Hallo, nachdem ich viele Jahre "nur" mitgelesen habe, habe ich jetzt auch eine konkrete Frage. Zuerst möchte ich uns, speziell meinen 4-jährigen Sohn kurz vorstellen: Mika ist beidseits mit
CI versorgt (1. Seite 2005, 2. Seite 2007) und geht in einen integrativen Kindergarten, wo er auch gut zurecht kommt. In Anbetracht der Tatsache, dass er 2010 zur Schule kommt (wahrscheinlich Regelschule) und es im Kindergartenalltag doch immer wieder Situationen gibt, wo er eine FM-Anlage gebrauchen könnte, haben wir diese jetzt beantragt und eine Absage mit folgender Begründung bekommen:
Grundsätzlich stehen Aufwendungen, die im Rahmen der Integration, Eingliederung und Rehabilation Behinderter entstehen, in der Krankheitskostenversicherung nicht unter Versicherungsschutz. Als Kostenträger für die FM-Anlage kommt der Sozialhilfeträger in Frage.. Das Sozialamt schreibt:
Gemäß §§ 5,6 SBG IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilationen durch Ihre private KV erbracht. Also zahlt nicht das Sozialamt sondern die private Krankenversicherung.
Wer hat nun Recht? In den Versicherungsbedingungen der
PKV steht, dass Sie auch für Hilfsmittel aufkommen. Ist eine FM-Anlage ein Hilfsmittel? Hat schon jemand Erfahrungen mit der Beantragung einer FM-Anlage bei privaten Versicherungen? Vielen Dank für Eure Antworten.