FM-Anlage bei privat Versicherten

Antworten
mhl
Beiträge: 15
Registriert: 5. Feb 2009, 18:37
16
Wohnort: Niedersachsen

FM-Anlage bei privat Versicherten

#1

Beitrag von mhl »

Hallo, nachdem ich viele Jahre "nur" mitgelesen habe, habe ich jetzt auch eine konkrete Frage. Zuerst möchte ich uns, speziell meinen 4-jährigen Sohn kurz vorstellen: Mika ist beidseits mit CI versorgt (1. Seite 2005, 2. Seite 2007) und geht in einen integrativen Kindergarten, wo er auch gut zurecht kommt. In Anbetracht der Tatsache, dass er 2010 zur Schule kommt (wahrscheinlich Regelschule) und es im Kindergartenalltag doch immer wieder Situationen gibt, wo er eine FM-Anlage gebrauchen könnte, haben wir diese jetzt beantragt und eine Absage mit folgender Begründung bekommen:Grundsätzlich stehen Aufwendungen, die im Rahmen der Integration, Eingliederung und Rehabilation Behinderter entstehen, in der Krankheitskostenversicherung nicht unter Versicherungsschutz. Als Kostenträger für die FM-Anlage kommt der Sozialhilfeträger in Frage.. Das Sozialamt schreibt: Gemäß §§ 5,6 SBG IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilationen durch Ihre private KV erbracht. Also zahlt nicht das Sozialamt sondern die private Krankenversicherung. :lol:
Wer hat nun Recht? In den Versicherungsbedingungen der PKV steht, dass Sie auch für Hilfsmittel aufkommen. Ist eine FM-Anlage ein Hilfsmittel? Hat schon jemand Erfahrungen mit der Beantragung einer FM-Anlage bei privaten Versicherungen? Vielen Dank für Eure Antworten.
Fabio
Beiträge: 14
Registriert: 31. Aug 2004, 18:27
21
Wohnort: Velbert

Re: FM-Anlage bei privat Versicherten

#2

Beitrag von Fabio »

Hallo,

wir haben ein ähnliches Problem, nachdem die FM-Anlage trotz ärtzlicher Verordnung bereits vor 3 Jahren abgelehnt wurde (es gibt da einen Ombutsmann für PKV der die Auffassung der Versicherung - FM-Anlage als Hilfmittel im Vertrag nicht mitversichert- teilte) haben wir im letzten Jahr mit einer erneuten Verordnung die Anlage zunächst mal vorfinanziert.
Fakt ist, dass im Vers.-Vertrag Hörgeräte als versicherte Hilfsmittel explizit aufgeführt sind, darüber hinausgehend aber keine weiteren Hilfsmittel zum Ausgleich der Schwerhörigkeit genannt werden. Auch unserer Argumentation, dass es sich bei der FM-Anlage um ein medizinisch notwendiges Zubehör zum Hörgerät handelt, und nicht um ein separates Hilfmittel, wollte man nicht folgen.
Auch wir sollen's übers Versorgungsamt (wer ist da jetzt zuständig?) versuchen.
Bisher fruchteten auch die Hinweise einer möglichen Klage am Sozialgericht nicht, wir denken ernsthaft darüber nach.

Sicher rein spekulativ könnte man Fabio's mangelhafte Sprachentwicklung, die nun letzendlich Ausschlaggebend für die Entscheidung zum CI war, auch auf unzureichende Versorgung z.B. mit der FM-Anlage zurückführen. Die hier jetzt mind. 10x höheren Kosten wurden ohne jede Regung übernommen. Ob die Versicherung hier seinen Versicherten wirklich einen Gefallen getan hat kann man zumindest mal in Frage stellen.

Schaun wir mal wie's weitergeht, im Moment legen wir mal ne Pause ein.

Auf jeden Fall wären auch wir für jeden Hinweis dankbar.

Herzliche Grüße,

Martin
Herzliche Grüße Fabio
[size=small]12/03, bds. hochgr. SH, HG's seit 09/04, 1. CI 12/2008[/size]
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: FM-Anlage bei privat Versicherten

#3

Beitrag von Momo »

Unsere hat gezahlt-zwar erst nach Widerspruch und meinem dezenten Hinweis, dass ich sonst klagen würde, aber immerhin. Und das sogar obwohl mein Sohn einen SH Kiga besucht hat.

Ich meine es gab da auch mal ein Gerichtsurteil.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
hotte
Beiträge: 32
Registriert: 18. Aug 2008, 21:40
17

Re: FM-Anlage bei privat Versicherten

#4

Beitrag von hotte »

Hallo Fabio,
unsere PKV wollte zuerst auch die Kosten nicht übernehmen. Wir haben mit Rechtsanwalt gedroht und uns im Widerspruch auf das folgende Urteil bezogen. Dann haben Sie gezahlt.

Amtsgericht München, Az: 211 C 5346/03:
Auch Zusatzgeräte zur Verbesserung der Qualität von bereits vorhandenen Hörgeräten müssen von der Krankenkasse bezahlt werden.
Danach muss eine private Krankenversicherung dem Sohn eines Versicherten eine spezielle drahtlose Hörhilfe (FM bzw. Mikroport-Anlage) bezahlen.

Mit dem Gerät, das Nebengeräusche ausblendet, kann der beidseitig schwerhörige Junge dem Schulunterricht folgen. Die Kasse hatte sich geweigert, das rund 2000 Euro teure Gerät zu bezahlen, da ihrer Meinung nach nur normale Hörgeräte in den Leistungskatalog fallen. Die verklagte Versicherung ging nach ihrer Niederlage vor dem Amtsgericht zunächst in Berufung und argumentierte, eine Versicherung schulde nicht die Kostenerstattung für das theoretisch mögliche Optimum, sondern nur für das objektiv medizinisch Notwendige. Vor dem Landgericht München I nahm die Versicherung die Berufung dann jedoch wieder zurück.

Das Landgericht hatte zuvor in einem so genannten Hinweisbeschluss (Aktenzeichen: 6 S 11128/04) betont, dass unter den Begriff Hörgerät auch Geräte fallen, die die Funktionsfähigkeit eines bereits vorhandenen Hörgeräts verbessern. Das bereits vorhandene Grundgerät habe im konkreten Fall nur eine eingeschränkte Filterwirkung und gleiche den Hörschaden des Kindes nur unzureichend aus.


Viele Grüße
hotte
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: FM-Anlage bei privat Versicherten

#5

Beitrag von Momo »

Genau das Urteil meinte ich. Der Hinweis darauf hat bei uns auch geholfen...
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
mhl
Beiträge: 15
Registriert: 5. Feb 2009, 18:37
16
Wohnort: Niedersachsen

Re: FM-Anlage bei privat Versicherten

#6

Beitrag von mhl »

Hallo,
nach einem lang andauernden Schriftverkehr mit unserer KK hat die KK die Kosten für die FM-Anlage übernommen (aber ohne Rechts-
anspruch für die Zukunft).

P.S.: Die Anlage funktioniert super und erleichtert unserem Sohnemann in einigen Situationen den Höralltag.
sona

Re: FM-Anlage bei privat Versicherten

#7

Beitrag von sona »

Hallo! Ich habe gerade in einem Vortrag von dieser FM-Anlage gehört. Mein Sohn (8) in der zweiten Klasse hat diese Wahrnehmungsstörung. Habe seit letztem Jahr Logopädie und jetzt Ergotherapie gemacht mit ihm. Dieses Gerät würde mich überzeugen. Wie stelle ich es an, daß ich von der KK, daß Gerät ersetzt bekomme. Gruß sona
Antworten