Wecker

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Fibi
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Wecker

#1

Beitrag von Fibi »

Hallo,

wir hatten jetzt vom Akustiker einen Blitz- und Vibrationswecker (analog) zur Probe, da der normale Wecker von Sohni nicht immer wahr genommen wird. Klappt prima. Die HNO-Ärztin hat die Ausstellung einer VO zugesagt.

Nun meine Frage. Übernimmt die Kasse den Wecker komplett? Muss ich zuzahlen und wenn ja was und nach welcher Grundlage? Und vor allem, kann ich auch einen digitalen Wecker (die Einstellung der Weckzeit ist bei den analogen Teilen immer ein Überraschungsmoment :( ) wählen? Evt. dann mit höherer Zuzahlung?

Wer hat Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!

VG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
franzi
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Re: Wecker

#2

Beitrag von franzi »

Hallo!

Wie das bei kindern ist weiß ich jetzt nicht. Ich bekam damals meinen Wecker als ich 18jahre alt war und musste 10euro, dazu zahlen. Mir wurde die mit den 10euro so erklärt, das jemand wo Normalhört ja auch so um die 10euro jenach ausfühurng des Weckers bezahlen müsste.
Es gibt auch einen Wecker mit digitalenzahlen, da ist soweit ich weiß die zuzahlung gleich.

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Sabine
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23

Re: Wecker

#3

Beitrag von Sabine »

Hallo Fibi,

bei uns war es wie bei Franzi für unseren damals 10-jährigen Sohn.
Auch wir haben einen analogen Wecker.

LG
Sabine
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