ich habe nun zwei Gerichtstermine hinter mir und möchte hier nun das Feedback dazu liefern um anderen die Möglichkeit zu geben sich auf meine Urteile zu beziehen.
1. Fall (er dauerte knapp 3 Jahre!)
Die Deutsche Rentenversicherung verweigert mir die Zuzahlung zu den benötigten Hörgeräten nach dem Sie im Jahre 2003 und 2009 kein Problem hatte dies zur „Teilhabe am Arbeitsleben“ zu tun.
Die Klage vor dem Sozialgericht hatte ich gewonnen, daraufhin ging die Beklagte in Berufung.
Am letzten Mittwoch war die Berufungsverhandlung im Landessozialgericht.
Das Gericht verurteilte die Deutsche Rentenversicherung nun als „medizinische Rehabilitation“ zur Versorgung des linken Ohres zur Beschaffung des von mir „ausgesuchten“
Hörgerätes Naida SCRT 5xP.
Der 2. Fall (er dauerte 4,5 Jahre)
Nach meiner
-Im Beitrag Sozialgerichtstermin seht ihr die Einzelheiten hierzu-
Es folgte ein Ablehnung – Widerspruch – Ablehnung gegen Widerspruch – und letztendlich die Klage.
AM 10.5.2016 sah es während der Verhandlung nicht im Geringsten danach aus, das ich einen GdB von 80 erhalten würde. Es war eigentlich ziemlich beschämend was ich mir von der Richterin anhören musste.
Gestern nun kam die Niederschrift (Verhandlungsprotokoll) nebst Urteil und ich wollte es nicht glauben. Die Richterin (wurde sie von den beisitzenden Schöffen überstimmt? Ich weiß es nicht) verurteilte das Landesamt zur Bescheidung von einem GdB 80.
Die Begründung war genauso erstellt, wie ich meine Forderung in der Klage mehrfach formulierte.
Mir ist es letztendlich egal.
Gern würde ich die Aktenzeichen veröffentlichen, weiß aber nicht ob ich das darf.
Daher warte ich auf euer Feedback bzw. Hinweise hierzu.
Vielen Dank noch an alle die mir geholfen haben und dem Forum insgesamt.