ach akopti,akopti hat geschrieben:Wenn ich dir jetzt schreiben, dass ich bei optimaler Anpassung (Untelagen sind 10 Jahre prüffertig für die Krankenkasse vorhanden zum Teil mit Insitumessung/Perzentilanalyse) der angebotenen Hörsysteme( Basisgeräte die dem Vertrag entsprechen gegen höherwertige Systeme kein signifikanter Unterschied im Freiburger Einsilbertest mit und ohne Störgeräusch habe, kam ich bisher nicht in die Zwangslage unredlich zu sein. Aber das glaubst du mir soweiso nicht.Gewichtl hat geschrieben:bekommen denn bei DIR die Versicherten der vom vdek vertretenen Kassen DIE Hörsysteme AUFPREISFREI an´s Ohr, welche - unabhängig vom Einkaufspreis!!! - die vertraglich zugesicherten Versorgungsziele nach HilfsM-RL § 19 bewirken, die dem individuellen Hörumfeld, dem Hörverlust und dem Diskriminationsstatus entsprechen, oder werden sie auch bei DIR nur nach der selektiven Anwendung des § 21 HilfsM-RL "abge-fertig-t"?
LG
Gewichtl
Meine Kunden wissen und können es nachvollziehen, dass wenn sie einen privaten Eingenanteil aufbringen wollen, dass sie dass nur für feineren Klang, ermüdungsfreieres Hören, Komfortablere Handhabung und Ästhetik tun. Ich lese ihnen die Erklärung durch bevor sie diese unterschreiben. Bisher hat noch keiner dass abgelehnt. Aber das glaubst du mir sicher auch nicht.
Gruß
Dirk
für wen hältst du mich?
ich glaube dir - und das meine ich völlig ironiefrei - jedes Wort was du mir hier in diesem Post schriebst.
nur:
du beantwortest wortreich meine Frage nicht.
in meiner Frage ging es nicht um "trickreiche Sattelfestmachung deiner Methode", sondern um "redliche Vertragstreue"

DU argumentierst hier auch wieder nur mit der selektiven Anwendung des §5 der Anlage 1, während ich AUSDRÜCKLICH nach DEINER Umsetzung des § 2 der Anlage 1 fragte.

Du versteckst dich hinter folgendem Trick:
Wenn ich dich frage, ob du Hunger hast, dann antwortest du: "ich hab´schon was gegessen". Du erweckst damit den Eindruck - und darauf kommt´s dir stets an: "einen Eindruck zu erwecken" - als seiest du satt. In Wahrheit hast du aber meine Frage NICHT beantwortet. Und deshalb wage ich die weitere üble "Zunft-Verleumdung"


LG
Gewichtl