Erstmal verstehe ich nicht so ganz, wieso sie, wenn sie den GdB von 50 nur aufgrund der Schwerhörigkeit bekommen hat, das Merkzeichen RF nicht hat. Eigentlich wird das gegeben, wenn ein GdB von mind. 50 nur aufgrund der Hörschädigung zuerkannt wird.
Was die Vergünstigungen angeht, das ist unterschiedlich und den einzelnen Betrieben (Museen, Zoos, Schwimmbädern, usw.) überlassen. Manche geben generell einen Rabatt für Schwerbehinderte (unabhängig vom GdB), manche geben den Rabatt erst ab GdB 80, manche geben auch gar keinen Rabatt für den Schwerbehinderten selbst, lassen aber eine Begleitperson umsonst rein, wenn das Merkzeichen "B" im Ausweis steht. Das ist sehr verschieden.
Zur Steuer scheinst du dich ja schon erkundigt zu haben.
Ansonsten: Es sind keine Vorteile! Sondern Nachteilsausgleiche! Das sollte man auch so nach Außen tragen/sprachlich so verwenden, denn es geht hier nicht darum, dass Behinderte irgendwelche Vorteile kriegen sollen, sondern es geht um Nachteilsausgleiche für Dinge, an denen sie eben nicht so einfach teilhaben können wir Hörende bzw. Nicht-Behinderte.
LG,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)