Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

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rosi113
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Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#1

Beitrag von rosi113 »

Hallo

Ich habe nochmal eine Nachfrage .

Meine Tochter C. hat heute ihren Schwerbehindertenausweis erhalten
50 GdB . Mit soviel hatten wir nicht gerechtnet ;)

Ohne Merkzeichen

Nun zu meiner frage .
Kann sie aus den 50 GdB irgendwelche Vorteile ziehen ?

z.B.Vergünstig Eintritt kino , Schwimmen usw. Bus u. Bahn fahrten ??

oder gelten diese Vorteile nur mit Merkzeichen ??

Vielen Lieben Dank fürs Lesen .

LG
Rosi
Tochter mit Zentraler Fehlhörigkeit Auditorische Neuropathie
Störschall Difizite in der Phonologische Verarbeitungsstörung Sowie eine LRS Mittelgradigen SH HG Versorgung
Delchen13
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#2

Beitrag von Delchen13 »

Hallo Rosi,

freut mich für Dich und Deine Tochter, dass das geklappt hat!

Eigentlich sollte beim Schwerbehindertenausweis -noch einiges an Papier dabei sein, zum Thema "Nachteilausgleiche" - wofür der Schwerbehindertenausweis steht. Bei mir war es jedenfalls so.

Hier habe ich einen Link zu diesem Thema:

http://www.familienratgeber.de/schwerbe ... .php#hl495

http://www.vdk.de/cms/mime/1772D1201517372.pdf

Hoffe, dass das Deine Fragen soweit beantworten kann.

Herzliche Grüsse

Jacqueline
Hochgradige pancochleare IO SH bds, leicht tiefton betont
beidseitiger Tinnitus seit 1995
Trage seit 1994 Hörgeräte
rosi113
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#3

Beitrag von rosi113 »

Hallo

Vielen Dank für deine Antwort .

Nein leider steht bei uns keine Information drin :(

Nur die Begründung , Warum sie die Merkzeichen nicht bekommen hat .

Finde auch nur Informationen zu dem Ausweis in Grün/Orange mit Merkzeichen .

Aber nicht zu dem NUR grünen ohne Merkzeichen :(

LG
rosi
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Engelchen_Bonn
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#4

Beitrag von Engelchen_Bonn »

Hallo Rosi.

Deine Tochter hat auf jeden Fall im Arbeitsleben einen erhöhten Kündigungsschutz. Wenn der AG sie kündigen will, muss zuvor der Integrationsfachdienst zustimmen.

Ansonsten hat sie 5 Tage Zusatzurlaub zum gesetzlichen Urlaubsanspruch und kann früher in die Regelaltersrente eintreten, ohne Abzug (wie weit, kommt aufs Geburtsjahr deiner Tochter an).

Ansonsten gibts bei öffentlichen Einrichtungen auch zum Teil Vergünstigung in Sachen Eintrittspreise etc.

Gruß aus Bonn.
Engelchen_Bonn
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#5

Beitrag von Engelchen_Bonn »

Ach ja, hatte ich noch vergessen. Steuerliche Freibeträge gibts auch ;-)
rosi113
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#6

Beitrag von rosi113 »

Hallo

Vielen lieben dank für eure Antworten .

Die Steuerlichen Vorteile habe ich gelesen .

Mir geht es hauptsächlich um die Freizeit aktivitäten .
Zum Beispiel Kino , schwimmen , Busfahrten o Bahn . Ob es da auch Vergünstigungen für sie gibt ?

Oder garnicht ?

LG
Rosi
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Delchen13
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#7

Beitrag von Delchen13 »

Hallo Rosi,

ausprobieren, tun, bei den Eintrittspreisen bei Euch bei Museen, etc. unter ermässigte schauen und nachfragen. Ist der einfachste Weg.

Im Hallenbad erhält man erst ab 70% Ermässigung, bei mir vor Ort so, bei Museen meist 50%, Bei der Bahn gibt es auch Ermässigungen, googlen und dann vor Ort nachfragen und bestätigen lassen.
Die Merkzeichen sind da nicht so wichtig, wurde deswegen noch nie gefragt.

Wünsche Dir und Deiner Tochter viel Spass beim Ausprobieren.
Ausserdem ist in den Prospekten vor Ort vielleicht aufgelistet, welche Nachteilausgleiche die Stadt bietet.

Herzliche Grüsse

Jacqueline

PS: Vor allem sich trauen, den Ausweis zu zeigen, nur Mut. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
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Nina M.
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Re: Schwerbehindertenausweis Nachfrage 50GdB Vorteile

#8

Beitrag von Nina M. »

Erstmal verstehe ich nicht so ganz, wieso sie, wenn sie den GdB von 50 nur aufgrund der Schwerhörigkeit bekommen hat, das Merkzeichen RF nicht hat. Eigentlich wird das gegeben, wenn ein GdB von mind. 50 nur aufgrund der Hörschädigung zuerkannt wird.

Was die Vergünstigungen angeht, das ist unterschiedlich und den einzelnen Betrieben (Museen, Zoos, Schwimmbädern, usw.) überlassen. Manche geben generell einen Rabatt für Schwerbehinderte (unabhängig vom GdB), manche geben den Rabatt erst ab GdB 80, manche geben auch gar keinen Rabatt für den Schwerbehinderten selbst, lassen aber eine Begleitperson umsonst rein, wenn das Merkzeichen "B" im Ausweis steht. Das ist sehr verschieden.

Zur Steuer scheinst du dich ja schon erkundigt zu haben.

Ansonsten: Es sind keine Vorteile! Sondern Nachteilsausgleiche! Das sollte man auch so nach Außen tragen/sprachlich so verwenden, denn es geht hier nicht darum, dass Behinderte irgendwelche Vorteile kriegen sollen, sondern es geht um Nachteilsausgleiche für Dinge, an denen sie eben nicht so einfach teilhaben können wir Hörende bzw. Nicht-Behinderte.

;)

LG,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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