Einstufung GdB

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Cashelfamily
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Einstufung GdB

#1

Beitrag von Cashelfamily »

Hallo liebe Eltern von schwerhörigen Kindern!

Ich habe mal eine Frage bzgl. der Vergabe des Schwerhörigengrades:
meine Tochter (2 1/2) ist nach einer Pneumokokkenmeningitis im Dez. '04 hochgradig Schwerhörig (links 90db und rechts 70db). Nach mehreren Arztbesuchen in denen ich immer wieder anzweifelte sie sei völlig gesundet, wurde mir seitens der Ärzte versichert, daß bei ihr alles ok sei und ich, vor allem hinsichtlicher ihrer mangelden Sprachentwicklung, nur Geduldig sein müsse.
Im Sommer 05 - nach gut einem 3/4 Jahr und deutlichen Sprachstörungen, die sich eigentlich durch "Nichtsprechen" verdeutlichten - wurde dann doch die Gehörlosigkeit bei ihr festgestellt. Nach dem anfänglichen Schock und dem "was nun" fangen wir an mit der Situation vertrauter zu werden. Leider kamen wir mit der hiesigen Frühförderin aus München überhaupt nicht klar und da wir unmittelbar neben Salzburg wohnen, bekommt unsere Tochter die Frühförderung (kostenpflichtige) nun aus Salzburg. Leider sind die Gesetze in Österreich anders als bei uns in Deutschland und ich kann mich dort nur beschränkt über Rechte und Pflichten informieren.
Im Sept. '05 habe ich auf anraten der Münchner Frühförderin einen Behindertenausweis beantragt. Noemi wurde ein GdB von 50 Merkzeichen RF zugesprochen, wobei auch erwähnt wurde, daß diese Einstufung in 3 Jahren überprüft werden müsse, da von einer wesentlichen Verbesserung auszugehen sei. Wir waren geschockt. Haben uns die Ärtze doch einstimmig versichert, daß sich Noemis Gehör nicht mehr verbessern würde (es war sogar die Rede von einem CI)
Allein schon das Merkzeichen RF wirkte auf mich wie ein schlechter Witz und hat mich im ersten Moment sehr getroffen. Was soll unsere Tochter mit Radio/Fernsehengebührenbefreiung?
Für uns war diese Einstufung wie ein Schlag ins Gesicht, vor allem weil ich eigentlich erst gar keinen Ausweis beantragen wollte. Gegen diesen Bescheid haben wir Einspruch erhoben und nun wurde sie auf 70 (immernoch Merkzeichen RF) eingestuft.
Meine Frage nun: meinen Sie daß diese Einstufung gerechtfertigt ist? Von anderen Eltern hab ich gehört daß es Sinn macht vors Sozielgericht zu gehen um letztlich noch eine höhere Einstufung zugewiesen zu bekommen. Zumindest mit dem Merkzeichen GI hätte ich gerechnet. Was ist wenn sie Noemi tatsächlich in ein paar Jahren wieder runterstufen?
Mein Mann fragt mich derzeit immer wieder, wozu sollten wir noch weiter Einspruch erheben...es sei doch schon ein Erfolg mit dem GdB von 70. Außerdem wäre es ja nicht, daß wir finanziell in Schwierigkeiten kommen könnten und wegen der paar Steuern so einen Aufwand zu betreiben...macht das Sinn?
Ich frage mich nun auch, was ich will, bzw eigentlich was unser (bzw. Noemis) Recht ist.
Hilfreich wäre es vielleicht wenn ihr mir sagen könnt, wie Kinder die vielleicht einen ähnlichen Hörverlust haben wie unsere Tochter, eingestuft wurden.

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir, sollten wir nochmals Einspruch einlegen wollen, den in gut 2 Wochen erheben müssten.

Vielen Dank schon im Voraus
Gine, Mama von
Nuri *10/06 - normalhörend :) und Noemi *05/03 (re: hochgradig schwerhörig, li: an Taubheit grenzend nach Pneumokokken-Meningitis mit 18 Monaten re: HG und li: CI seit 01/08)
Birgit
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Re: Einstufung GdB

#2

Beitrag von Birgit »

Ich würde es mit dem Widerspruch probieren, denn auch "eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen" bringt, wenn sie "angeboren oder bis zum 7.Lebensjahr erworben(wegen der schweren Störung des Sracherwerbs)" ist einen GdB von 100!!
Und darum gehts ja im Augenblick!
Wurde eigentlich bei eurer Tochter schon eine CI-Voruntersuchung durchgeführt? Hier im Forum gibt es noch eine Familie, wo das Kind eine Pneumokokkenmeningitis hatte (Sabine mit Christian)und da hab ich irgendwann mal gelesen, dass die Scnecke (Cochlea) möglicherweise schnell verknöchern kann und eine OP dann schwieriger sei.
Nervtötend ist einfach, dass du nicht ernstgenommen worden bist und dass nicht automatisch Hörtests gemacht wurden, denn Schwerhörigkeit nach meningitis ist nicht so selten! Ich hab grad nen erwachsenen Patienten, der zum Glück nicht schwerhörig geworden ist, aber eine deutliche Hyperakusis hat. Wir hoffen, dass sich das auch noch bessert, aber der hat eben das Glück, dass er reden konnte und gesagt hat, was los ist.
Liebe Grüße und sag deinem mann, es geht ums Prinzip und nicht um 3€74 beim Widerspruch :rolleyes:
Bei einem Erwachsenen wäre der GdB übrigens richtig bewertet, aber nur dann, wenn die Sprache superklasse wäre und selbst dann müsste eigentlich ein GdB von 80-90 angesetzt werden (je nach Sprachstörung (Ist ein bischen verwirrend dargestellt in den Anhatspunkten für die ärztliche Gutachtertätikeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbhindertengesetz)(Stand 1996; was Neueres gibts NICHT! )
tschüss
(ach so: Notfalls Klage einreichen! Aber du kannst die Formulierung oben durchaus verwenden.....warum nicht, das buch ist kein Geheimnis!
Birgit +
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Re: Einstufung GdB

#3

Beitrag von Karin »

Hallo Liebe Cashel,
wenn du die genauen Werte des Audiogramm hier reinschreibst, kann man den Grad ausrechnen. Deine Tochter hatte zwar Meninigitis, ist aber wohl, wenn sie jetzt noch so "gut" hört, nicht gefährdet durch Verknöcherung, das wäre dann schon passiert. Sie ist wohl durch die Medikamente und nicht durch die Meningitis schwerhörig geworden.

Ein CI braucht ihr sicher bei diesen Werten nicht in Betracht zu ziehen.

Ihr solltet auf jeden Fall einen Widerspruch machen, denn es kann für deine Tochter später gut sein. Es ist ein Nachteilsausgleich!

Im Übrigen kann es schon passieren, dass das Versorgungsamt den Grad wieder runtersetzen will, wenn deine Tochter gut in die Sprache kommen sollte. Eine Mutter, deren Kind mit HG so gut spricht, dass jeder sie verstehen kann, (die Kleine sollte damals nach Diagnose auch ein CI bekommen)ist deswegen auch fast (bin mir nicht sicher, ob doch eine Verhandlung war) beim Sozialgericht gelandet. Sie musste richtig harte Geschütze auffahren. Ich werde sie mal anrufen!

Also auf jeden Fall würde ich für einen höheren Wert kämpfen!
Viele Grüße
Karin


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[Editiert von Karin am: Dienstag, Januar 24, 2006 @ 23:08][/size]
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Momo
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Re: Einstufung GdB

#4

Beitrag von Momo »

Hallo liebe cashel
wichtig wäre ausserdem das Merkzeichen "H" zu beantragen, Begründung massive Sprachentwicklungsstörung, an Taubheit greneznde SH. Sie kann sich nicht alleine verständigen usw. Steuerlich bringt dieses Merkzeichen am meisten. Zum GdB können Karin und Andrea genaueres sagen, wenn du das Audiogramm einstellst.

Legt einfach Widerspruch ein (fristgerecht) und schreibt, dass die Begründung folgt.

LG
Momo
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Andrea Heiker
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Re: Einstufung GdB

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

dass man beim Verosrgungsamt nur zeitlich befistete Ausweise bekommt ist normal. Man kann den GdB auch nicht klammheimlich senken, sondern es muss vorher eine Anhörung stattfinden. Insofern habt ihr von dieser Seite her nichts zu befürchten. Eure Tochter ist ein Grenzfall. Die Seite bei 90 dB ist versorgungsamtmäßig gesehen taub ohne jede Diskussion. Die andere Seite ist aus dem Sicht des Versorgungsamt "nur" hochgradig schwerhörig. Ihr habt vermutlich keine genauen Hörwerte für die Frequenzen 0.5, 1, 2 und 4 kHz oder doch? Wenn ja, bitte reinstellen. Je mehr Frequenzen 85 dB und schlechter sind, umso leichter wird die Begründung fallen.

Der Ausweis mit dem GdB von 50 war tatsächlich die reinste Frechheit. Meines Erachtens solltet ihr versuchen die 100% und die Merkzeichen zu bekommen, die GEHÖRLOSEN Kindern zusteht. Dazu muss neben der Schwere der Hörschädigung eine Sprachstörung ärztlicherseits festgestellt werden. Und man muss doch zugeben, dass Eure Tochter derzeit sprachlich gesehen nicht auf dem Stand von gleichaltrigen Kindern ist, oder irre ich mich da? Ich empfehle einen Widerspruch und als Begründung ein hauptsächliches Augenmerk auf die Sporachstörungen legen. Man hat Euch zur Zeit eh nur das Minimalste gegeben, da können sie nicht noch weiter runtergehen ohne die Anhaltspunkte grob zu verletzten. Ein grünoranger Ausweis würde Euch an Eurer Stelle als Minimalziel ansehen (Dazu sind mindestens 80% und GL erforderlich). Ganz wichtig, kopiert alle Arztberichte und bewahrt sie sorgfältig auf. Eure Tochter muss u.U. als Erwachsene beweisen, dass sie schon als Kind hochgradig schwerhörig war. Mir ist es selbst so ergangen!

Nach einer Pneumokokkenmeningitis kann es leider auch noch nach Jahren zur Verknöcherungen kommen, nämlich dann wenn Eure Tochter sich mit einem evtl. total harmlosen Bakterium infiziert, das das Immunsystem anregt. Wenn sich das Gehör Eurer Tochter verschlechtern sollte, müsst ihr sehr schnell eine Klinik aufsuchen, die sich auch in Sachen CI auskennen. Rechts der Isar in München ist eine gute Adresse. Bei der Anmeldung schon angeben, dass es sich um Meningitis handelt und ihr eine Verknöcherung befürchtet, damit ihr vorrangig behandelt werdet.

Gruß
Andrea
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Cashelfamily
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Re: Einstufung GdB

#6

Beitrag von Cashelfamily »

Sorry, daß ich so spät antworte, aber die letzten Tage sind wie im Flug vergangen, ohne daß ich die Zeit und Muße ':p' gefunden hätte zu antworten...
Und trotz einiger Zeit - und einiger Mails später - ich bin immernoch verunsichert.':confused:'
Leider hab ich kein genaues Ergebnis der Audiogramme, auch wenn regelmäßig welche gemacht werden und ich mir eigentlich alle Unterlagen in Kopie zuschicken lasse. Der hiesige Pädaudiologe - so nett er auch sein mag - kritzelt immer nur sehr unvollständig - mit der Aussage "alles prima" (na prima!) - mit. Außerdem glaube ich, sind seine Aufzeichnungen nun alle mit Hörgeräten gemacht worden und nicht ohne. Die einzige einigermaßen verwertbare Frequenzaufzeichnung habe ich von dem Pädaudiologen aus einer Schule für Gehörlose und Schwerhörige der erstmals Noemis Hörschädigung festgestellt hat.
Noemis vorliegende Hörkurve (Freifeld) sieht demnach folgendermaßen aus:
0,25/85 0,5/90 0,75/85 1,0/80 1,5/75 2,0/70 4,0/90
Ansonsten hab ich nur die Gesamtauswertung der BERA, wie schon genannt!
Da wir nicht, wie von mir fälschlicherweise angenommen, in einer Rechtschutzversicherung sind, habe ich nun Bedenken wirklich eine Klage zu erheben, auch wenn ich von Seiten betroffener Eltern dazu ermutigt werde. Im Grunde geht es mir auch nur um die Merkzeichen, die uns als Eltern noch was bringen (wie z.B. daß ich unser 2 Auto auf Noemi anmelden könnte da ich das ohnehin fast nur für sie nutze und um mit ihr zu den entsprechenden Förderstellen zu kommen - fahre sonst viel lieber Fahrrad ';)
Jetzt bleiben mir/uns noch genau 10 Tage eine Entscheidung zu treffen...

Ich danke euch dennoch für jede einzelne Antwort

Lieben Gruß ;)
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[Editiert von Cashelfamily am: Freitag, Februar 3, 2006 @ 18:56][/size]
Gine, Mama von
Nuri *10/06 - normalhörend :) und Noemi *05/03 (re: hochgradig schwerhörig, li: an Taubheit grenzend nach Pneumokokken-Meningitis mit 18 Monaten re: HG und li: CI seit 01/08)
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Re: Einstufung GdB

#7

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

auf welches Ohr bezieht sich die von Dir angegebene Hörkurve? Wenn das die Hörkurve auf beiden Ohren sein sollte, dann hat sie einen Hörverlust von 90% (nach Tabelle B aus Anhaltspunkte). das macht aber einen GdB von 70%-80%. ABER die Ziellinie für die Gehörlosigkeit hat Eure Tochter nur ganz knapp verpasst. (Wenn sie bie 1 und 2 kHz auch 85 dB und schlechter hätte, wäre die Sache glasklar.)

Ich würde schreiben, nach dem Audiogramm vom so und soten ist unsere Tochter praktisch gehörlos, da nach gutachterlichen Anhaltspunkten (Tabelle B) ein Hörverlust von über 90% besteht. Deswegen braucht sie die Merkzeichen, die einem gehörlosen Kind zustehen. Durch die Gehörlosigkeit bestehen deutlich Sprachstörungen, daher ist ein GdB von 100% und die Merkzeichen H, B, Rf und Gl angemessen. Der Widerspruch kostet Euch außer Porto und etwas Mühe nichts.

Bei jeder Hörverschlechterung solltete ihr Eure Tochter als gehörlos einstufen lassen, da beim Versorgungsamt Hörbehinderte zweiter Klasse gibt, nämlöich die vor dem seibten Lebensjahr derartig hörgeschädigt sind, die behalten ihre 100% ein leben lang. Die anderen kriegen nur 80%, selbst wenn sie maustaub sind.

Gruß
Andrea
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Re: Einstufung GdB

#8

Beitrag von Cashelfamily »

Die Hörkurve war ein test im Freifeld. Also mit beiden Ohren.
Seit Noemi Hörgeräte hat, macht sie wirklich gute Fortschritte. Das ist der Grund warum ich mir denke,, daß es womöglich keinen Sinn macht zu klagen. Ich habe schon bei Versorgungsamt die Frage gestllt bekommen "was ich denn eigentlich will" und war so überrumpelt, daß ich keine Antwort auf diese Frage wußte. Was will ich denn eigentlich?
Ihr Recht. Aber was ist das? Noemi ist - gottseidank - ein wahnsinnig aufgewecktes und lebendiges Wesen. Deshalb kompensiert sie ihre Hörbehinderung wahnsinnig gut. Außenstehende sagen immer häufiger, daß man ihr nichts anmerkt. Sicher - einem 2 1/2-jährigen Kind kann man ein Defizit in der Sprachentwicklung durchaus verzeihen. Ihr Wortschatz hat sich seit der HG deutlich erweitert, aber vieles ist nur für uns Eltern wirklich verständlich. Auffällig wirds dann erst im schulfähigen Alter...
Nur, was weiß ich wie weit sie sich bis dahin entwickelt? Derzeit läuft es wirklich gut und auch die Logopädin ist begeistert...
Insgesamt alles eine positive Entwicklung, aber ich habe immernoch Zweifel ob ein jetztiges Beenden der Rechtslage sich nicht hinterher rächen könnte...

Fragen über Fragen...

Gine, Mama von
Nuri *10/06 - normalhörend :) und Noemi *05/03 (re: hochgradig schwerhörig, li: an Taubheit grenzend nach Pneumokokken-Meningitis mit 18 Monaten re: HG und li: CI seit 01/08)
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Re: Einstufung GdB

#9

Beitrag von Karin »

Liebe Mama von Noemi, eben wollte ich schon das gleiche tippen, Andrea war schneller :-) Kann mich also nur anschließen. Widerspruch und Klage sind kostenlos! Wenn deine Kleine so tolle Fortschritte macht, ist im Moment für nichts Gefahr im Verzug!
Also Widerspruch geschrieben und abwarten was da kommt.
Ich drücke die Daumen!
Liebe Grüße
Karin
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Re: Einstufung GdB

#10

Beitrag von Cashelfamily »

ufff....ich bin mir gar nicht so sicher, ob das schon rüber gekommen ist:
Es geht um den Einspruch beim Sozialgericht!!!
(nach dem ersten Einspruch beim Landes-Vers-Amt wurde Noemi ja schon von 50 auf 70 GdB gestuft)
Und soweit ich weiß, ist da ein Rechtsanwalt erforderlich...alleine würde dieser Rechtsstreit leicht zugunsten des Sozialgerichts entschieden...
Sollten wir also verlieren geht sicher eine Menge Geld dabei drauf...um ehrlich zu sein, fürchte ich mich davor ein bißchen.
Und auch davor vor Gericht zerpflückt zu werden auf der Suche nach passenden Argumenten.
Mir wurde schon von einigen Seiten gesagt man (frau), müsse zäh sein und ein dickes Fell haben...
Es gibt Tage da fühl ich mich stark wie eine Löwin, aber in der letzten Zeit häufen sich leider wieder die Zweifel ob das alles Sinn macht und nehmen mir den entsprechenden Mut der sicherlich von Nöten ist.
Wirklich verrückt...
...aber ich werde mich wohl noch nicht geschlagen geben... (wenn ihr mir hier wieterhin so viel Mut macht, kann ich ja garnicht anders!!!)';)'

Vielleicht kennt ja jemand einen guten Rechtsanwalt, der sich in diesen Fragen gut auskennt???':notsure:'
Gine, Mama von
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Re: Einstufung GdB

#11

Beitrag von Karin »

Upps, ich frage mal am Montag nach.
Viele Grüße, KOpf hoch!
Karin
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Re: Einstufung GdB

#12

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

Moment, Moment. Die erste Einstufung war ein glatter Witz und wirklich eine Frechheit. Es muss doch die Möglichkeit geben, auch gegen die neue Einstufung erstmal fristgerecht einen ganz normalen Widerspruch einzulegen? Kann es sein, dass das Versorgungsamt da etwas übersehen hat? Ich kenne mich jetzt nicht so genau aus. Bestehe im Versorgungsamt darauf, dass Dir die Möglichkeit noch eingeräumt wird. Eine Beobachtungsaudiometrie ist auch noch relativ ungenau und im Zweifel für das Kind. Ist auf dem Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt Sprachstörungen vermerkt?

Dasss sich Noemi gut entwickelt spielt für das Versorgungsamt keinerlei Rolle. Das einzige was zählt ist die Hörkurve und die ist ziemlich schlecht. JETZT besteht eine Sprachstörung und die haben die Leute beim Versorgungsamt gefälligst in Kalkül zu ziehen. In Noemis Interesse ist die Einstufung als gehörlos beim Versorgungsamt besser.

Eine andere Alternative ist, Du gibst Dich mit den 70% vorerst zufrieden und stellst in einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag. Dann beginnt das Spielchen von Neuem mit einer evtl. auch handfesteren Hörkurve.

Klagen vor dem Sozialgericht sind in erster Instanz kostenlos. Das kann man auch ohne Anwalt machen. Wenn man einen Anwalt hinzuzieht, muss man den allerdings bezahlen.

Gruß
Andrea
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Re: Einstufung GdB

#13

Beitrag von Birgit »

Alao: Die Klage ist ganz sicher kostenlos!!! (selber schon durchgemacht!) Außerdem ist es so, dass die tatsächlich sogarberatungspflichtig sind beim Sozialgericht hinsichtlich irgendwelcher Fristen, Formfehler etc. Also das geht wirklich ohne Anwalt. Wasihr tun könnt ist aber eines: Fragt beim VdK nach; die Mitgliedschaft dort ist tatsächlich sinnvoll und die unterstüten bei bedarf auch vor dem Sozialgericht ohne dass ihr für den Anwalt bezahlen müsst. Wir haben es bisher aber so hingekriegt zumal bei uns die Situaion in etwa vergleichbarzu eurer war (bei uns ging es um die Anerkennung der Blindheit....)Kannst mich ja direkt anmailen.
liebe Grüße und traut euch; denn es steht Noemi zu!Ihr wollt schließlich nichtsfür euch sondern für Noemi; finanziell bringt es nicht soviel, dass ihr davon reich werdet....aber als Antwort auf so saublöde Fragen könnte man schon ironischerweise sagen: "Reich werden??"
tschüss
Birgit +
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Re: Einstufung GdB

#14

Beitrag von Cashelfamily »

...ich glaube wenn mein Mann nicht so zweifeln würde wäre es um einiges einfacher. Aber er befürchtet eben, daß wir nicht wirklich weiter kommen. Werde mich heute allerdings bei einem Rechtsanwalt informieren. Wobei dieser am Telefon auch schon sagte: "na 70% sind doch schon recht viel..."
Das verunsichert natürlich wieder, weil es uns das Gefühl vermittelt, wir wollen wirklich etwas, das nicht wirklich angebracht ist...
Auf der anderen Seite höre ich immer häufiger, daß das Versorgungsamt durchaus davon profitiert, wenn sich die Eltern oder auch selbst Betroffene, nicht weiter für eine höhere Einstufung einsetzten. Und ein Großteil - so wie wir - haben eben doch Zweifel bezgl. eines Einspruchs. Vor allem wenn solche Reaktionen kommen wie: "na was wollen sie denn noch" !?!?!
Manchmal denke ich, ich hätte vielleicht doch besser Jura studiert... ;)
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Re: Einstufung GdB

#15

Beitrag von Karin »

Hallo, lass dich nicht unterkriegen, mehr als ablehnen können sie nicht!
Wenn ihr keinen RA bezahlen könnt, werden wir hier mit vereinten Kräften schon für dich was schreiben. Ich kenne auch noch einen Juristen, der mir sicher auch zur Seite steht für euch und dann für mich kostenlos.
Liebe Grüße
Karin
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Re: Einstufung GdB

#16

Beitrag von Cashelfamily »

was soll ich dazu noch sagen?

DANKE
Gine, Mama von
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Re: Einstufung GdB

#17

Beitrag von Birgit »

Dieser Rechtsanwalt hat wahrscheinlich keine Ahnung von Versorgungsrecht; also bitte nicht nehmen! Und Argumente können wir dir gerne liefern, wie Karin schon sagte. Mein Mann zweifelt auch immer, aber jetzt gehts halt wirklich um die Schwerhörigkeit VOR dem Spracherwerb und das ist was TOTAL anderes als NACH dem Spracherwerb.
liebe Grüße
Birgit +
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Re: Einstufung GdB

#18

Beitrag von Cashelfamily »

Servus,
ich habe einen Rechtsanwalt gefunden der sich auskennt und nun auch vertreten wird. Leider gute 800km von uns entfernt...aber egal. :(
Da wir keine Rechtschutzversicherung haben, bin ich wirklich gespannt was letztlich heraus kommt...
Hoffe nur, daß es nicht zu lange dauern wird und wir nicht allzu zerrissen werden, denn mich reibt diese Geschichte jetzt schon fürchterlich auf und ich bin die letzten Tage schrecklich "nah am Wasser gebaut"...

Liebe Grüße und danke für euren treuen seelischen Beistand!!!
Gine, Mama von
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Re: Einstufung GdB

#19

Beitrag von Karin »

Wenn du dich mal ausweinen möchtest, darfst du gern bei mir anrufen. Da bist du nicht die einzige, die manchmal weinen muss, das gehört alles dazu. Und das darfst du auch!!!
Tel: 05665 31 67

Sei gedrückt Karin
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Re: Einstufung GdB

#20

Beitrag von Momo »

Liebe Mama von Noemi

ich kann dich nur allzu gut verstehen. Es geht oft an die Substanz, dass man um alles kämpfen muss, sei es Schwerbehinderung, Kindergarten, Kostenübernahme FM oder HGs oder das einem überhaupt jemand glaubt, dass ein Kind sh sein könnte usw. Ich glaube es geht uns allen so, dass man manchmal verzweifelt oder traurig und wütend ist und alles hinschmeissen will, aber irgendwie rafft man sich immer wieder auf, denn es geht ja um das wertvollste was wir haben- um unser Kind und seine Rechte. Aber irgendwann sind die Kraftreserven erschöpft und man kann nicht mehr, besonders weil es psychisch so belastend ist.

Ich drücke euch einfach ganz doll die Daumen und wünsche dir auch mal Ruhezeiten zwischendurch, wo du einfach mal du selbst sein kannst und dein Kind geniessen kannst!!

Alles Liebe
Momo
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Re: Einstufung GdB

#21

Beitrag von Cashelfamily »

Ende letzter Woche haben wir (bzw. unser Anwalt) die Klage eingereicht.
Ich bin wirklich gespannt was dabei heraus kommt und hoffe nur, daß uns das Sozialgericht nicht auseinandernimmt. Der Rechstanwalt ist guter Stimmung (hoffe das liegt nicht nur am finanziellen... :rolleyes:)
Noemi entwickelt sich prima, aber das ist angeblich nicht das entscheidende. Wenn ich mir überlege wieviel Zeit, Energie und Nerven für ihre Therapien bzw. ihre Entwicklung "drauf" gehen, dann hoffe ich nur, daß uns das letztlich - vor Gericht - nicht zum Nachteil (im Sinne von: "...sie ist doch auf einem sehr guten Entwicklungsstand für ihre Hörschädigung...") ausgelegt wird. Aber es geht ja angeblich um einen Nachteilsausgleich für Noemi, nicht für uns als Eltern...
Daß mein berufliches Schicksal eng mit dem von Noemi zusammenhängt interessiert ebenfalls keinen...
Und daß sie ohne unsere intensive Hilfe (Zeit) vielleicht nie so weit kommen wird, wie ihr Potential hergibt ist angeblich auch zweitrangig...
Ach manchmal könnt ich wirklich...
Also - uns bleibt nichts als geduldig (dieses Wort hat seit ca. 14 Monaten eine ganz "besondere" Bedeutung für mich) sein und abwarten.

...ich werd euch auf dem Laufenden halten...:)
[size=small]

[Editiert von Cashelfamily am: Donnerstag, Februar 16, 2006 @ 20:02][/size]
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Re: Einstufung GdB

#22

Beitrag von Momo »

Ich drück die Daumen, aber es steht ihr zu egal "wie sie sich macht"!

Alles Gute
Momo
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Re: Einstufung GdB

#23

Beitrag von Cashelfamily »

Sorry, für mein langes Schweigen, aber zwischenzeitlich ist viel - und irgendwie auch garnichts - passiert.
Je nachdem wie und was ich betrachte. Ein positives Ereignis vorab: Noemi hat im Herbst eine gesunde Schwester bekommen und ist total happy!
Hinsichtlich des GdB hat sich jedoch garnicht wirklich viel getan und es wird umso deutlicher, dass ein sehr langer Atem und Geduld notwendig bzw. Grundvoraussetzung für solch einen Rechtsstreit ist. Ich habe nachdem wir Einspruch gegen die Einstufung von 70 erhoben haben, wochenlang nichts gehört und auch mein Anwalt hatte mir nichts weiter zu berichten. Im Mai bekamen wir dann so von heute auf morgen die Auforderung einen vom Sozialgericht München beauftragten HNO-Arzt aufzusuchen der Noemi hinsichtlich ihrer Sprachentwicklung und Hörfähigkeit einstufen sollte. Diesen Termin mussten wir aufgrund gebuchtem Urlaub absagen. Wenn wir gewußt hätten, dass es dann fast ein Jahr dauern würde bis uns ein neuer Termin mitgeteilt würde...
Am 15. Februar war es dann endlich so weit. Und ich mag garnicht beschreiben wie sich jemand innerhalb von 20 Minuten ein Bild von Noemi machen will, welches möglicherweise alle bislang vorgelegten Gutachten zu widerlegen vermag. Allein die Aussage (nach ca. 5 Minuten) "ach die Kleine spricht ja - die ist auf keinen Fall hochgradig schwerhörig - geschweigedenn an taubheit grenzend"
Ich musste wirklich an mich halten...!!!!
In der "Vorladung" wurden drei Stunden bei diesem HNO-Arzt veranschlagt. Abgesehen davon dass ich schon 2 1/2 Stunden mit dem Auto bis in seine Praxis brauchte, was ich als eine Frechheit (Schikane?) von Seiten des Sozialgerichts empfand, war er nach sage und schreibe 20 Min. fertig! Nichtmal eine Audiometrie hat er gemacht. Als ich ihn darauf ansprach, meinte er lediglich ich könne ihm ja eine aktuelle faxen!!! Eine Frechheit war das.
Die ganze Überprüfung bestand somit aus einem OAE und Noemis Benennung versch. Bilder (Haus, Sonne, Tanne etc). Da sie diese ja zur Genüge aus der Frühförderung kannte schnitt sie natürlich nicht so schlecht ab. Aber das bietet doch keine objektive Grundlage für eine GdB-Einstufung! Und dafür war ich so ziemlich einen ganzen Tag lang unterwegs und war bemüht dass ich Noemi und Nuri möglichst bei Laune halte...
Mittlerweile sind gut 6 Wochen vergangen, aber wir warten immer noch auf ein Schreiben/Gutachten.

Geduld ist und leibt eines der Schlüsselwörter bezogen auf Noemis "Geschichte"

...ich werde euch auf dem Laufenden halten!
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[Editiert von Cashelfamily am: Dienstag, März 27, 2007 @ 23:23][/size]
Gine, Mama von
Nuri *10/06 - normalhörend :) und Noemi *05/03 (re: hochgradig schwerhörig, li: an Taubheit grenzend nach Pneumokokken-Meningitis mit 18 Monaten re: HG und li: CI seit 01/08)
TWD12
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19

Re: Einstufung GdB

#24

Beitrag von TWD12 »

Nach unserem Antrag haben wir nur 40 % bekommen. Bei seiner Hörkurve war das auch zu wenig. Wir haben dann Widerspruch eingelegt. Wir mußten nach München zu einem Amtsarzt vom Versorgungsamt. Die Untersuchung lief ähnlich ab, mein Sohn mußte nach dem Hörtest noch zweistellige Zahlen nachsprechen, nicht wie sonst Wörter. Unser HNO-Arzt hat uns dann erklärt, Zahlen sind leichter zu verstehen als Wörter. Man könnte da fast System dahinter vermuten. Die Sprachstörung wurde nicht richtig berücksichtigt, da er auch ein paar einfache Wörter gesprochen hat. Wir bekamen 60 % und RF. Wir haben dann nicht geklagt, denn das dauert bis zu 2 Jahre bis das durch ist. Wir haben etwas gewartet und einen Nachverschlechterungsantrag gestellt. Erstens hat sich das Gehör tatsächlich in dem Jahr bis der Widerspruch durch war verschlechtert, und dann haben wir jetzt auch den HNO-Arzt gewechselt. Wir haben jetzt ein neues Attest in dem die Sprachstörung auch entsprechend beschrieben wird. Man braucht auf jeden Fall einen guten HNO-Arzt der auf Anfrage von Versorgungsamt auch die Merkzeichen (H, B etc.) begründet.

Aber wenn Ihr schon auf dem Klageweg seid, könnt Ihr auch ein Gegengutachten machen lassen. Frag' doch mal den Rechtsanwalt. Außerdem Habt Ihr das Recht auf Akteneinsicht, das heißt Ihr könnt die Akte vom Versorgungsamt zur Einsicht anfordern. So könnt Ihr lesen was der Arzt bzw. Versorgungsamt so schreiben. Die Akte wird entweder wie bei uns zum VDK oder sonst zur Gemeinde bzw. Stadtverwaltung geschickt.Wir haben das Verfahren über den VDK laufen lassen.(Kennen sich da gut aus) Außerdem habe ich mich an den Schwerbehindertenbeauftragten meiner Firma gewandt um Tipps zu bekommen. (fragt doch mal in Euren Betrieben nach ob es da einen gibt)

Viele Grüße
Maria
Andrea Heiker
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23

Re: Einstufung GdB

#25

Beitrag von Andrea Heiker »

hallo Gine,

das ist eine Frechheit. Maßgeblich sidn die gutachterlichen anhaltspunkte und sonst zählt gar nichts! Das Gutachten werdet ihr selbstverständlich auseinandernehmen. Wir helfen Dir dabei. Du kannst es mir zumailen, wenn es vorliegt. Bitte sende auch die Hörkruve zu.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
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