höxter

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#21

Beitrag von Heidi110 »

Bei meinem Sohn (er ist aber nicht SH) wurde mir bei der ausstellenden Behörde gesagt, das man bei einem Widerspruch nicht runter gestuft werden kann. Runterstufung gibt es nur wenn sich der Gesundheitszustand erheblich verbessert. Ich würde den Widerspruch einreichen und als Begründung das Ergebnis den GdB-Rechner angeben. Mein Akustiker hat meinen GdB-Grad auch ausrechnen können. Frag mal deinen Akustiker ob er dir beim ausrechnen helfen kann. Dann hättest du noch zusätzliche Unterlagen für den Widerspruch.
LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
cooper
Beiträge: 843
Registriert: 18. Feb 2009, 01:29
16
Wohnort: Eschwege+Hannover
Kontaktdaten:

Re: Hilfe Formulierung Wiederspruch Schwerbehindertenausweiss

#22

Beitrag von cooper »

Hallo,

in jedem Fall zunächst erst einmal widersprechen, und zwar zunächst ohne Begründung.

Anschließend forderst du Akteneinsicht und Übersendung der für die Entscheidung relevanten Unterlagen. Dann kannst du nachlesen, warum sie dir nur einen GdB von 50 bewilligt haben. Steht dir mehr zu (der GdB-Rechner ist dafür ein erstes Indiz), begründest du den Widerspruch damit, dass dir nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Punkt 5.2.2 Tabelle B und 5.2.4 Tabelle D ein GdB von 70 zusteht (plus RF, versteht sich).

Meinen GdB haben sie auch viel zu niedrig eingesetzt, leider hab ich mich damals nicht drum gekümmert, sodass ich einwenig Ärger mit der späteren Anfechtung hatte. Hab sie aber trotzdem durchbekommen, die Begründung war wohl nicht zu widerlegen :-D

Viele Grüße, Mirko
Antworten