Hallo akopti,
hier meine Sichtweise:
Darum geht es (mir) gar nicht. Es geht darum, dass die Festbeträge eben nicht fest sind, sondern auch höher ausfallen können, wenn es der Hörverlust erfordert. Und die Theorie gibt eben vor, dass der Akustiker den entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse einreichen muss. Den Spruch im Sinne von "bei diesem Hörverlust ist eine Zuzahlung in der Höhe x erforderlich" sollte man sich meiner Ansicht nach nicht gefallen lassen (wobei Du dies ja selbst schreibst). Siehe hier:akopti hat geschrieben:bei der gesetzlichen Krankenkasse hat der Akustiker einen Vertrage mit der Krankenkasse. Dieser Vertrag gibt einen Festbetrag für Hörgeräte vor, die nach dem Gesetz einen vollständigen Ausgleich der Hörberhinderung ermöglichen muss.
Falls der Kunde sich für ein Hörsystem, was aus Gründen des Komfort, des Klangs, der Ästhetik oder anderer technischer Features für eine Zuzahlung entscheidet, also nicht wegen besseren Verstehen in Ruhe und im Störgeräusch, dann schließt der Kunde einen privaten Vertrag über einen privaten Eigenanteil. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Sprachverstehen in Ruhe und im Störgeräusch gleich der Kassenversorgung ist.
"Die Abrechnung für die Hörhilfe erfolgt nicht mit dem Versicherten selbst, sondern zwischen dem Hörgeräteakustiker und der zuständigen Krankenversicherung. Falls der Patient ein Hörgerät benötigt, das die Zuzahlung der Kasse übersteigt, so muss der Hörgeräteakustiker den Fall individuell mit der Kasse klären."
Deshalb überzeugt mich Deine Argumentation nicht, welcher ich ja nicht zwingend zu folgen brauche. Es ist mir frei gestellt, den Informationen, welche unter den angegebenen Link abrufbar sind, eher zu glauben als Deinen.
Zum Rest äussere ich mich im Moment nicht (bspw. zur haltlosen Unterstellung von Unterstellungen - ich habe nämlich 1. lediglich auf Möglichkeiten hin gewiesen und 2. darüber hinaus klar deklariert, dass ich meine Sichtweise wieder gebe - also nicht behauptet, dass der betreffende Akustiker sich so verhalten würde).
Ausserdem scheint also folgende Aussage falsch zu sein:
Chris18 hat geschrieben:Apropos, aufgrund meines sehr schlechten Gehörs, hätte ein normales Kassengerät, bei dem ich nichts hätte zuzahlen müssen, bei weitem nicht ausgereicht.
Für mich passt sie aber zum von mir oben zitierten Text.
akopti hat geschrieben:Wir Akustiker in diesem Forum stellen die Hörbehinderten ja auch nicht pauschal als Sozialschmarotzer dar.

1. daran liegen, dass ich wirklich falsch liege (das ist möglich; ich äussere insbesondere in diesem Thread hier nur meine Meinung), oder aber dass
2. meine Argumentation zutreffend ist und darüber hinaus sich alle entsprechend verhalten (was ICH jedoch nie behauptet habe

Gruss fast-foot