Neue Richtlinien seit 1.3.12

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susber
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Neue Richtlinien seit 1.3.12

#1

Beitrag von susber »

hallo nachdem ich seit fast 2 monaten neue digitale geräte teste, bekam ich heute eine mitteilung, dass es ein neues "gesetz" gibt zur bezahlung durch die kasse bei "fast ertaubten" leuten.
angeblich soll das für mich besser sein, da dies alles über "einzelfälle" läuft!
bisher würden die kassen etwa 900 euro für 2 geräte zu zahlen.
bin gerade noch am naida V testen (etwa 2000 euro pro gerät).
hat schon irgendjemand erfahrungen mit dem neuen "gesetz" gemacht?
liebe grüße susanne
xantus
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Re: Neue Richtlinien seit 1.3.12

#2

Beitrag von xantus »

Moin Susanne, ich nehme mal an, dass Du diesen "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie Vom 21. Dezember 2011" meinst. Das kannst Du dann >>> hier nachlesen oder auch speichern. Diese Richtlinie tritt am 01.04.2012 in Kraft.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Gruß xantus
bernd01
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Re: Neue Richtlinien seit 1.3.12

#3

Beitrag von bernd01 »

es gilt soweit ich weis nur für berufstätige die nachweislich auf das hörgerät angewiesen sind, da sie sonst nicht ihrer arbeit nachgehen können
LG
susber
Beiträge: 16
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Re: Neue Richtlinien seit 1.3.12

#4

Beitrag von susber »

danke für eure antworten, smile habe gerade mal meine "db" ausgerechnet,wäre über 100. uff.
dass die festbeträge nur für berufstätige sein sollen, kann ich mir nicht vorstellen,es heisst ja:versorgung für alle schwerhörigen!
liebe grüße susanne
xantus
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Re: Neue Richtlinien seit 1.3.12

#5

Beitrag von xantus »

Hallo, Du hast Recht. Von "Berufstätigen" steht da nichts. Ich meine, mal etwas davon gelesen zu haben wie "... zur Versorgung von an Taubheit grenzender Versicherten ..." bw. "... für hochgradig Schwerhörige ...".

Gruss xantus
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Neue Richtlinien seit 1.3.12

#6

Beitrag von Kaja »

susber hat geschrieben:hallo nachdem ich seit fast 2 monaten neue digitale geräte teste, bekam ich heute eine mitteilung, dass es ein neues "gesetz" gibt zur bezahlung durch die kasse bei "fast ertaubten" leuten.
angeblich soll das für mich besser sein, da dies alles über "einzelfälle" läuft!
schau mal hier
13.20.10 Hörgerät für an Taubheit grenzende Versicherte 786,86 €
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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