...zur Klärung eines Sachverhaltes...

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
Antworten
Faber

...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#1

Beitrag von Faber »

Eine Aufgabe für die engagierten Hörgeräteakustiker in diesem Forum:

ein gKv-versicherter, leicht- bis mittelgradig schallempfindungsschwerhöriger, erfahrener Hörgeräteträger mit (Kassen-)hdO-Hörgeräten des technischen Standes von 2005 kommt zu euch und erklärt:

"ich benötige neue Hörsysteme - besser "Verstehsysteme" - welche - wieder hdO - ausreichend zweckmäßig wirtschaftlich sind und mir die bestmögliche Wiederherstellung meines Funktionsdefizits - so weit möglich - auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erlauben.

"Mein individuelles "Hör-er-lebens-umfeld" in dem ich meine "Verstehkompetenz" verloren habe ist:
a)
bei üblichen Straßenverkehrsgeräuschen und leichtem Wind auf dem Gehsteig meinen direkt neben mir gehenden Gesprächspartner – auch ohne Sichtkontakt – wieder verstehen können.
b)
in Auto, Bus, Bahn – während der Fahrt und leicht geöffneter Seitenscheibe – meine Begleiter wieder verstehen können.
c)
Gefahren orten als Gleitsichtbrille tragender Radfahrer im Straßenverkehr (Richtungshören).
d)
im Supermarkt an der Bedientheke und Kasse das Personal, wie auch meine direkt schräg hinter mir stehende Frau wieder verstehen können.
e)
meine Aufrufung in Wartebereichen (Ärzte, Behörden, Ämter) wieder verstehen können.
f)
bei Besprechungen in größerer Runde (Sitzung, Versammlung, etc.) meine Gesprächspartner wieder verstehen können.
g)
im Restaurant und bei Feierlichkeiten meine Gäste wieder verstehen können.
h)
Durchsagen auf Bahnhöfen und in öffentl. Verkehrsmitteln wieder verstehen können.
i)
Mitbewohner in leeren Räumen und im Treppenhaus wieder verstehen können.
j)
Reiseleiter im Freien u./o. z.B. auch Museumsführer wieder verstehen können.
k)
Vortragende in größeren Räumen wieder verstehen können.
l)
Telefongesprächspartner wieder verstehen können.
m)
Radio, TV, Kino wieder verstehen können.
n)
vermeiden der häufigen Gesprächspartner-Forderung an mich: „sprich leiser“
(„verstehen“ bei geringstmöglicher output-Lautheit)
o)
bei plötzlichen Maschinengeräuschen in Werkstatt (z.B. Kärcher) nicht „zu Tode“ erschrecken.
UND:
p)
ich möchte die ganze Palette der Umweltgeräusche wieder bestmöglich wahrnehmen können.
zur Info:
"der Klang ist - hinter der Sprachverständlichkeit - zweitrangig, mehr Komfort als bisher brauche ich auch nicht, und meine Unbehaglichkeitsschwelle liegt bei 120dB"

Frage 1:
WELCHE dieser Punkte (a - p) sind NICHT zuzahlungsfrei, weil "Komfort"?
(oder ist das etwa alles selbstverständlich und damit zuzahlungsfrei?)
Frage 2:
WELCHE Tests sind angezeigt um hier ausgleichen zu können?
(OLSA?, GÖSA?, BASLER?, Döring? rosaStörrauschen?, weißesStörrauschen? etc.?)
Frage 3:
WELCHER Anpassungsaufwand ist hier erforderlich?
(inSitu?, Perzentilanalyse?, Lautheitsskalierung? etc.?)
Frage 4:
WELCHER "Techniklevel" seitens der HG-Anbieter kommt hier zum tragen?
(Hall, Wind, Werkstattlärm, plötzlicher "Stoßlärm", "Partynoise", Richtungshören)

Die Beantwortung dieser Fragen anhand dieses konkreten Beispiels wird viele Missverständnisse und Missverständigungen zwischen Kunden und Anbietern lösen helfen.

Ich lerne gerne - über die bisherigen Vorwände hinaus - dazu
(hilfreich wäre stets die Angabe: "wo steht das"?)
und verspreche:
DANN gebe ich Ruhe :)

LG
Gewichtl
Treehugger
Beiträge: 915
Registriert: 23. Aug 2017, 08:24
8
Wohnort: Schweiz

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#2

Beitrag von Treehugger »

Ich bin kein Akustiker :p

Aber so kann man die Fragen nicht beantworten,
das ist viel zu allgemein.

Ja, jede eigene Frage kann man vielleicht einzeln beantworten,
aber sie ist nicht bei jedem so zu stellen.

Je nach Person, wird auch nicht jedes Ziel zu erreichen sein,
mit keinem Hörgerät.

Wenn jede Frage zu beantworten wäre, würde es vielleicht zwei gleiche Hörgeräte weltweit geben, für den von Dir sehr verallgemeinerten Mustermann.

Hörgeräte anpassen ist halt nicht nach einem Schema zu tätigen,
sondern individuell, vielleicht geht man auch erst mal einen falschen Weg, der nicht zu Ziel führt.

Und ja ich habe den anderen Beitrag gelesen.

Treehugger
Ohrenklempner
Beiträge: 11174
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

4000 Euro oder Hausverbot!
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
muggel
Beiträge: 1666
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
12

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#4

Beitrag von muggel »

... du kannst es nicht sein lassen, oder?

Kurzum: keines und alles. Es hängt individuell von der Person ab, dessen Hörverlust, dessen Sprachverständlichkeit bei verschiedenen Pegeln.

Wer -- warum auch immer -- beim Sprachtest maximal 40% Einsilberverstehen erreicht, der wird keines der gewünschten Ziele erreichen.

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
TomBerlin
Beiträge: 27
Registriert: 6. Apr 2014, 17:42
11
Wohnort: Berlin

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#5

Beitrag von TomBerlin »

Schöne Wunschliste, könntest du gerne mal auf der EUHA präsentieren und würdest bei gleichzeitigen Präsentation eine Prototyps die gesamte Fachwelt überraschen.
Ich kann mir nicht vorstellen das du mit deinen bisherigen HG nur annähernd an diese Punkte kommst und auch bei top angespassten Premiumgeräten wirst du in einzelnen Bereichen Abstriche machen müssen.
Hörgeräte dienen zwar dem unmittelbaren Behinderungsausgleich sind jedoch nicht fähig eine Hörbehinderung zu 100% auszugleichen. Sie sind immer noch Medizinprodukte keine Lifestylegadets.
bds ototoxische Innenohrschwerhörigkeit, WHO4, Phonak NAIDA V90 SP m. ROGER + ROGER Pen’s,+ ComPilot II + TV-Link II +PilotOne II
Wallaby
Beiträge: 516
Registriert: 23. Jun 2015, 18:17
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#6

Beitrag von Wallaby »

Schon wieder neuen Thread zu gleichen Thema :boggle:

Man kann die Wünsche so äussern, aber es gibt nicht das Nonplusultra Hörgerät, welches dies alles zu 100pro abdecken können.
Daher sollte man auch div. HG testen und schauen mit welchen dann in über 50% der genannten wichtigsten Situationen klar kommt.

Beim Arzt die Aufrufung, kann an schlechtere Qualität der Lautsprecher liegen....erlebte schon, dass hörende Patienten selbst nicht verstehen. Bahnhofdurchsagen ist für Hörende ebenso manchmal schwierig. Ich Fokussiere nur auf Durchsage meines Zuges, dann versteh ich oftmals die Durchsagen. Im Zug sind die Duchsagen manchmal noch bescheidener als wie auf Bahnhofdurchsagen.
Telefongespräche, da muss man div Telefone probieren mit welchen HG klappt bzw. den Hörer muss oberhalb des HG gehalten werden anstatt auf Ohr, da das Mikrofon oftmals oben liegt ggf. mit BT testen.
TV, Radio muss man auch schauen wie die Lautsprecherqualität des jeweiligen Geräte sind ggf mit Zubehör Streamer, Induktionsleitung testen.
etc.

Dann liegt auch daran wie man mit div. Programme handhaben tut und wie man im Restaurant sitzen sollte. Das wissen leider viele Hörgeschädigte nicht, da leider nicht alle Akustiker sagen, welchen Platz im Restaurant "angenehm" sein könnte.

Die meisten wollen zwar in vielen Situationen "verstehen" aber geben vor, dass nach möglichkeit nur mit einem Programm funktionieren sollte um nicht mit div. Programmimschalterei beschäftigen zu müssen.

Wie Du merkst ist alles komplexer wie es in der Theorie anhört.

Gruß
Wallaby
Wallaby
Beiträge: 516
Registriert: 23. Jun 2015, 18:17
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#7

Beitrag von Wallaby »

Gelöscht da doppelt war...
Crackliner
Beiträge: 687
Registriert: 11. Jul 2016, 12:08
9
Wohnort: Bremen

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#8

Beitrag von Crackliner »

Wenn die Ansprüche so hoch sind sollte man sich das Hörgerät selber basteln und anpassen. Dann wird es sicherlich genau so wie man es sich immer gewünscht hat, und man muss niemand abnerven.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#9

Beitrag von Faber »

an Treehugger, Ohrenklempner, Muggel, TomBerlin und Wallaby, die sich bisher geäußert haben:
es war NIRGENDS in der Fragestellung etwas von "100%" gefordert.
es geht - wie beschrieben - ausschließlich um:
* "ausreichend zweckmäßig",
* "wirtschaftlich",
* "möglichst",
* "soweit möglich"
es geht NICHT um 100% :)
und darum leider noch einmal,
ja - und GANZ GENERELL:
ist irgend einer der Punkte derart "Komfort", dass er NUR per Zuzahlung zu verbessern geht?
weil:
NUR darum geht es:
möglichst eine Verbesserung - und zwar - nur soweit (irgend) möglich - gegenüber der unversorgten Hörsituation.
Einen sachlich-inhaltlichen Beitrag hierzu habe ich leider hierzu immer noch nicht lesen können :)
DAS ist der Grund meiner ständigen Fragenwiederholungen:
es fehlen redliche Antworten :)
LG
Gewichtl
Treehugger
Beiträge: 915
Registriert: 23. Aug 2017, 08:24
8
Wohnort: Schweiz

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#10

Beitrag von Treehugger »

Die Frage wird deshalb nicht zu beantworten sein,
weil du sie wegen der Verallgemeinerung auch noch inhaltlich drehst.
Jeder dieser Punkte ist ohne Zuzahlung möglich zu erreichen, da schon die Definition im Sprachgebrauch von ausreichen, zweckmässig nicht zu definieren ist.

Womit deine Frage ja eigentlich beantwortet wäre.

Du stellst sozusagen ein Frage von Ei oder Huhn.
Du wirst Dich mit der Unlösbarkeit der Fragen zufrieden geben müssen.
Es gibt dafür keine allgemeingültige Antwort.

Und wenn du dich schon quälen möchtest, stell doch einfach die Frage warum wird bei Hörgeräten überhaupt etwas von der Krankenkasse bezahlt?
Bei Brillen zahlt sie ja auch nicht.
Und es gibt viel Menschen, die sind ohne Brille genau so eingeschränkt wie Menschen mit Hörverlust.

Und wenn du diese Frage geklärt hast,
kannst du weitergehen,
ganz allgemein.

Wieso wollen Hörgerätehersteller, Akustiker, Ohrenärzte
überhaupt etwas verdienen.
Das ist doch Dein menschliches recht,
kostenlos auf dem bestmöglichen Techniklevel versorgt zu werden.
Oder zumindest auf Kosten der Krankenkasse.

Und weil du grade dabei bist kannst du dann noch Weltpolitisch den Kapitalismus komplett abschaffen.
Alle sind gleich, alle bekommen alles, alle gehen gleich viel arbeiten, alle machen gleich viel Urlaub....

Versteh mich bitte nicht falsch, das sind alles unlösbare Fragen.
Du musst also nicht darauf eingehen.

Die Krankenkasse muss einen finanziellen Riegel geben / stellen.
Und der wird nie gerecht in allen belangen sein.

Treehugger
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#11

Beitrag von Faber »

hallo Treehugger,
nein, ich kann dein Statement nicht so stehen lassen, weil es irre führt.
es ist natürlich KEIN "unlösbares Problem".
es geht schlicht um Vertragstreue über Mischkalkulation.
Es gibt Fälle, wo wenig Aufwand genügt, bei anderen eben nicht.
Der Mix muss stimmen.
Was aber NICHT geht:
"Pauschale" wählen, wo sie zu hoch ist, Zuzahlung beanspruchen, wo sie zu niedrig ist.
Mir fällt dazu eine alte amerikanische "Weisheit" ein:
"wenn dein Geschäft nur noch mit unredlichen Tricks profitabel zu halten ist, dann wird es Zeit sich zu fragen, ob dein Geschäftsmodell noch in die Zeit passt".
LG
Gewichtl
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#12

Beitrag von Faber »

Crackliner hat geschrieben:Wenn die Ansprüche so hoch sind sollte man sich das Hörgerät selber basteln und anpassen. Dann wird es sicherlich genau so wie man es sich immer gewünscht hat, und man muss niemand abnerven.
für die Selbstanpassung von Hörgeräten seitens des Anwenders leistet die Hörgeräteakustikerzunft täglich mehr selbst Vorschub als ihr selbst lieb sein kann :)
Ohrenklempner
Beiträge: 11174
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#13

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich will mal fair bleiben. :)

Wichige Gegenfrage: steht auf der Gesundheitskarte Versichertenstatus 1 oder 5?
Beziehen sich die Situtationen in der Werkstatt und bei den Besprechungen auf Berufstätigkeit oder auf ein Hobby bzw. Vereinstätigkeit o.ä.?
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Lchtschwrhrg
Beiträge: 466
Registriert: 28. Jan 2017, 15:25
8

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#14

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Gewichtl - auch wenn Du es nicht glauben wirst - so ungefähr sah meine Grundfrageliste aus - nur, dass ich das nicht als meine "wunsch"-liste, sondern als "Problem"liste - ich habe Problem bei ..., (detaillierte Angabe Situation, Problem) mit dem Verstehen" und weiter -"ich möchte aufpreisfrei" - (um das verbale drumrum mit Begrifflichkeiten wie Zuzahlung bei manchen Akus etc. wegzulassen) - und dann " was können Sie mir anbieten?" Immer Freundlich aber bestimmt nachgefragt.

In Konsequenz hörte ich dann entweder Hören 2.0 ab Adam und Eva 1.0 mit "Gehörgang, Hammer Amboß und Feile" als Stundenvortrag - nur nichts Konkretes - "werden wir schon finden, alles ist möglich" -
oder aber Geschwurbel mit Demogerät das es so gar nicht gibt - aber fehlendes Personal
- oder aber ganz konkrete Antworten und das hier sind die Geräte.
Klar war das nicht damit getan - ABER:
Mit freundlichem Klartext und Vertrauen von beiden Seiten und vielen Anpassungen und Tests und -Zeiten hat es in 6 Monaten prima geklappt. Ich habe mit keinem einzigen Wort beim ausgewählten Akustiker irgendwas von SGB oder oder gesagt oder gehört - Und ich habe auch, als alles ziemlich klar war, nach "den besseren" Geräten gefragt, mir Daten dazu gesucht, abgefragt und erhalten - Wirklich "besser" im Sinne komfortabel / Klang waren dann erst die HGs mit massiv sehr hohem Aufpreis. Manche "Einschränkung" die das Gerät im Festpreis hat, hab ich durch "Work-around-Lösungen" zusammen mit dem Aku gelöst - so lässt sich, weil man Lautstärkeregelung und Programmwahl jeweils nur auf einer HG-Seite zuordnen kann, die Lautstärke dann entweder nur erhöhen oder absenken kann - also haben wir eine höhere Einschaltlautstärke eingestellt - weil LS hochdrehen sich schlecht definieren lässt. Funktioniert prima.

Deine Liste als Vorlageidee für den eigenen Basisfragebogen an die Akus finde ich ok - Aber hier im Forum so pauschal nach dem Ergebnis deiner Liste zu fragen und zu Erwarten, dass "unsere Fachleute hier was zu sagen, was und wie das geht - da wird Dir jeder Akustiker nur wie Radio Eriwan antworten können - Im Prinzip ja, aber...." (Und Ohrenklempner hat ja schon klare Nachfragen gestellt.
svenyeng
Beiträge: 4522
Registriert: 10. Jun 2013, 23:34
12
Wohnort: Rahden

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#15

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Das Problem ist ja, was ist:

a) ausreichend zweckmäßig
b) wirtschaftlich
c) möglichst
d) soweit möglich

Es gibt keine Skala wo man das festmachen kann.

Dazu kommt das jeder Hörverlust absolut individuell ist.
Person A kommt mit zuzahlungsfreiem Gerät super klar, für Person B ist es total unbrauchbar.

Im Restaurant kann ich bei meinem LINX 3D 9 das Restaurant Programm fahren, und dann noch Sprachfokus etc. per App anpassen.
Damit wäre Dein Punkt g) gelöst.
Nur Linx 3D 9 kosten mal eben ne Zuzahlung von ca. 2000 Euro pro Gerät.

Was ist Komfort?
Das kann ich mit nem PKW vergleichen.
Für Person A ist die Klimaautomatik Komfort, für andere gehört es zur Grundausstattung.

Wie Du siehst, alles nicht so einfach und auch Auslegungssache,
aber vor allem bei Hörgeräten beim jedem individuell.

Gruß
sven
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#16

Beitrag von Faber »

zwei Anmerkungen:
zuerst zu @ Ohrenklempner:
ja, ich weiß, dass du dich um Fairness bemühst und ich danke dir dafür.
Hier geht es aber NICHT um rentenversicherungsträgerrelevante Berufstätigkeit, sondern ausschließlich um "zu Tode erschrecken" bei "Stoßlärm" (egal wo).
und nun ganz allgemein:
um jetzt mal den Eindruck zu relativieren, ich sei ein rechthaberischer Querulant, glaube ich, dass es an der Zeit ist, einige Klarstellungen vorzunehmen:
1.
Ja, gute (Handwerks-)Arbeit hat ihren Preis.
2.
Ja, wer nur "Standard" bezahlt, kann nicht "Premium" verlangen.
3.
Ja, "Sinnvolles" kann die Sache "verteuern" - es bleibt trotzdem sinnVOLL.
4.
Ja, es darf den Leuten, die immer nur "das Beste" zu Lasten Anderer wollen, nach dem Motto: "Geiz ist geil" hier in diesem Forum nicht auch noch eine Bühne gewährt werden, weil das die rechtschaffenen kleinen Handwerksbetriebe in den Ruin treibt.

JA!!! Das sehe ich ganz genau so!!!!

Nun das "aber":
zu 1:
wieviel "Handwerkskunst" ist denn noch nötig, für Herstellersoftwarebedienung und Laborauftragschreibung für die Otoplastiken?
zu 2:
was "STANDard" ist (weit mehr als MINDEST-standard) beschreibt der VertragsSTAND in Übereinstimmung mit HilfsM-RL § 19.
zu 3:
zu "Sinnvollem" redlich zusätzlich argumentativ überzeugen - bzw. zu entsprechend "sinnvolleren" Geräten erfolgreich überleiten - ist aber eine ganz andere Sache, als den Kundenanspruch nach § 19 HilfsM-RL mittels des Vorwandes der Verordnungsfähigkeitsmindestansprüche nach § 21 HilfsM-RL zu negieren.
zu 4:
und um die "Geiz ist geil"-Typen geht es mir ganz und gar nicht!
Mir geht es um:
1.
eine individuelle "Hör-er-lebens-anamnese" (wenn ich künftig im Seniorenheim nur noch fernsehe und selten mit meiner Pflegerin kommuniziere, dann genügt mir sicher das Basisgerät mit den aktuellen Mindestanforderungen - im Moment genügt es NOCH NICHT).
2.
eine bedarfsgerechte - und auf aktuellem medizinischen Erkenntnisstand - basierende Diagnose (Perzentilanlalyse, Leutheitsskalierung, Basler Test, oder mindestens Vergleichbares OHNE Hörgeräte)
3.
eine umfassende Beratung bzg. dessen, was zuzahlungsfrei geht - und was individuell sinnVOLL wäre.
4.
eine, einerseits auf den Anamese- und Diagnosedaten, andererseits auf den Beratungsergebnissen beruhende Geräteauswahl von zuzahlungsfreien und Zuzahlungsgeräten.
5.
eine auf aktuellem technischen Stand basierende Anpassung (vergleichende Tonaudiogrammdurchläufe, inSitu, Perzentilanpassung u. was es ggf. inzwischen für aktuellere Anpassungsmethoden gibt, für diese in gegenseitiger Vereinbarung abgesprochenen Geräte, in völliger Transparenz (Kundenbeteiligung an den Konfigurationseinstellungen).
6.
eine - nach aktuellem technischen Stand - bestmögliche Testung bzgl. der Sprachverständlichkeitsveränderung MIT Hörsystemen (mindestens auf Niveau nach Punkt 2)
7.
jeweils EINE Woche kostenfreies Probetragen MIT Hör-er-lebens-Tagebuch (ggf. mit sinnVOLLEM Zubehör)
8.
detaillierte Auswertung des Tagebuches zum Zwecke der Feinanpassung (unabhängig davon ob zuzahlungsfrei - oder nicht)
9.
Erklärung und Aushändigung aller Anpassdokumentationen.

DAS würde mein Vertrauen bestärken und auch MICH ggf. von Zuzahlungsgeräten überzeugen.
Die von mir bisher - eigentlich fast durchgängig - erlebte Methode:
"für Kassenbetrag gibt´s nur Kassengeräte mit Mindeststandard für Gespräche in ruhiger Umgebung und mit Mindeststandardanamnese, Mindeststandarddiagnose und Firstfitanpassung mittels Herstellersoftware - der Rest ist zuzahlpflichtig" ist NICHT akzeptabel, weil irreführend und unredlich - wenn nicht gar betrügerisch gegenüber den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen.

Das ist DAS was mich hier im Forum umtreibt; mehr nicht / weniger auch nicht. Punkt.
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
Beiträge: 11174
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#17

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich will nicht tatenlos zusehen und antworte mal ganz nett.
Frage 1:
WELCHE dieser Punkte (a - p) sind NICHT zuzahlungsfrei, weil "Komfort"?
a, d, o, p

Wobei es gut möglich ist, dass ein trainierter Hörgeräteträger mit "Kassengeräten" von 2005 in den genannten Situationen keine Komfortfeatures benötigt, da er ja jahrelang ohne zusätzliche Unterstützung auskam.
Frage 2:
WELCHE Tests sind angezeigt um hier ausgleichen zu können?
Zur Evaluation in der vergleichenden Anpassung finde ich den OLSA (bei aufmerksamen und fitten Personen) ganz praktisch, aber zeitaufwendig, sonst Old-School Freiburger Freifeld mit Störgeräusch. ;)
Frage 3:
WELCHER Anpassungsaufwand ist hier erforderlich?
(inSitu?, Perzentilanalyse?, Lautheitsskalierung? etc.?)
Insitu-Perzentil ist ganz cool um zu schauen, was denn da am Trommelfell überhaupt ankommt und innerhalb der "Wahrnehmung" liegt. Und es ist ne gute Show für den technisch interessierten Kunden. Lautheitsskalierung... ja, nett, da kann man mal 10 Minuten Kaffee trinken gehen und den Kunden mit dem Antwortpad alleine lassen. Eine schöne Audiometrie inkl. MCL und CSL ist, finde ich, nicht nur Pflicht sondern auch gut genug (zu Beratungs- und Dokumentationszwecken). Zumal die Anpassung bei modernen Hörgeräten ohnehin direkt über Mess-Signale per Hörgerät direkt läuft. Du kennst das Sensogramm der Widex-Geräte mit den zwitschernden Geräuschen? Funktioniert prima. ;)
Dabei noch etwas subjektive Feinanpassung mit Klangbeispielen (nach Kundenprofil), abschließend nach Schulvorbild noch ein paar Mehrsilber 80-85-90 dB um die Ohren gehauen; passt! Da ist auch der Meisterprüfungsausschuss zufrieden. :)
Frage 4:
WELCHER "Techniklevel" seitens der HG
-Anbieter kommt hier zum tragen?
(Hall, Wind, Werkstattlärm, plötzlicher "Stoßlärm", "Partynoise", Richtungshören)
Da muss man nichts von haben, besonders, wenn man Kassengeräte von 2005 gewöhnt ist. Im Vergleich dazu sind die heutigen Basisgeräte schon "Techlevel 6" ;)
Die Technologie bietet Unterstützung, falls man diese in gewissen Situationen haben mag, sie ist aber nicht zwingend notwendig. Aber um was zu antworten, schreib ich mal Hansaton Flow2 => Techlevel Basis, hat Impulsschallmanagement, acht Kanäle, Windgeräuschunterdrückung, adaptive Mikrofone und auch ein paar Programmplätze frei.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#18

Beitrag von Faber »

danke @Ohrenklempner,
das ist doch mal "Butter bei die Fische".
wer - außer dir - hat hier mal wirklich inhaltlich "Farbe bekannt"?
Ich muss ja nicht deiner Meinung sein, sie muss mir auch nicht gefallen,
ich zolle dir aber ausdrücklich Respekt für:
"klare Ansage, mit der ich was anfangen kann".
Nochmal:
Danke dafür.
DAS ist z.B. so eine "vertrauensbildende Maßnahme", die ich für erforderlich halte, um überzeugend - und nicht "übervorteilend" - zu wirken ("wirken" muss ja nicht zwingend identisch mit "sein" sein) :)
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
Beiträge: 11174
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Meine Antworten sind aber natürlich nicht allgemeingültig. Der individuelle Fall kann natürlich ganz anders aussehen.
Daher auch meine Frage nach Berufstätigkeit oder nicht -- denn wenn gewisse unterstützende Hörgerätefeatures für die Arbeit benötigt werden, zahlt die Rentenversicherung, und da gibt es so etwas wie "Kasse" oder "Zuzahlung" nicht.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#20

Beitrag von Faber »

Ohrenklempner hat geschrieben:Meine Antworten sind aber natürlich nicht allgemeingültig. Der individuelle Fall kann natürlich ganz anders aussehen.
Daher auch meine Frage nach Berufstätigkeit oder nicht -- denn wenn gewisse unterstützende Hörgerätefeatures für die Arbeit benötigt werden, zahlt die Rentenversicherung, und da gibt es so etwas wie "Kasse" oder "Zuzahlung" nicht.
siehe die Einleitung meines Beitrages #16 in diesem Thread :)
EIN Problem - hier im Forum, wie auch vor Ort im HGA-Geschäft - scheint die Oberflächlichkeit zu sein :)
Ohrenklempner
Beiträge: 11174
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#21

Beitrag von Ohrenklempner »

Vielleicht noch ein paar Worte von mir dazu:
Gewichtl hat geschrieben: zu 1:
wieviel "Handwerkskunst" ist denn noch nötig, für Herstellersoftwarebedienung und Laborauftragschreibung für die Otoplastiken?
Einen "First fit" machen und die Softwareempfehlungen der Anpasssoftware auf den Laborzettel zu schreiben, kann jeder, da stimme ich dir zu. Das funktioniert vielleicht auch in einigen Fällen, aber die Kollegen wissen, wie es vor einigen Jahren noch mit dem "verkürzten Versorgungsweg" (HG-Versorgung beim HNO-Arzt) aussah. Das Personal beim Arzt wurde ein wenig geschult und hat dann Hörgeräte angepasst. Irgendwann standen die Kunden dann beim richtigen Akustiker auf der Matte, weil sie unzufrieden waren und die medizinischen Fachassistenten nicht mehr weiterhelfen konnten. Von Reparaturen, Serviceleistungen, Gerätediagnosen, Otoplastik-Arbeiten usw. ganz zu schweigen.
Mir geht es um:
2.
eine bedarfsgerechte - und auf aktuellem medizinischen Erkenntnisstand - basierende Diagnose (Perzentilanlalyse, Leutheitsskalierung, Basler Test, oder mindestens Vergleichbares OHNE Hörgeräte)
Perzentilanalyse ohne Hörgeräte ist wie Blutdruckmessen an einer Leiche. ;)
Mit Hörgeräten ist sie schon sinnvoller, wenn sie auch ihre Schwachstellen hat.
Bei der Lautheitsskalierung sehe ich ("diagnostisch") für den Akustiker nur in wenigen Fällen einen Mehrwert. Falls Reintonaudiometrie mal nicht klappen sollte, ist die Lautheitsskalierung eine Alternative. Mit Hörgeräten nutze ich sie hingegen öfter, z.B. um Richtungswahrnehmung in verschiedenen Tonlagen zu prüfen, oder allgemein die empfundene Lautheit abzugleichen.
3.
eine umfassende Beratung bzg. dessen, was zuzahlungsfrei geht - und was individuell sinnVOLL wäre.

4.
eine, einerseits auf den Anamese- und Diagnosedaten, andererseits auf den Beratungsergebnissen beruhende Geräteauswahl von zuzahlungsfreien und Zuzahlungsgeräten.
Jo, das ist schon Bestandteil der Gesellenprüfung im Hörakustikerhandwerk.
5.
eine auf aktuellem technischen Stand basierende Anpassung (vergleichende Tonaudiogrammdurchläufe
Was meinst du damit?
inSitu, Perzentilanpassung
Sollte man auf jeden Fall in der Lage sein, durchzuführen. Finde ich auch sinnvoll, ist aber keinesfalls das ultimative State-of-the-Art. ;)
in völliger Transparenz (Kundenbeteiligung an den Konfigurationseinstellungen).
Klar, wenn man einen technikinteressierten Kunden hat, auf jeden Fall!
6.
eine - nach aktuellem technischen Stand - bestmögliche Testung bzgl. der Sprachverständlichkeitsveränderung MIT Hörsystemen (mindestens auf Niveau nach Punkt 2)
Die genannten Tests (GÖSA, OLSA, Basler (letzteren musste ich erstmal googeln :D )) sind mir zu teuer und bringen weder dem Kunden noch mir etwas. Aller Voraussicht nach sind jedoch die Tage des Freiburgers gezählt, und wenigstens GÖSA und/oder OLSA werden obligatorischer Standard. Der Kunde trifft ja seine Entscheidung für ein Hörgerät auch nicht nach den Messwerten sondern nach seiner Erfahrung damit während der Probephase.
Man stelle sich mal vor: "Was, mit dieser hässlichen Krücke, die bescheiden klingt und von der mir die Ohren dröhnen, hatte ich eine SVS50 bei -2dB S/N, bei den schicken Geräten nur +1dB? Na dann nehme ich die hässlichen Dinger!" ;)
7.
jeweils EINE Woche kostenfreies Probetragen MIT Hör-er-lebens-Tagebuch (ggf. mit sinnVOLLEM Zubehör)

8.
detaillierte Auswertung des Tagebuches zum Zwecke der Feinanpassung (unabhängig davon ob zuzahlungsfrei - oder nicht)
Das kostenlose Ausprobieren ist obligatorisch. Die Kunden können bei mir testen, solange sie wollen (und es der Kommissionszeitraum hergibt). Sogar die Nicht-Kassenkunden, Selbstzahler und Einfach-nur-Neugierige. Zubehör natürlich auch, selbst wenn ich damit kaum etwas verdiene (was bei ziemlich jedem herstellerspezifischen Zubehör der Fall ist).
"Hörtagebuch" schreiben an sich ist ganz sinnvoll. Meine Kunden (sofern sie dazu Lust haben), schreiben sich auf, was ihnen positiv und negativ auffällt. Es gibt ja tatsächlich diese Hörtagebücher, die letzten verstaubten Exemplare habe ich aber mangels Akzeptanz in die blaue Tonne gegeben.
9.
Erklärung und Aushändigung aller Anpassdokumentationen.
Dem einen von hundert Kunden, den das interessiert, erkläre ich gerne, was ich mir da für den HNO-Arzt und die Krankenkasse zusammengemurkelt habe. ;) Geht ja auch schnell, es stehen ja nur vier verschiedene Prozentangaben drauf.
Die von mir bisher - eigentlich fast durchgängig - erlebte Methode:
"für Kassenbetrag gibt´s nur Kassengeräte mit Mindeststandard für Gespräche in ruhiger Umgebung und mit Mindeststandardanamnese, Mindeststandarddiagnose und Firstfitanpassung mittels Herstellersoftware - der Rest ist zuzahlpflichtig" ist NICHT akzeptabel, weil irreführend und unredlich - wenn nicht gar betrügerisch gegenüber den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen.
Ja, das ist betrügerisch und irreführend. Da würde ich mich bei der Krankenkasse und der Handwerkskammer beschweren.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Ohrenklempner
Beiträge: 11174
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#22

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben: EIN Problem - hier im Forum, wie auch vor Ort im HGA-Geschäft - scheint die Oberflächlichkeit zu sein :)
Der fiktive Fall ist kein realer Fall. Und bei fiktiven Beispielen muss man viel raten und spekulieren. Vielleicht hat der Kunde ja zwischenzeitlich einen Hörsturz gehabt, oder ist links taub und rechts WHO4. Was hat er überhaupt für Hörgeräte und bestehen die genannten Probleme mit oder ohne Hörgeräte? Warum hat er bis heute mit der Folgeversorgung gewartet? Weil er mit seiner Versorgung zufrieden war? Ist er motorisch eingeschränkt und braucht entsprechende Automatikfunktionen?

Anm.: Das sind alles rhetorische Fragen! Sonst finden wir hier nie ein Ende. ;)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#23

Beitrag von Faber »

schade, dass immer wieder in unsachliche Polemik abgerutscht wird :)
Faber

Re: ...zur Klärung eines Sachverhaltes...

#24

Beitrag von Faber »

ich freue mich @Ohrenklempner,
dass du dich jetzt auch der Rechteaufklärung der Hörbehinderten anschließt.

mein Vorwurf bzgl unredlicher Argumentation der HGA-Zunft lautete:
Die von mir bisher - eigentlich fast durchgängig - erlebte Methode:
"für Kassenbetrag gibt´s nur Kassengeräte mit Mindeststandard für Gespräche in ruhiger Umgebung und mit Mindeststandardanamnese, Mindeststandarddiagnose und Firstfitanpassung mittels Herstellersoftware - der Rest ist zuzahlpflichtig"

dein diesbezüglicher Rat in Post #21:
Ja, das ist betrügerisch und irreführend. Da würde ich mich bei der Krankenkasse und der Handwerkskammer beschweren.


Danke für Deine Unterstützung :)
LG
Gewichtl
Antworten