Hallo,
das ist für mich sehr interesant.
Auch mein Sohn war zu anfang (die ersten 5 jahre)mit Oticon Digi Focus versorgt und ist nun mit Oticon Atlas versorgt. bei beiden Geräten Typen hatten wir Schwierigkeiten wegen dem Schwitzen und dem damit verbundenen Geräteverschleiss.
Jedesmal (ca. 1x pro jahr) wurde uns gesagt, dass gibt es sonst nicht (bei keinem anderem Kind) und wir sollten die Pflege (Heizkissen etc.) besser durchführen.
Bei der ersten Versorgung hat die
KK aufgrund meiner Argumentation und der rep. Anfälligkeit wasserdichte Geräte übernommen.
Bei der 2 ten Versorgung haben wir auch neue wasserdichte Geräte beantragt, aber aufgrund der neuen verträge zwischen den
KK und den Akustikerinnungen hat die KK gesagt das geht sie nicht mehr an und wir müssen uns mit dem Akustiker einigen, das wäre sein Problem. der Akkustiker hat uns dann ein Selbstkostenpreis Angebot für Wasserdichte Geräte gemacht. (Rionet HB 54)
Nach meiner Minung kann die
KK bzw.die Akustiker keine Rep. Kostenübername bei Kindern durch die Eltern verlangen. das wäre ein interesannter Fall für das Sozialgericht. (Ihr seit doch Kassenpatienten oder?)
Bei uns im Verein hat eine Familie die eine Zuzahlung (normale
HdO)von € 2800 leisten sollte nach Klageeinreichug beim Sozialgericht dieKomplettkosten erstattet bekommen und die Zusicherung auch die Schwester komplett zu übernehmen bekommen. (leider war deshalb keine Verhandlung mehr nötig.
Eine zweite Familie hat auch erst die Ablehnung der wasserdichten bekomen und hat dann das direkte Gespräch mit der kleinen Tochter bei der
KK gesucht und siehe da die wasserdichten wurden bezahlt.
Gruß
Thomas
www.hoerbehinderte-kinder.de