wir hatten jetzt vom Akustiker einen Blitz- und Vibrationswecker (analog) zur Probe, da der normale Wecker von Sohni nicht immer wahr genommen wird. Klappt prima. Die HNO-Ärztin hat die Ausstellung einer VO zugesagt.
Nun meine Frage. Übernimmt die Kasse den Wecker komplett? Muss ich zuzahlen und wenn ja was und nach welcher Grundlage? Und vor allem, kann ich auch einen digitalen Wecker (die Einstellung der Weckzeit ist bei den analogen Teilen immer ein Überraschungsmoment

Wer hat Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!
VG Fibi