Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

Cris
Beiträge: 28
Registriert: 22. Feb 2009, 11:18
16

Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#1

Beitrag von Cris »

Mein Kleiner hat sein KNL-Testgerät beschädigt. Wir testen gerade das Bruckhoff La belle junior, eigentlich eine KNL-Brille, aber umgebaut am Stirnband. Die KK will nämlich das Baha-Softband, das er eigentlich verordnet bekam, nicht bezahlen und schlug als Kompromiss das Bruckhoff La belle Junior vor.
Nach 4 Tagen hat der Kleine (1J) das HG abgesetzt und beschädigt, obwohl er immer unter Aufsicht war, aber das ging so schnell, innerhalb von Sekunden. Es ist im Vergleich zum Baha nicht so stabil, rein äußerlich betrachtet.
Wer zahlt denn nun die Reparatur?
Danke und viele Grüße
Cris
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#2

Beitrag von Momo »

Hallo Cris

da das Gerät nicht verordnet war/ ist bzw. noch nicht abgerechnet, sondern ein Testgerät zahlt die Versicherung des Akustikers (zumindest kenne ich das hier so).
Ich kenne ein Mädchen die ihr Testgerät verloren hat und da zahlte die Versicherung des Akustikers.

Gruß
Zuletzt geändert von Momo am 24. Mär 2010, 08:47, insgesamt 1-mal geändert.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Cris
Beiträge: 28
Registriert: 22. Feb 2009, 11:18
16

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#3

Beitrag von Cris »

Heute kam der Kostenvoranschlag für die Reparatur. Es sind einige Hundert Euro. Das Leihgerät kam von der HG-Firma, nicht vom Akustiker. Daher zahlt wohl die Versicherung des Akustikers nicht. Sie haben nun einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei der KK eingereicht. Die KK hatte übrigens darauf bestanden, dass wir dieses HG testen, da es günstiger ist als das Baha-Softband. Das von der KK vorgeschlagene HG ist halt nicht unbedingt geeignet für Kleinkinder, wie sich gezeigt hat.
Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass die KK die Reparaturkosten übernimmt?
Danke und viele Grüße
Cris
kaehde
Beiträge: 53
Registriert: 13. Feb 2010, 06:00
15

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#4

Beitrag von kaehde »

Hallo,

wir sind ja auch in der Testphase, und ich habe die Akustikerin gefragt, was ist, wenn ein Testgerät beschädigt wird.
Sie meinte, daß das idR. über die Haftpflichtvers. der Eltern abgerechnet werden kann.
Vielleicht kannst Du da mal nachfragen?

Viele Grüße,
Katja
*************************************************
Katja mit großem Sohn und kleiner Rebecca (*02/08), mgr. SH, HG versorgt
fast-foot
Beiträge: 5624
Registriert: 12. Okt 2008, 15:55
16

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#5

Beitrag von fast-foot »

Na ja, das wäre zwar besser, als wenn gar niemand bezahlt, hätte aber vermutlich einen Selbstbehalt zur Folge. Zudem kann die Kulanz strapaziert werden (wenn gleich darauf ein teures Handy verloren geht, bezahlt die Versicherung vielleicht nicht, wenn sie nicht unbedingt muss).
Ich habe jedenfalls einmal, als der Arbeitgeber Kosten auf meine Haftpflichtversicherung abwälzen wollte, einfach angegeben, dass ich keine solche abgeschlossen hätte. Als mir irgendwann später das Handy geklaut wurde, habe ich einen passablen Betrag ausbezahlt erhalten. Ein Argument war, dass ich seit über zehn Jahren keine Leistung mehr beansprucht hätte.
So war das jedenfalls bei meiner Versicherung.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#6

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

wie alt ist denn das Kind?
Kinder unter sieben Jahre haften für Schäden nicht, egal wem sie zugefügt werden. Wenn dann die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat der geschädigte Pech, also hier der Eigentümer des beschädigten HGs.
Kinder sind in gewissem Sinne ein allgemeines Lebensrisiko ;) .
Wenn jemand aber haften muss, also Eltern wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht oder Kind, weil über sieben, dann müsste folgerichtig auch die Haftpflicht zahlen.

Grüße

Benedikt

Benedikt
Cris
Beiträge: 28
Registriert: 22. Feb 2009, 11:18
16

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#7

Beitrag von Cris »

Benedikt hat geschrieben:Hallo,

wie alt ist denn das Kind?

Kinder unter sieben Jahre haften für Schäden nicht, egal wem sie zugefügt werden. Wenn dann die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat der geschädigte Pech, also hier der Eigentümer des beschädigten HGs.
Der Kleine ist 14 Monate alt.

Aufsichtspflicht habe ich nicht verletzt, ich war direkt neben ihm, aber es ging so schnell, dass es schon zu spät war, als ich eingegriffen habe. Das HG ist ja in einem normalen Stirnband befestigt und es ist direkt kaputt gegangen, als er es abgenommen hat. Es war eine einzige Bewegung. Ich habe seine Hand sofort festgehalten, aber da hatte er es schon beschädigt.
Zuletzt geändert von Cris am 30. Mär 2010, 18:14, insgesamt 1-mal geändert.
Barbara
Beiträge: 317
Registriert: 28. Sep 2002, 00:18
22
Wohnort: Hamburg

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#8

Beitrag von Barbara »

Dann ist das Gerät sowieso nicht kindertauglich!!!

Das wäre doch ein Argument für die Übernahme des von Euch gewünschten BAHA-Softbandes. Die Krankenkasse kann sich aussuchen, ob sie ein bisschen mehr ausgibt für was Vernünftiges oder ein paar Euro spart, aber dafür immer wieder Reparaturen bezahlen muss. Und das muss sie dann nämlich, wenn Euch das störanfällige Ding erst einmal gehört.

Noch ein Argument, wenn das Gerät dann dauernd zur Reparatur ist, bleibt Euer Kleiner in der Sprachentwicklung zurück, weil er in der Zeit nichts hört. Dann fallen noch zusätzliche Kosten für Logopädie an.
Zuletzt geändert von Barbara am 30. Mär 2010, 19:27, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#9

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

na dann würde ich es vermutlich vollständig anderen überlassen, sich um die Schadensklärung zu kümmern.
Das sollte dann sicher nicht Ihre Angelegenheit sein. Andernfalls wäre es für Eltern nämlich so gut wie unmöglich, ohne unzumutbares Risiko überhaupt HG zum Testen für Kinder in Empfang zu nehmen.

Grüße

Benedikt
karasi
Beiträge: 401
Registriert: 22. Okt 2008, 10:25
16

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#10

Beitrag von karasi »

Hallo Cris,

das BAHA wird ja in der Regel von der Kasse übernommen. Das wurde es früher auch eigentlich immer. Ich würde eher mit dem Druck argumentieren. Das BAHA liegt einfach besser an und deshalb wird es einen besseren Nutzen bringen. Ich würde mich sehr wundern, wenn ihr das BAHA nicht am Ende doch bekommt. Was soll er denn sonst machen? Er kann ja nur eine Art von HG tragen. Ruf die Kasse einfach nach allle zwei Tage an. In der Regel sind die am Ende so genervt, dass sie es übernehmen. Und ich würde einfach argumentieren, dass es ja bei anderen Kindern auch verschrieben wird/wurde. Und Atresie ist Atresie. Da können sie nicht argumentieren, dass es bei anderen Kindern schlimmer war.
Außerdem würde ich vielleicht wirklich mal bei Akustiker, den ich Dir genannt hatte, anrufen wg. der Reifen für das HG. Eventuell ist das im Gegensatz zum Stirnband schon bald eine bessere Lösung, wenn Dein Kind schon 1 Jahr alt ist. Und schöner Aussehen tut es auch :-). Und selbst da würde ich bei der Kostenübernahme mit den "psychischen" Folgen einer "schöneren" HG-VErsorgung arumentieren. Und der Reifen ist auch wesentlich besser, als das Stirnband.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von karasi am 31. Mär 2010, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
Cris
Beiträge: 28
Registriert: 22. Feb 2009, 11:18
16

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#11

Beitrag von Cris »

Die KK weigert sich, die Reparaturkosten für das Testgerät zu übernehmen.
Schließlich sei es ja noch nicht verordnet gewesen. Dass sie selbst darauf gedrängt haben, es zu testen, ist ihnen egal.
Wir werden es nun bei der Haftpflicht versuchen, das war ein guter Tipp.
Es ist ein Kreuz mit den HGs und KK.
cooper
Beiträge: 843
Registriert: 18. Feb 2009, 01:29
16
Wohnort: Eschwege+Hannover
Kontaktdaten:

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#12

Beitrag von cooper »

Ich möchte nicht unken, aber sei nicht zu enttäuscht, wenn die Haftpflicht ebenfalls ablehnt. Mit etwas Glück zahlt sie, aber es gibt zwei Gründe, warum es auch anders laufen könnte:

Einmal handelt es sich um eine Überlassung, und Schäden an überlassenen ("geliehenen") Gegenständen fallen üblicherweise nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb zahlt meine Haftpflicht auch nicht, wenn ich mir die Bohrmaschine von einem Freund ausleihe und sie mir von der Leiter fällt. Rempel ich hingegen bei ihm die Leiter an und seine Bohrmaschine fällt runter, ist es ein Haftpflichtschaden.

Zum anderen ist das Kind noch nicht schuldfähig (bis einschließlich 7 Jahren) -- weshalb das Kind für von ihm angerichtete Schäden grundsätzlich nicht haftet. Höchstens könnten die Eltern haften, dann aber auch nur aus Verletzung der Aufsichtspflicht, was hier ja nicht der Fall ist.

Beispiel: Ein 6-jähriges Kind fährt seit dem 4. Lebensjahr Fahrrad, beherrscht das Rad im Normalfall problemlos. Kind und Mama sind mit den Fahrrädern auf dem Radweg bzw. Bürgersteig unterwegs, das Kind weicht einem Hundehaufen aus und knallt gegen einen Ferrari. Den Schaden darf der Ferrari-Besitzer seiner Vollkasko melden, weil weder ein Verschulden des Kindes vorliegt (da unter 7 Jahren) noch eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter (das Kind war beaufsichtigt und bereits sicher auf dem Fahrrad unterwegs).

Mich wundert, dass es seitens des Akustikers offenbar keinerlei Absicherung gibt, dann wäre der Fall längst geregelt.

Im Zweifel müsste man da wirklich mal beim Anwalt rat einholen, ich bin kein Jurist und kann nicht einschätzen, inwiefern das Gerät de jure an die Eltern verliehen wurde und diese nun für den einwandfreien Zustand verantworlich sind, oder eben doch der Akustiker.

Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 31. Mär 2010, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
Rosemarie
Beiträge: 295
Registriert: 31. Jan 2008, 21:04
17

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#13

Beitrag von Rosemarie »

Hallo,
ja ich glaube Cooper hat Recht, wegen der Hafpflichtversicherung. Ich hatte Linsen für die Augen zum Probetragen, weil es sehr kompliziert mit meinen Augen ist. Was mir passierte, ich spülte sie ab und flutsch, war ein Linse von meinem Finger gerutscht und ich hatte den Stöpsel nicht im Ausguss. Also Linse war weg, habe noch den ganzen Abfluß abmontiert, aber keine Linse mehr auffindbar.
Den Schaden habe ich meiner Haftpflicht geschildert, bezahlt hat sie nicht, da ich sie geliehen bekommen habe, das wird nicht bezahlt. Es ging ein Schriftwechsel hin und her, ich habe sie nicht bezahlt bekommen, mußte die eine Linse dem Optiker ersetzen.
Gruß, Rosemarie.
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#14

Beitrag von Benedikt »

Die KKweigert sich, die Reparaturkosten für das Testgerät zu übernehmen.
Schließlich sei es ja noch nicht verordnet gewesen.
Aber Ihnen hat es doch nicht gehört, denn es war ja nur geliehen.
Der Eigentümer des Gerätes kann Sie wohl eher nicht für den Schaden haftbar machen, da ja das Kind nicht haftet und Ihnen kein Vorwurf zu machen ist. Der Eigentümer hat ein Problem, nicht Sie!
Dass sie selbst darauf gedrängt haben, es zu testen, ist ihnen egal.
Auch das ist ein Problem des Eigentümers, der im Übrigen im Umgang mit Kostenträgern erheblich geübter sein dürfte als Sie. Dass er versucht, von Ihnen den Schaden ersetzt zu bekommen, ist zwar nachvollziehbar, aber wie begründet er rechtlich, dass Sie für den Schaden einstehen müssen?
Wir werden es nun bei der Haftpflicht versuchen, das war ein guter Tipp.
Die Haftpflicht tritt dann ein, wenn der Versicherte haftbar gemacht werden kann. Es gibt einige Versicherungen, die ausdrücklich auch Schäden von unter sieben Jahre alten Kindern regulieren, wenn entsprechendes im Versicherungsvertrag geregelt ist. Hier zahlt dann der Versicherte einen entsprechenden Beitrag, der ihm ermöglicht, einem Streit aus dem Wege zu gehen.

Sie sollten aber sicher in jedem Fall vermeiden, so etwas wie ein Haftungsanerkenntnis zu unterschreiben. Im Gegenteil, ich würde mir vom Eigentümer des HG als Geschädigtem eine Begründung schreiben lassen, warum er Sie für haftbar hält - also nicht einfach mit der Aussage, "nun regele Du mal schön" zufrieden geben. Das könnten Sie dann der Haftpflicht geben, die dazu Stellung beziehen könnte. Meiner Einschätzung nach ist die Schadensregulierung schlicht nicht Ihr Problem.

Grüße

Benedikt
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#15

Beitrag von Kaja »

Hallo Cris,

vielleicht hilft das ganz normale BGB-Recht hier weiter. M.E. ist zwischen euch und der KK ein Leihvertrag nach §§ 598 ff BGB zustande gekommen. Während der Leihzeit hat der Entleiher nach § 602 BGB "Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache" dann nicht zu vertreten, wenn sie "durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden". Zum vertragsgemäßen Gebrauch von Hörhilfen für Kleinkinder gehört auch, dass sie das aushalten, wenn ein Kleinkind sie mal abnimmt. Also besteht, denke ich, für einen Schadenersatzanspruch keine rechtliche Grundlage.

Möglicherweise kann man hier das Ganze auch "aussitzen", weil nach § 606 BGB für eventuelle Schadenersatzansprüche nur eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten besteht.

Viele Grüße Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Boudoir

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#16

Beitrag von Boudoir »

Ich kenne mich im Deutschen Recht nicht aus, soviel mal vorweg.
ABer von Aussen betrachtet stellt es sich mir so dar:
Geschädigter: Der Akustiker (Er hat das Hörgerät evtl. noch nicht mal selber bezahlt sondern die Rechnung des Herstellers in den Kreditoren.)
Verursacher: Euer Kind (in Deutschland offenbar nicht Haftbar aufgrund des Alters)
Krankenkasse: Hat nicht wirklich etwas damit zu tun, ob verordnet oder nicht ist wirklich egal in diesem Fall.
Ich sehe es so dass Ihr euch mit dem AKustiker zusammensetzen solltet um eine Lösung zwischen Euch und seiner Versicherung oder allenfalls sogar dem Hörgerätehersteller zu finden.
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#17

Beitrag von Benedikt »

Hallo Boudoir,
Ich sehe es so dass Ihr euch mit dem Akustiker zusammensetzen solltet um eine Lösung zwischen Euch und seiner Versicherung oder allenfalls sogar dem Hörgerätehersteller zu finden.
Warum?
Das Deutsche Recht ist in Deutschland gültig. Auf dieser Grundlage arbeiten Akustiker in Deutschland und sollten sich gegen aus dem bestehenden Recht resultierende Risiken ggf. versichern. Wenn sie dies nicht tun oder wenn es keine entsprechenden Versicherungen geben sollte, ist das nicht das Problem des Kunden.
Außerdem ist das deutsche Recht nicht wirklich unangemessen. Denn tatsächlich tun Kinder Dinge, die zu Schäden führen können. Warum soll das Risiko hierfür nur bei den Eltern liegen? Sicher, man kann auch rigoros gegen jede Art von Verantwortung der Allgemeinheit für Kinder sein.
Im aktuellen Fall dient das Verleihen ja sogar der Vorbereitung eines Geschäfts, nämlich dem Verkauf des später verordneten HG. Es geht m.E. also ziemlich eindeutig um ein mit dem Geschäft verbundenes Risiko.

Cris sollte also nicht die Spur eines schlechten Gewissens haben, wenn sie einfach nichts tut.

Grüße

Beneidkit
Boudoir

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#18

Beitrag von Boudoir »

Ich finde einfach, das es eine Frage des Anstands ist, dass man sich zusammensetzt wenn man oder ein Mitglied der Familie etwas kaputtgemacht hat, sich mit dem Geschädigte, dem Akustiker in dem Fall, zusammen zu setzten. Bestimmt ist er für solche Fälle versichert, aber im Sinne einer ja wohl langfristigen und hoffentlich guten und offenen Beziehung vom Hörgeräteträger, bzw. dessen Eltern zum Akustiker fände ich es sehr fragwürdig einfach gar nichts zu tun. Das heisst ja überhaupt nicht, das Cris etwas zahlen muss oder so.
Ich finde halt einfach, dass der Akustiker ein Partner und nicht ein Gegner sein sollte oder werden sollte, zu dem man auch später mit einem guten Gefühl gehen kann und der einem auch mit einem guten Gefühl bedient. Das ist, wie hier wohl alle wissen, schon recht essentiell für eine Hörgeräte-Anpassung.
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#19

Beitrag von Benedikt »

Hallo Boudoir,

der Akustiker solllte die Rechtslage kennen. Er sollte auch versichert sein. Dementsprechend ist es für mich eher eine Zeichen der Anständigkeit, wenn ein Akustiker erst gar nicht versucht, entgegen bestehendem Recht die Schadensregulierung den Eltern aufzubürden.
Hier geht es ja nicht um Probleme in der Nachbarschaft, sondern um eine von vornherein geschäftliche Beziehung, und zwar um eine solche, in der der Akustiker der Profi ist, der die Rechtslage kennen muss, Möglichkeiten zur Risikominderung kennen sollte und im Umgang mit möglichen Kostenträgern geübter ist. Ich verstehe daher nicht, wieso die Eltern hier überhaupt den Eindruck gewinnen konnten, sie müssten sich um die Regulierung kümmern.
Im partnerschaftlichen Verhältnis hätte der Akustiker wahrheitsgemäß über die Rechtslage informieren sollen. Oder kennt er die Rechtslage womöglich gar nicht?

Grüße

Benedikt
Boudoir

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#20

Beitrag von Boudoir »

Hallo Benedikt. Das ist sehr gut möglich und sogar wahrscheinlich, dass der Akustiker, der ja kein Schadensfalls-Versicherungsexperte ist und sich wahrscheinlich beim Abschluss der Versicherung vor vielen Jahren zuletzt damit näher befasst hat, nicht so gut damit auskennt.
Ich bin mir ausserdem auch sicher, dass er sich bereits bei seiner Versicherung schlau gemacht haben wird. Natürlich solle er das auch den Eltern mitteilen.
Es kommt wirklich nicht sehr oft vor dass Probegräte bei kleinen Kindern so kaputt gehen, auch wenn man viele Kinder in Anpassung hat.
Nina M.
Beiträge: 1525
Registriert: 9. Jul 2002, 22:18
23
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#21

Beitrag von Nina M. »

Wer hat denn das Gerät verliehen??

Du schreibst ja oben: "Das Leihgerät kam von der HG-Firma, nicht vom Akustiker."

Wie lief das denn aber ab? Doch über den Akustiker oder nicht? Oder kam das Gerät direkt von der Firma via Post zu euch?

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
cooper
Beiträge: 843
Registriert: 18. Feb 2009, 01:29
16
Wohnort: Eschwege+Hannover
Kontaktdaten:

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#22

Beitrag von cooper »

Üblicherweise bekommen die Akustiker die Testgeräte von den Herstellern geliehen. Welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Akustiker und Hersteller bestehen, kann ich aber nicht abschätzen.

Viele Grüße, Mirko
Boudoir

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#23

Beitrag von Boudoir »

Die Akustiker bekommen nichts geliehen. Sie bekommen die Geräte mit Rechnung ins Haus und können diese bei Bedarf als Gutschrift an den Hersteller zurücksenden. Leih-Geräte die diese Bezeichnung auch verdienen gibts heute fast nicht mehr.
Michael Bürger

Mein Hörgerät hat jemand anderer Kaputt gemacht mit Papierkugel. Wer zahlt

#24

Beitrag von Michael Bürger »

Mein Hörgerät hat jemand anderer Kaputt gemacht mit Papierkugel. Wer zahlt? Zahlt das meine Haftpflichtversicherung oder der den Hörgerät kaputt gemacht hat seine Haftpflichtversicherung. Mit freundlichen Grüßen Michael Bürger
HAM
Beiträge: 19
Registriert: 6. Jun 2011, 14:35
14
Wohnort: Hamm NRW

Re: Testgerät beschädigt, wer zahlt Reparatur?

#25

Beitrag von HAM »

Der, der den Schaden verursacht hat, ist für den Schaden haftbar zu machen. (Verursacherprinzip)
Ein vernüftiger Hörgeräteakustiker, hat Dich vorher über den Fall des Schadens oder den Verlust hoffentlich unterrichtet. Meine Kunden unterschreiben vorher eine Erklärung, dass sie für Schäden am Gerät oder bei Verlust haftbar gemacht werden. Die Annahme, die Krankenkasse würde das übernehmen ist einfach falsch. Die Krankenkasse ist aus der Nummer raus, da sie die Leistung (das Hörgerät) eben noch nicht bezahlt hat...
Micha
Antworten