Hallo Maryanne,
Du weißt aus eigener Erfahrung so wie ich, dass man trotz der "Behinderung" (auch gut

) arbeiten kann, natürlich aber nicht in jedem Job und unter allen Bedingungen. Bei Menschen, die nach 1961 geboren sind geht es bei der Beurteilung um die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht im erlernten Beruf. Kennst Du denn Menschen, die die EU tatsächlich "durchbekomme" haben in denletzten Jahren "nur" wegen der Schwerhörigkeit und nach 61 geboren? Die Personen, die ich kenne, haben noch gravierende andere Erkrankungen, alle anderen können meines Wissens durch die RV neben der medizinischen nur eine berufliche Reha finanziert bekommen (Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, ggf Umschulung) Ich denke grundsätzlich, das ist auch sinnvoll, denn mit der Dauer der Einzahlungsjahre steigt ja auch der Rentenanspruch und wir möchten ja eine Teilhabe auch im Berufsleben und keine "Abschiebung" in die Rente, auch wenn die für manchen vielleicht erstmal der einfachere Weg wäre...
Und nochmal an Cassy: wichtig ist, dass einem bewußt wird, dass all die psychsichen Beschwerden für Menschen mit hochgradigen Schwerhörigkeiten "normal" sind. Man kann lernen, das zu akzeptieren, aber der Weg ist nicht so schnell gegangen. Eine Selbsthilfegruppe kann hier auch manchmal kurzfristig helfen. Und das
CI betreffend würde ich mich zumindest mal erkundigen.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.