wollte mal fragen ob hier jemand weis ob die
Mit der Begründung: Bei dem beantragten Audioschuh handelt es sich um eine Ausstattung, welche zur besseren Verständlichkeit an einen Fernseher, Pc oder Musikanlage angeschlossen werden kann.
Durch den Einsatz des Audioschuhs wird kein Behinderungsausgleich geschaffen. Der Erfolg einer Krankenbehandlung ebenfalls nicht gesichert. Des weiteren ist Fernsehen und Musik hören nicht den elementaren Grundbedürfnissen zuzurechnen.
Gegenstände, die zum allgemeinen Lebensbedarf oder zu den Kosten der normalen Lebenshaltung gehören, fallen nicht in die Leistungspflicht der Kasse. Bei solchen Produkten handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, die der Eigenverantwortung des Versicherten zuzurechnen sind.
Eine Kostenübernahme des beantragten Audioschuhs bds. und des dazu gehörigen Phonak Kabels kann aus den genannten Gründen leider nicht erfolgen.
Ihre (Name der
