Vorstellung - und viele Fragen ...

Hier kann man sich vorstellen oder eigene Erlebnisse berichten
Antworten
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Vorstellung - und viele Fragen ...

#1

Beitrag von Jukatan »

Hallo ihr :)

Ich bin neu hier, und gerade dabei mich ein bisschen einzulesen ...
und nachdem ich jetzt über google und hier einiges erfahren habe, aber erkannt habe das ich mir das nicht alles selbst anlesen kann bzw dann nicht sicher weiß ob es seine Richtigkeit hat muss ich hier nachfragen.

Zuerst kurz zu mir:

ich bin 22, und habe ungefähr seit ich 5 Jahre alt bin Hörgeräte.

Die genaue Geschichte habe ich mir schonmal von meinen Eltern erzählen lassen, aber Details waren dabei eher unwichtig was also heißt das ich gar nicht 100% weiß wie alles gelaufen ist..., werde aber nochmal ganz genau nachfragen und erstmal so genau wie ich es weiß wiedergeben ^^

Fakt ist:
Ich wurde mit normalem Hörvermögen geboren, konnte auch recht schnell sprechen, und habe, laut meiner Mama, schon immer vor mich hingebrabbelt und "gelabert" ;)

Hier wirds dann etwas ungenau ich weiß es nicht genau ...

bin als Kleinkind (ich vermute zwischen 2 und 3) schwer an Durchfall erkrankt, meine Eltern haben mehrfach Ärzte aufgesucht, bzw Notarzt gerufen - der Notarzt kam das eine mal sogar OHNE Tasche, hat nen kurzen Blick auf mich geworfen und meinte dann

"das wird schon wieder gehn se nach den Feiertagen einfach zum Kinderarzt".

Am Ende wurde nochmal Notarzt gerufen, die haben mich sofort eingepackt und nach Bad Mergentheim in die Kinderklinik gefahren. Dort haben dann meine Eltern von einer Schwester gehört "noch ein paar Stunden und es wäre mit den Kleinen vorbei gewesen" - das haben sie aber auch nur einmal gehört, danach fiel darüber nie mehr ein Wort.

Ich war also fast ausgetrocknet aufgrund des starken Durchfalls, und hab dann wohl sehr starke Antibiotika bekommen (wie gesagt: genau weiß ich es nicht werde mich aber schlau machen)

Dann gings mir wieder gut etc pp ... meinen Eltern fiel so nichts weiter auf, da ich mein verschlechtertes Hören gut "versteckt" habe, Lippen gelesen habe etc...

Als ich dann in den KiGa kam, sind die Betreuerinnen darauf aufmerksam geworden das ich wohl nicht so gut hören würde, das hat sich dann auch bestätigt und ich bekam mit 5 meine ersten Hörgeräte...

Ich habe eine mittelschwere Innenohrschwerhörigkeit, die aber nachweislich nicht von Geburt bestand, da ich ja sprechen etc alles schon konnte.

Erste Sache die mich jetzt im nachhinein stutzig macht.

Okay, weiter im Text... habe HGs bekommen, alles wunderbar - bin soweit zurecht gekommen...

irgendwann als ich älter wurde hab ich mal meinen Akustiker gefragt ob ich denn eigentlch nicht irgendwie behindert bin - irgendwelche Ansprüche oder sonst irgendwas habe. Der hat dann zu mir gesagt, das da nichts wäre, und es nichts gäbe und das ich mir keine Gedanken drüber machen soll...

Nächste Sache die mich jetzt stutzig macht...

Aufgrund einer Neuversorgung mit HGs, die jetzt (leider) nötig wird, habe ich etwas gegoogelt weil ich mich über versch. Sachen informieren wollte, bin dabei über diese Homepage gestolpert und habe festgestellt das in mir einige Fragen sind, mit denen ich mich bisher nie beschäftigt habe, und die heute allesamt zum Vorschein gekommen sind...

1.
Ich nehme mal an, das es mit Sicherheit schon verjährt ist... aber die ganze Sache, wie sie damals mit mir als Kleinkind abgelaufen ist, war grob fahrlässig von einigen Ärzten und alles nur weil Feiertage (ich glaube Weihnachten) direkt vor der Tür standen...

Da werde ich aber wohl keine Möglichkeit mehr haben noch irgendwas zu tun oder? Vielleicht kann mir ja jemand Tipps / Ratschläge geben...

2.
Mich würde brennend interessieren aus welchem Grund ich schwerhörig wurde, mein bisheriger HNO konnte mir dazu nie etwas sagen, und das Thema wurde immer schnell unter den Teppich gekehrt wenn ich mal gefragt hatte - werde am Montag meinen jetzigen HNO mal deswegen anhauen.

3. und das wichtigste im Moment für mich:

Ich habe festgestellt, das ich entgegen der Aussage meines damaligen Akustikers, sehr wohl Anspruch auf eine Anerkennung eines GdB habe, und zwar, wenn ich mich nicht vertan habe, sogar von 50% ...

außerdem habe ich gelesen man kann es rückwirkend beantragen

allerdings steige ich da nicht wirklich durch...

Wie funktioniert das, funktioniert es überhaupt, was muss ich tun, wie geht das, und was habe ich überhaupt für Rechte ?!

Bin da gerade ziemlich verwirrt und ärgere mich darüber das ich
a) falsch beraten wurde und
b) mich bisher auch nicht selbst mal drum gekümmert habe ...

Jedem der bisher mitgelesen hat, möchte ich schonmal danken, tut mir leid das es soviel geworden ist aber das musste mal raus.

Ich hoffe das ich hier ein paar Antworten auf meine Fragen finden kann...

viele liebe Grüße
Jukatan

P.s: Anbei ein Audiogramm von mir, das ist im Rahmen eines Experiments an der Uni entstanden - also unter Umständen nicht 100% genau, werde mir aber am Montag das aktuelle Audiogramm vom HNO besorgen.
Dateianhänge
Audiometrie.JPG
(90.79 KiB) 247-mal heruntergeladen
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#2

Beitrag von Momo »

Hallo Jukatan

erstmal herzlich willkommen hier.
Ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten.
Jukatan hat geschrieben:1.
Ich nehme mal an, das es mit Sicherheit schon verjährt ist... aber die ganze Sache, wie sie damals mit mir als Kleinkind abgelaufen ist, war grob fahrlässig von einigen Ärzten und alles nur weil Feiertage (ich glaube Weihnachten) direkt vor der Tür standen...

Da werde ich aber wohl keine Möglichkeit mehr haben noch irgendwas zu tun oder? Vielleicht kann mir ja jemand Tipps / Ratschläge geben....
Also man könnte versuchen Einsicht in die damals angelegte Krankenakte zu bekommen. Die könnte evtl. archiviert sein bzw. dein HNO oder Kinderarzt wird ja einen Bericht des KH bekommen haben damals. Da würde ich nachfragen und Kopien verlangen. Aus diesen Berichten müsste eindeutig hervorgehen welche Medikamente du bekommen hast. wo wir gleich bei Frage 2 wären.
Jukatan hat geschrieben: 2.
Mich würde brennend interessieren aus welchem Grund ich schwerhörig wurde, mein bisheriger HNO konnte mir dazu nie etwas sagen, und das Thema wurde immer schnell unter den Teppich gekehrt wenn ich mal gefragt hatte - werde am Montag meinen jetzigen HNO mal deswegen anhauen..
denkbar wäre, dass eins der Medikamente "schuld" ist. Es gibt Antibiotika die das Gehör schädigen, wobei es bei einem lebensbedrohlichen Zustand keine Frage ist, dass es unvermeidbar ist.
Jukatan hat geschrieben: 3. und das wichtigste im Moment für mich:

Ich habe festgestellt, das ich entgegen der Aussage meines damaligen Akustikers, sehr wohl Anspruch auf eine Anerkennung eines GdB habe, und zwar, wenn ich mich nicht vertan habe, sogar von 50% ...

außerdem habe ich gelesen man kann es rückwirkend beantragen

allerdings steige ich da nicht wirklich durch....
wenn es irgendwo unterlagen gibt, die belegen wann die hörschädigung eingetreten ist bzw. festgestellt wurde, kann man versuchen dies rückwirkend zu beantragen. Entsprechende Befunde zusammen mit aktuellen Befunden dem Antrag beilegen. Den Antrag selber bekommt man (zumindest hier in Niedersachsen) beim Versorgungsamt.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#3

Beitrag von Jukatan »

Huhu Momo, danke für die liebe Begrüßung :)

Also ich hab mir schon ne kleine ToDo Liste geschrieben, werde mal meinen Kinderarzt von damals, und meinen Akustiker anhaun das ich die Krankenakte kopiert haben will.

Jetzt will ich das wissen was damals abgelaufen ist ...

Werde mich auch mal bei meinen Eltern erkundigen wer der Arzt in Würzburg war der mich in ne Gehörlosen Schule stecken wollte ...

Ich weiß nicht ob das der richtige Ort ist um Fragen über Fragen zu stellen, falls das nicht so ist bitte einfach bescheid sagen :)

Liege ich mit meiner Berechnung eines GdB von 50% aufgrund des angehängten Tonaudiogramms richtig?

Auf jeden Fall hätte ich aber ja einen GdB von 30%, das würde also einer Steuererleichterung von 310 € entsprechen (richtig ?)

wie sieht das ganze aus - kann ich (bzw vor allem meine Eltern) da im Nachhinein noch von profitieren? Wie gesagt ich brauche jetzt neue Hörgeräte - und da ich studiere kann ich mir die nicht selbst leisten.

Dann weiter: wie sieht das aus ich bin ja inzw 22, habe aber keinerlei Einkommen über dem Freibetrag ... und meine Eltern kommen immer noch für den Großteil aller Sachen auf...

kann ich also die Steuererleichterung aufgrund meines GdB also auch nach meinem 18. Lebensjahr noch für meine Eltern geltend machen?
Ich hätte ja nichts daon, und meine Eltern finanzieren mich eben immer noch zum größtenteil ...

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen, oder mir zumindest sagen wo ich darauf Antworten finden kann :)

VlG
Jukatan
Norbert_S
Beiträge: 222
Registriert: 10. Feb 2008, 14:05
17
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#4

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Jukatan!

Zur rückwirkenden Abwicklung uralter Krankengeschichten weiß ich nichts. Das „riecht“ aber nach Gutachten – Gegen-Gutachten, alles fünfstellig, und die alten Unterlagen werden kaum noch auffindbar sein.

Steuerlich rückwirkend ist wohl nichts zu machen, wenn nicht gegen frühere Steuerbescheide fristgerecht Einspruch erhoben wurde.
Der Freibetrag von € 310.- bedeutet ja nur, dass für diesen Betrag keine Steuer zu zahlen ist. Da kommt bei einem Durchschnittsverdiener gerade mal ein Vorteil von ca. € 100.- bei dir bzw. deinen Eltern an. Wenn kein nennenswertes Einkommen gegeben ist, ist der Steuervorteil auch für die Katz. Der deckt auch im besten Fall nur die Batterien für die HGs.
Trotzdem wirst du den Freibetrag bei deiner Sachbearbeiterin im Finanzamt begründen bzw. durchkämpfen müssen.
Du könntest dafür aber einen Steuerberater nehmen. Der nimmt für eine ganz einfache Steuer-Erklärung so etwa € 250.- und das Finanzamt winkt das dann meistens durch. Ab dem nächsten Jahr wird das dann nicht mehr groß geprüft und du kannst den Freibetrag einfach selbst „fortschreiben“
Vorsicht bitte: Das kann so laufen, muss es aber nicht.

Grüße
von

Norbert_S
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo,
Norbert_S hat geschrieben:Steuerlich rückwirkend ist wohl nichts zu machen, wenn nicht gegen frühere Steuerbescheide fristgerecht Einspruch erhoben wurde.
Nicht wirklich - ein Schwerbehindertenausweis ist ein Grundlagenbescheid i.S. § 175 Absatz 1 Nr. 1 AO. Deshalb muss dieser gemäß § 171 Absatz 10 AO innerhalb von zwei Jahren nach Zugang für ALLE Jahre, für die der Ausweis gilt, in entsprechende Steuerbescheide umgesetzt werden, auch wenn diese bereits unanfechtbar sind. Hier gilt auch die die vierjährige Festsetzungsverjährung des § 169 AO nicht.

Grundsätzlich wird gilt der Bescheid des Versorgungsamtes ab Datum der Antragstellung. Man kann aber explizit gemäß § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung beantragen, dass die Schwerbehinderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlag, wenn man ein rechtliches Interesse (z.B.rückwirkende Inanspruchnahme von Steuererleichterungen) geltend macht.
Jukatan hat geschrieben:wie sieht das ganze aus - kann ich (bzw vor allem meine Eltern) da im Nachhinein noch von profitieren? Wie gesagt ich brauche jetzt neue Hörgeräte - und da ich studiere kann ich mir die nicht selbst leisten.

Dann weiter: wie sieht das aus ich bin ja inzw 22, habe aber keinerlei Einkommen über dem Freibetrag ... und meine Eltern kommen immer noch für den Großteil aller Sachen auf...

kann ich also die Steuererleichterung aufgrund meines GdB also auch nach meinem 18. Lebensjahr noch für meine Eltern geltend machen?
Ich hätte ja nichts daon, und meine Eltern finanzieren mich eben immer noch zum größtenteil ...
Gemäß § 33 b Absatz 5 EStG können Eltern, deren Kinder einen Pauschbetrag wegen Behinderung haben, diesen aber nicht nutzen, diesen Freibetrag auf sich übertragen lassen, wenn sie für das Kind noch Kindergeld bekommen. Da du studierst und noch nicht älter als 25 Jahre bist, dürfte diese Voraussetzung erfüllt sein.
Jukatan hat geschrieben:Auf jeden Fall hätte ich aber ja einen GdB von 30%, das würde also einer Steuererleichterung von 310 € entsprechen (richtig ?)
Aber nur, wenn im Bescheid des Versorgungsamtes festgestellt wurde, dass die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat (§ 33 b Absatz 2 Nr. 2b EStG). Auf diese Feststellung hast du aber nach Nr. 28 der "Anhaltspunkte" bei Schwerhörigkeit einen Anspruch.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Julia
Beiträge: 132
Registriert: 15. Sep 2002, 23:30
23
Wohnort: bei Dortmund
Kontaktdaten:

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#6

Beitrag von Julia »

gelöscht
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
-----------------------------------------------
www.bundesjugend.de
fast-foot
Beiträge: 5624
Registriert: 12. Okt 2008, 15:55
17

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#7

Beitrag von fast-foot »

Hallo Jukatan,

laut Tabelle steht Dir ein GdB von mindstens 40% zu. Falls Du rückwirkend etwas geltend machen könntest, wahrscheinlich noch mehr, da Du damals jünger als sieben warst. Es ist nicht gesagt, dass die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. Versuchen kann man's.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#8

Beitrag von Jukatan »

Danke euch allen für eure Antworten :)

hab ja teilweise auch schon weiter nachgefragt :)

Hätte da aber schon wieder was ...

Wenn ich Einsicht in meine Krankenakte will, muss ich dafür einen guten Grund haben, oder was muss ich denen sagen?

Habe nicht unbedingt ein gutes Verhältnis zu meinem alten HNO - deswegen hätte ich gerne so wenig Kontakt und Reibungspunkte wie möglich ...

oder habe ich das Recht jederzeit meine volle Krankenakte einzusehen und zu kopieren ?

Gruß
Jukatan
Sandra

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#9

Beitrag von Sandra »

Hallo Jukatan,

falls der damalige HNO-/Kinderarzt/Praxis heutzutage noch gibt, kannst Du nachfragen ob die Akten noch da sind. Normalerweise ist die Aufbewahrungsfrist meines Wissens 30 Jahre!

Inwiefern das heutzutage noch Rückwirkend gemacht werden kann, kann ich leider nichts sagen. Da haben andere schon was geschrieben. Falls dies jedoch nicht gehen sollte oder mit der Beweislage zu kompliziert wird, dann solltest Du bei Interesse für jetzt tun, damit Du für künftig die Nachteilsausgleiche nutzen kannst.

Viel Glück und Gruss
Sandra
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#10

Beitrag von Kaja »

Hallo Jukatan,
Jukatan hat geschrieben:Wenn ich Einsicht in meine Krankenakte will, muss ich dafür einen guten Grund haben, oder was muss ich denen sagen?
...
oder habe ich das Recht jederzeit meine volle Krankenakte einzusehen und zu kopieren ?
Du könntest mit der anlogen Anwendung der Regelung des § 25 SGB X argumentieren:
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Analog deshalb, weil der Arzt keine Behörde i.S. des Gesetzes ist und es (noch) kein laufendes Verfahren gibt.

Ein schärferes Schwert wäre die Entscheidung des BVerfG vom 16. September 1998 (AZ 1 BvR 1130/98):
Das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) gebieten es, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen. Ärztliche Krankenunterlagen betreffen nämlich mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 <379>). Der grundsätzliche Anspruch des Patienten auf Einsicht in ihn betreffende Krankenunterlagen ist auch in der zivilrechtlichen Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkannt (seit BGHZ 85, 327; vgl. auch BVerwGE 82, 45,
Eine Einschränkung des Einsichtsrechtes kann es nur geben, wenn medizinische oder psychische Gründe dagegen sprechen. Aber:
Allerdings darf der Arzt ... die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf ärztliche Bedenken verweigern. Er hat die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen
Hast du eigentlich noch das gelbe Vorsorgeheft? Wenn dort bereits bei den U-Untersuchungen Auffälligkeiten beim Hören und gegebenfalls bei der Sprache vermerkt sind, reicht das manchen Sachbearbeitern von Versorgungsämtern schon, um eine rückwirkende Anerkennung zu akzeptieren.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#11

Beitrag von Jukatan »

Habr mir jetzt eben das Audiogramm vom HNO geholt, die Werte in dem Audiogramm sind ein ganzes Stück schlechter als in dem das ich oben angehängt habe

da bin ich bei

rechts: 72% Hörverlust und
links: 75%

irgendwie hatte ich selbst nie das Gefühl das ich so furchtbar schlecht hören würde ... mein das ich schlecht höre klar ... aber so ?!

*verwirrt*
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#12

Beitrag von Jukatan »

Huhu ich bins nochmal, entschuldigt den Doppelpost, erstmal nochmal danke für eure Hilfe und die vielen Antworten :)

Aber ich wurde vorhin wieder verwirrt ...

Also erstmal, mit dem Hörschaden wäre ich klar schwerbehindert mit nem GdB von 50% - der Nachteilsausgleich der dann anstehen würde, wäre hoch genug um meine neuen Hörgeräte komplett zu finanzieren, und damit mir zumindest mal die Sorge zu nehmen ...

Der Zuständige der Stadt mit dem ich vorhin mal telefoniert habe, meinte vorhin aber so in etwa

"natürlich hätten sie dann den Nachteilsausgleich - aber andererseits müssen sie sich auch denken das es immer noch Diskriminierung Schwerbehinderter gibt, dürfte es nicht geben - gibt es aber immer noch"
(5 Tage mehr Urlaub bzw vor allem fast unkündbar sind da wohl sehr negativ ...)

Könntet ihr mir da vllt mit ein paar Erfahrungen aushelfen? Bin selber im Moment ziemlich verunsichert ...

Und dann nochwas ... ich habe von einem Urteil gelesen, das die Krankenkasse verpflichtet ist die HGs komplett zu bezahlen,
"wenn eine ausreichende Versorgung mit Kassengeräten nicht möglich ist..."

was bedeutet das konkret, wo ist da die Grenze, bis wann ist ein Hörschaden mit Kassengeräten ausreichend versorgt ?

Schon wieder viele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen

VlG
Chris
Sandra

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#13

Beitrag von Sandra »

Hallo Chris,

lies mal in unten genannten Links...... das sind nur einige Threads aus dem Schwerhörigen-netz.de/pinboard indem schon mehrfach darüber gepostet wurde. Hier kannst Du die Vorgehensweise nachlesen was die Kostenübernahme von KK für HG anbelangt

http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... =&all=True

http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... =&all=True

http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... =&all=True

Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis haben solltest, bist Du zwar nicht verpflichtet den Arbeitgeber diese vorzulegen. ABER bei nichtvorlage des Ausweises kannst Du keine Ansprüche auf die Nachteilsausgleiche stellen!
Bei Bewerbungen muss man nicht offenlegen, jedoch spätestens vor Vertragsunterzeichnung sollte man vorlegen - ansonsten kann es zu fristloser Kündigung kommen, falls der Arbeitgeber hinterher mitbekommt, dass Du aufgrund Deiner Hörschädigung o.ä. die Arbeiten nicht ausführen kannst.

Gruss Sandra
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#14

Beitrag von Jukatan »

Hey Sandra danke für deine Antwort :)

habe mir das auch schon durchgelesen, allerdings ging es da bei allen Leuten um schwerwiegendere Hörverluste als bei mir (glaube ich)

gibt es irgendwo eine Regelung oder irgendwas wo man nachlesen kann ab welchem Hörverlust Kassengeräte nicht mehr ausreichend sind ?

oder muss ich dafür einfach mal den Akustiker anquatschen und ein Kassengerät testen ?

hätte auch noch eine Frage (das nimmt langsam überhand ist ja furchtbar ...)

Der Mitarbeiter der Stadt, den ich wegen dem GdB angerufen habe, hat mir gesagt ich muss zusätzlich zu den Nachweisen und so, auch eine Beschreibung mitliefern wo ich durch meine Hörbehinderung benachteiligt bin UND wenn meine Hörbehinderung durch Hörgeräte ausgeglichen werden kann, habe ich keinen Anspruch auf einen GdB ???

ist das korrekt ?
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#15

Beitrag von Momo »

Jukatan hat geschrieben:....UND wenn meine Hörbehinderung durch Hörgeräte ausgeglichen werden kann, habe ich keinen Anspruch auf einen GdB ???
ist das korrekt ?
NEIN, zugrunde gelegt wird immer eine Hörprüfung OHNE Hörgeräte. Danach wird der Hörverlust bestimmt (siehe Tabellen in den FAQs) und daraus ergibt sich dann der GdB. Erhöhen kann sich der GdB wenn zusätzlich noch Sprachstörungen, Schwindel oder andere Beeinträchtigungen zum Tragen kommen, die müsstest du dann beschreiben und erläutern inwiefern sie dich im Alltag behindern. Den Hörverlust musst du natürlich nicht erläutern. Du kannst auf die Tabellen aus den gutachterlichen Anhaltspunkten verweisen und ein Audiogramm hinzufügen.
ABBC3_OFFTOPIC
Besser nicht telefonisch anfragen usw., denn wenn du gut telefonieren kannst stellen die sich manchmal noch pingeliger an... entweder per mail, Fax oder schriftlich anfragen oder jemand anderen (mutter) anrufen lassen
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Sandra

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#16

Beitrag von Sandra »

Jukatan hat geschrieben: oder muss ich dafür einfach mal den Akustiker anquatschen und ein Kassengerät testen ?

hätte auch noch eine Frage (das nimmt langsam überhand ist ja furchtbar ...)

Der Mitarbeiter der Stadt, den ich wegen dem GdB angerufen habe, hat mir gesagt ich muss zusätzlich zu den Nachweisen und so, auch eine Beschreibung mitliefern wo ich durch meine Hörbehinderung benachteiligt bin UND wenn meine Hörbehinderung durch Hörgeräte ausgeglichen werden kann, habe ich keinen Anspruch auf einen GdB ???

ist das korrekt ?
Hallo Jukatan,

willst Du damit sagen, dass Du bisher KEIN Kassenhörgerät getestet hast? Die KK bestehen, dass man mind. 1 Kassengerät testen soll um die Vergleiche vom Akustiker dokumentieren zu können!
Wenn Du dies noch nicht gemacht hast, dann solltest Du Deinem Akustiker ansprechen.

Wg. GdB hat Momo bereits erwähnt. Aber eine Frage, wieso erkundigt Du dies bei der Stadt? Dafür ist doch das Versorgungsamt zuständig!

Gruss Sandra
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#17

Beitrag von Jukatan »

Versorgungsamt gehört doch zur Stadt oder Oo

War irgendein Sozialbeauftragter oder sowas ... dem seine Telefonnummer stand da halt ^^

Ich habe jetzt für die neuen Geräten bisher noch gar kein Gerät getestet, das erste (das ciello) bekomme ich wahrscheinlich nächste Woche.

Kann mich aber ehrlich gesagt nicht daran erinnern früher, bei den letzten beiden Geräten Kassengeräte getestet zu haben ...
Hab halt immer eins vom Akustiker empfohlen bekommen - und das dann genommen ... ohne großartig zu testen.

Das ich da testen kann wusste ich nicht ...
fast-foot
Beiträge: 5624
Registriert: 12. Okt 2008, 15:55
17

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#18

Beitrag von fast-foot »

Das sieht nach einem Akustikerwechsel aus...
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#19

Beitrag von Momo »

Jukatan hat geschrieben:....nicht daran erinnern früher, bei den letzten beiden Geräten Kassengeräte getestet zu haben ...
Hab halt immer eins vom Akustiker empfohlen bekommen - und das dann genommen ... ohne großartig zu testen.

Das ich da testen kann wusste ich nicht ...
Bitte was? was ist das für ein Akustiker?
Vielleicht solltest du dich mal nach einer Empfehlung umhören hier?
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Jukatan
Beiträge: 29
Registriert: 31. Jan 2009, 18:17
16

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#20

Beitrag von Jukatan »

Ich bin jetzt ja bei einem anderen Akustiker, weil ich in Erlangen studiere und da logischerweise dann jetzt auch die neuen HGs bekomme, also ist sowieso ein neuer :)
manu1977
Beiträge: 27
Registriert: 26. Jan 2009, 19:25
16
Wohnort: Lorüns/ Vorarlberg A

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#21

Beitrag von manu1977 »

hallo jukatan,

wie ich mitbekommen habe lebst in D und ich in A.da gibt es vielleicht unterschiede bei den unterstützungen,vielleicht auch nicht. ich weiß leider nicht was gdb bedeutet,aber ich glaube kindergeld ist es nicht,da das separat erwähnt wurde. bei uns ist es so dass man wenn eine "behinderung" vorliegt,erhöhtes kindergeld für dieses kind bekommt. das sind bei uns 130 euro pro monat.
würde man jetzt eine hs erst mit 3 jahren feststellen und man könnte belegen,dass die hs seid geburt besteht,würde man 4680 euro nachbezahlt bekommen.
wie gesagt,ich weiß nicht ob es das bei euch auch gibt. aber ich würde mich erkundigen. du studierst ja und deine eltern bekommen desshalb,nehme ich an noch kindergeld für dich. hast du diesen zuschuss bis jetzt nicht bekommen kannst du ihn für die letzten 17 jahre rückwirkend anfordern.das ist eine stange geld!!
bekommt ihr es schon,oder gibt es das bei euch nicht,war die ganze erzählung umsonst. aber wenigstens bist du informiert.

ganz liebe grüße

manu
liebe grüße
manu
mit lucas 11j. hörend
und sascha 9j. hochgradig schwerhörig
Sandra

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#22

Beitrag von Sandra »

Hallo "Jukatan"/Chris,

man sollte in der Regel mind. 3 HG testen, darunter "eigentlich" ein Kassengerät! Am Ende muss aber der Akustiker der KK dokumentieren was für HG Du getestet etc. hast.

Seit wann trägst Du HG?

Wg. Versorgungsamt weiss ich leider nicht wie es in anderen Städten ist. Da ich nicht weiss wo Du her kommst, schau mal in folgende Link http://www.versorgungsaemter.de/Versorg ... _index.htm
Am besten dort schriftlich einen Antrag stellen, falls Du noch kein Ausweis haben solltest. Dann hast Du auch gleich "schwarz auf weiss" falls was sein sollte und kannst besser darauf reagieren als wenn man das mündlich tut. Und was das Telefonieren anbelangt ist tatsächlich so wie Momo bereits schrieb.

@Manu: GdB => Grad der Behinderung. Das ist ein Wert welches aus dem Audiogrammwerte für den Antrages des Schwerbehindertenausweis errechnet werden kann.

Gruss Sandra
anka
Beiträge: 44
Registriert: 6. Feb 2008, 10:54
17

Re: Vorstellung - und viele Fragen ...

#23

Beitrag von anka »

Hallo Sandra und Momo,

bei uns war es so, dass uns in der Uni gesagt wurde, zu welchem Akustiker wir gehen sollen. Meine Tochter war damals 5 Jahre. Sie durfte zweierlei Hörgeräte testen. Ein Hochwertigeres, das trotzdem von der Kasse bezahlt worden wäre und ein ....ertigeres. Ich hatte damals keinen blassen Schimmer, welches das bessere für unsere Tochter wäre, und nahm das, welches mir der Akustiker empfohlen hatte, es war das ....ertige, was ich aber zum damaligen Zeitpunkt nicht wusste und ich kann nichts dagegen unternehmen :{ . Unser jetziger Akustiker hat einiges mehr drauf.

Gruss Anka
Tochter (7 1/2 Jahre) gering bis mittelgradig schwerhörig
Sohn (12 Jahre) normal hörend
Anka
1 prog. hg. hgs. Tochter (14 Jahre) bds. Hg versorgt
Antworten