Kostenübernahme

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
Antworten
Wuschel
Beiträge: 9
Registriert: 10. Mär 2011, 15:01
14

Kostenübernahme

#1

Beitrag von Wuschel »

Hallo,
wollte mal fragen ob hier jemand weis ob die kk Audio Schuh und Stereokabel übernehmen muss? Hab da heute für die Absage erhalten :(

Mit der Begründung: Bei dem beantragten Audioschuh handelt es sich um eine Ausstattung, welche zur besseren Verständlichkeit an einen Fernseher, Pc oder Musikanlage angeschlossen werden kann.

Durch den Einsatz des Audioschuhs wird kein Behinderungsausgleich geschaffen. Der Erfolg einer Krankenbehandlung ebenfalls nicht gesichert. Des weiteren ist Fernsehen und Musik hören nicht den elementaren Grundbedürfnissen zuzurechnen.

Gegenstände, die zum allgemeinen Lebensbedarf oder zu den Kosten der normalen Lebenshaltung gehören, fallen nicht in die Leistungspflicht der Kasse. Bei solchen Produkten handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, die der Eigenverantwortung des Versicherten zuzurechnen sind.

Eine Kostenübernahme des beantragten Audioschuhs bds. und des dazu gehörigen Phonak Kabels kann aus den genannten Gründen leider nicht erfolgen.

Ihre (Name der kk) möchte optimalen Service und umfassende Leistungen anbieten. Jedoch sind uns rechtliche Grenzen gesetzt, die wir auch bei kulanter Beurteilung nicht überschreiten können.
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Kostenübernahme

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo,

der Audioschuh hat mit 13.99.01.0001 eine Hilfsmittelverzeichnisnummer und ist schon aus diesem Grund ein Hilfsmittel i.S. § 33 SGB V und kein Gebrauchsgegenstand des alltäglichen Lebens. Er ist lt. Indikation im Hilfsmittelverzeichnis für alle Hörgeräteträger von der KK zu übernehmen. Ob du nun den Fernseher besser verstehst oder einen Kollegen in einer Besprechung, ist für die Verpflichtung zur Kostenübernahme völlig irrelevant.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
17

Re: Kostenübernahme

#3

Beitrag von maryanne »

Wuschel - ich würde da Widerspruch einlegen.
Katja: die Aufführung eines Gegenstands im Hilfsmittelverzeichnis bedeutet leider NICHT zwangsläufig der Verpflichtung der Kostenübernahme durch die GKV.

Maryanne
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Kostenübernahme

#4

Beitrag von Kaja »

Hallo Maryanne,

ich weiß - aber es macht es der KK schon deutlich schwerer, sich mit dem Gegenstand des alltäglichen Lebens herauszureden. Was im Hilfsmittelverzeichnis steht, hat grundsätzlih schon mal Hilfsmitteleigenschaft.

Viele Grüße Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
17

Re: Kostenübernahme

#5

Beitrag von maryanne »

Hallo Kaja,
dein Einwand ist grundsätzlich richtig, aber das die GKVen sich zunehmend weigern, die Kosten für Lichtsignalanlagen zu übernehmen und schlussendlich die Antragsteller zur Klage vor dem Sozialgericht zwingen (ein Schritt, den immer noch viele Betroffene scheuen), muss hier klargestellt werden, das die Aufnahme im Hilfsmittelverzeichnis keinerlei Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich der Kostenübernahme bedeutet. Auf jeden Fall solllte jeder Betroffene bei jeder Ablehnung zunächst Widerspruch einlegen und vorsorglich darauf hinweisen, von seinem Recht, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen, Gebrauch zu machen.

Maryanne
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Kostenübernahme

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo Maryanne,

gerade nach dem Urteil des BSG vom 29.04.10 (B 3 KR 5/09 R)

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

haben die KKn nicht mehr so viele Möglichkeiten, einem schwerhörigen Menschen die Kostenübernahme für eine Lichtsignalanlage zu verweigern. Und zur Folge der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis hat das BSG in dieser Entscheidung folgendes gesagt:
Wenn aber ein Gegenstand im HMV gelistet ist, spricht dies im Sinne einer Orientierungshilfe zugunsten des Versicherten dafür, den Gegenstand nicht als allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen.
Wenn also beim o. g. User die KK meint, ein Audioschuh müsse nicht übernommen werden, weil er ein Gebrauchgegenstand sei, dann kann man ihr schon entgegenhalten, dass die Ablehnung mit dieser Begründung bei Hilfmitteln aus dem HMV nicht möglich ist.

Viele Grüße Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Wuschel
Beiträge: 9
Registriert: 10. Mär 2011, 15:01
14

Re: Kostenübernahme

#7

Beitrag von Wuschel »

Vielen Dank für Eure Antworten,
ich werde auf jedenfall Widerspruch einlegen.

"Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw eines Schulwissens (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 29 und 46; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr 11 RdNr 18)."

Aufnahme von Information? Wäre doch auch Fernsehen (Nachrichten usw.)

Mal noch ne frage, habe mein Diagram nicht, aber bei einem Sprachverständniss von 0% laut hno ist man doch hochgradig Schwerhörig oder?
Meine kk meint das wäre ich nicht.
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
17

Re: Kostenübernahme

#8

Beitrag von maryanne »

Wuschel, um deinen Hörverlust genau zu benennen, brauchen wir dein aktuelles Audiogramm, diese vagen Angaben, sei es in % oder als Bezeichnung "hochgradig" ... sind nutzlos. Besorge dir doch einfach ein aktuelles Audiogramm beim Akustiker.

Maryanne
Antworten