Ich habe mal eine Frage bzgl. der Vergabe des Schwerhörigengrades:
meine Tochter (2 1/2) ist nach einer Pneumokokkenmeningitis im Dez. '04 hochgradig Schwerhörig (links 90db und rechts 70db). Nach mehreren Arztbesuchen in denen ich immer wieder anzweifelte sie sei völlig gesundet, wurde mir seitens der Ärzte versichert, daß bei ihr alles ok sei und ich, vor allem hinsichtlicher ihrer mangelden Sprachentwicklung, nur Geduldig sein müsse.
Im Sommer 05 - nach gut einem 3/4 Jahr und deutlichen Sprachstörungen, die sich eigentlich durch "Nichtsprechen" verdeutlichten - wurde dann doch die Gehörlosigkeit bei ihr festgestellt. Nach dem anfänglichen Schock und dem "was nun" fangen wir an mit der Situation vertrauter zu werden. Leider kamen wir mit der hiesigen Frühförderin aus München überhaupt nicht klar und da wir unmittelbar neben Salzburg wohnen, bekommt unsere Tochter die Frühförderung (kostenpflichtige) nun aus Salzburg. Leider sind die Gesetze in Österreich anders als bei uns in Deutschland und ich kann mich dort nur beschränkt über Rechte und Pflichten informieren.
Im Sept. '05 habe ich auf anraten der Münchner Frühförderin einen Behindertenausweis beantragt. Noemi wurde ein GdB von 50 Merkzeichen RF zugesprochen, wobei auch erwähnt wurde, daß diese Einstufung in 3 Jahren überprüft werden müsse, da von einer wesentlichen Verbesserung auszugehen sei. Wir waren geschockt. Haben uns die Ärtze doch einstimmig versichert, daß sich Noemis Gehör nicht mehr verbessern würde (es war sogar die Rede von einem
Allein schon das Merkzeichen RF wirkte auf mich wie ein schlechter Witz und hat mich im ersten Moment sehr getroffen. Was soll unsere Tochter mit Radio/Fernsehengebührenbefreiung?
Für uns war diese Einstufung wie ein Schlag ins Gesicht, vor allem weil ich eigentlich erst gar keinen Ausweis beantragen wollte. Gegen diesen Bescheid haben wir Einspruch erhoben und nun wurde sie auf 70 (immernoch Merkzeichen RF) eingestuft.
Meine Frage nun: meinen Sie daß diese Einstufung gerechtfertigt ist? Von anderen Eltern hab ich gehört daß es Sinn macht vors Sozielgericht zu gehen um letztlich noch eine höhere Einstufung zugewiesen zu bekommen. Zumindest mit dem Merkzeichen GI hätte ich gerechnet. Was ist wenn sie Noemi tatsächlich in ein paar Jahren wieder runterstufen?
Mein Mann fragt mich derzeit immer wieder, wozu sollten wir noch weiter Einspruch erheben...es sei doch schon ein Erfolg mit dem GdB von 70. Außerdem wäre es ja nicht, daß wir finanziell in Schwierigkeiten kommen könnten und wegen der paar Steuern so einen Aufwand zu betreiben...macht das Sinn?
Ich frage mich nun auch, was ich will, bzw eigentlich was unser (bzw. Noemis) Recht ist.
Hilfreich wäre es vielleicht wenn ihr mir sagen könnt, wie Kinder die vielleicht einen ähnlichen Hörverlust haben wie unsere Tochter, eingestuft wurden.
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir, sollten wir nochmals Einspruch einlegen wollen, den in gut 2 Wochen erheben müssten.
Vielen Dank schon im Voraus
