Nach 4 Tagen hat der Kleine (1J) das
Wer zahlt denn nun die Reparatur?
Danke und viele Grüße
Cris
Der Kleine ist 14 Monate alt.Benedikt hat geschrieben:Hallo,
wie alt ist denn das Kind?
Kinder unter sieben Jahre haften für Schäden nicht, egal wem sie zugefügt werden. Wenn dann die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat der geschädigte Pech, also hier der Eigentümer des beschädigten HGs.
Aber Ihnen hat es doch nicht gehört, denn es war ja nur geliehen.Die KKweigert sich, die Reparaturkosten für das Testgerät zu übernehmen.
Schließlich sei es ja noch nicht verordnet gewesen.
Auch das ist ein Problem des Eigentümers, der im Übrigen im Umgang mit Kostenträgern erheblich geübter sein dürfte als Sie. Dass er versucht, von Ihnen den Schaden ersetzt zu bekommen, ist zwar nachvollziehbar, aber wie begründet er rechtlich, dass Sie für den Schaden einstehen müssen?Dass sie selbst darauf gedrängt haben, es zu testen, ist ihnen egal.
Die Haftpflicht tritt dann ein, wenn der Versicherte haftbar gemacht werden kann. Es gibt einige Versicherungen, die ausdrücklich auch Schäden von unter sieben Jahre alten Kindern regulieren, wenn entsprechendes im Versicherungsvertrag geregelt ist. Hier zahlt dann der Versicherte einen entsprechenden Beitrag, der ihm ermöglicht, einem Streit aus dem Wege zu gehen.Wir werden es nun bei der Haftpflicht versuchen, das war ein guter Tipp.
Warum?Ich sehe es so dass Ihr euch mit dem Akustiker zusammensetzen solltet um eine Lösung zwischen Euch und seiner Versicherung oder allenfalls sogar dem Hörgerätehersteller zu finden.