Ich möchte nochmals ein paar Ueberlegungen anstellen und gehe von einer Nutzung als Zweitgerät aus:
Ich ziehe die Reparaturpauschale ab und erhalte pro Gerät eur 1700.-. Den Wert (auf Grund der verflossenen Zeit und des Zustandes) setze ich auf 36 % des Neupreises, also auf eur 612.- je Gerät. Macht zusammen eur 1'224.-.
Wenn jetzt jemand eine Nutzung als Zweitgerät vorsieht, dann kann er von diesem Preis die Kosten für das Wechseln der Schalen und Ueberprüfen der Geräte abziehen (nicht jedoch diese selbst und das Anpassen dieser; diese sind im Preis nicht enthalten). So trägt er ein vermutlich geringes Risiko (da die Geräte überprüft worden sind) und erhält günstige Zweitgeräte (wenn sie für den so erhaltenen Preis zu haben sind).
Zum Zeitpunkt, als der Thread eröffnet wurde, wäre sogar noch ein Preis von über eur 850.- pro Gerät in Betracht gekommen.
Mir ist nicht klar, ob der Anteil der Krankenkasse bereits abgezogen wurde. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist und dass bei einem Zweitgerät kein solcher entrichtet wird.
Wenn mindestens ein Punkt anders sein sollte, muss man wieder anders rechnen.
Lemberger hat geschrieben:...endlich einer, der mich versteht, weshalb ich schrieb, daß Bea2000 die angebotenen Geräte vermutlich finanziell abschreiben kann, weil, wie Du es schön beschrieben hast, auf den potentiellen Käufer zusätzliche Kosten aufkommen werden... .
Für den von mir geschilderten Fall (Nutzung als Zweitgerät) kommen ebenfalls enorme Kosten auf einen potentiellen Käufer zu. Beispielsweise der Neugerätepreis in der Höhe von um die eur 5000.-. Darüber hinaus aber noch ein unglaublicher Abschreiber der Kosten, welche durch eine nicht genutzte (da nicht benötigt), aber zu bezahlende Anpassung anfallen (da sich diese Kosten nicht ausklammern lassen). Diese dürften in der Grössenordnung der Hälfte des Neupreises liegen.
Jetzt könnte man argumentieren, dass ich in der obigen Rechnung nicht berücksichtigt hätte, dass die zu verkaufenden Geräte die Leistung der Einstellung der Geräte (welche ja bereits bezogen wurde) nicht abgezogen hätte. Nun, je nach Sichtweise kann man nun argumentieren, dass diese Leistung im Falle einer Nutzung als Zweitgeräte gar nicht benötigt wird, aber (im Falle von Neugeräten) trotzdem in jedem Falle bezahlt werden muss.
Der vorgenommene Vergleich hat also meiner Ansicht nach seine Berechtigung.
Lemberger hat geschrieben:Für Bea2000 tut es mir leid, daß Du ihren Thread hier total verhunzt hast...
Lemberger hat geschrieben:Hallo Bea2000, ich denke mal, Du und insbesondere Deine Mutter könnt die angebotenen IdO-Hörgeräte finanziell komplett "abschreiben",...
Was gibt es nach solch einer Aussage noch zu verhunzen, und weshalb soll insbesondere ich dies getan haben :help:
Gruss fast-foot