Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Bla , bla , bla...., aber was anderes war nicht zu erwarten, da legt sich doch für uns keiner aus dem Fenster und schon gar nicht mit den Krankenkassen an...
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Karin hat geschrieben:Lach! Ist schon echt ne Hilfe
Sehe ich genauso.Coralie hat geschrieben:Bla , bla , bla...., aber was anderes war nicht zu erwarten, da legt sich doch für uns keiner aus dem Fenster und schon gar nicht mit den Krankenkassen an...
Wie gesagt, das fällt mir bei der nächsten Wahl alles wieder ein

Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
und wenn wilslt du dann wählen?
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Die welche sie am liebsten verbieten wollen.franzi hat geschrieben:und wenn wilslt du dann wählen?

Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
ok aber ob die dir helfen bei der finanzierung der hgs ?
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
So, heute kam endlich der Bescheid der Krankenkasse. Ergebnis natürlich wie erwartet:
Zitat:
"Wir haben sämtliche Unterlagen noch einmal dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung der medizinischen Indikationvorgelegt.
In seiner sozialmedizinischen Stellungnahme vom 12.04.2010 kommt der MDK zu dem Ergebnis, dass ein Sprachverstehen im Störschall von 85% als sehr gut und medizinisch ausreichend anzusehen ist.
Ein Sprachverstehen von 85% haben Sie auch mit Geräten zum Festbetrag erreicht - deshalb ist eine höherwertige Versorgung medizinisch nicht notwendig und die Kostenübernahme dafür abzulehnen."
85% reichen also, obwohl mit dem beatragten Gerät 95% möglich waren.
Armes Deutschland!!!!!
Zitat:
"Wir haben sämtliche Unterlagen noch einmal dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung der medizinischen Indikationvorgelegt.
In seiner sozialmedizinischen Stellungnahme vom 12.04.2010 kommt der MDK zu dem Ergebnis, dass ein Sprachverstehen im Störschall von 85% als sehr gut und medizinisch ausreichend anzusehen ist.
Ein Sprachverstehen von 85% haben Sie auch mit Geräten zum Festbetrag erreicht - deshalb ist eine höherwertige Versorgung medizinisch nicht notwendig und die Kostenübernahme dafür abzulehnen."
85% reichen also, obwohl mit dem beatragten Gerät 95% möglich waren.
Armes Deutschland!!!!!
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Hast du in deinem Antrag auf die Rückkopplungsunterdrückung abgestellt? Weil das war ja der Knackpunkt bei dem BSG-Urteil, so weit ich das interpretieren konnte -- dass die einfachen Geräte über eine sehr viel schlechtere Rückkopplungunterdrückung verfügen und dies vom Hörgeräteträger nicht hingenommen werden muss, angesichts der hohen Verstärkungsfaktoren und damit der natürlichen Pfeifneigung.
Falls nicht, wäre das evtl. was für deinen Widerspruch.
Viele Grüße, Mirko
Falls nicht, wäre das evtl. was für deinen Widerspruch.
Viele Grüße, Mirko
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Es gibt Neuigkeiten vom Bundesgesundheitsamt, heute kam wieder Mal Post:
Zitat:
"die Stellungnahme der BKK Gesundheit ist zwischenzeitlich bei uns eingegangen. Diese ist jedoch aus unserer Sicht nicht ausreichend, um eine abschließende aufsichtsrechtliche Prüfung vorzunehmen. Wir haben uns daher nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und um eine ergänzende Stellungnahme gebeten."
Also mit anderen Worten, die Krankenkasse muss sich eine andere Ausrede einfallen lassen.
Zitat:
"die Stellungnahme der BKK Gesundheit ist zwischenzeitlich bei uns eingegangen. Diese ist jedoch aus unserer Sicht nicht ausreichend, um eine abschließende aufsichtsrechtliche Prüfung vorzunehmen. Wir haben uns daher nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und um eine ergänzende Stellungnahme gebeten."
Also mit anderen Worten, die Krankenkasse muss sich eine andere Ausrede einfallen lassen.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
So, es gibt bei unserer völlig inkompetenten Regierung ja auch noch einen so genannten Patientenbeauftragten. Genau dem habe ich mal geschrieben und den gesammten Sachverhalt geschildert. Gestern kam Antwort, seht selbst.
Also ich weiss wen ich bei der nächsten Wahl wähle
Also ich weiss wen ich bei der nächsten Wahl wähle

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Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Das Schreiben ist wirklich sehr interessant
Wozu gibt es solche Beauftragten wenn sie doch nichts für uns tun können 


LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
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Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Was habt ihr anderes erwartet?
Der kann nichts unternehmen!
Nur klagen hilft!
Gruß
Karin
Der kann nichts unternehmen!
Nur klagen hilft!
Gruß
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Hallo,
ist doch klar, dass der Bundesbeautragte da nichts machen kann. Klagen müsst ihr selber. Die Stellungnahme ist nicht so schlecht, denn es ist klar ausgedrückt, dass man im begründetet Einzelfall die Kostenübernehme genehmigt bekommt. Mehr wird es nie geben.
ist doch klar, dass der Bundesbeautragte da nichts machen kann. Klagen müsst ihr selber. Die Stellungnahme ist nicht so schlecht, denn es ist klar ausgedrückt, dass man im begründetet Einzelfall die Kostenübernehme genehmigt bekommt. Mehr wird es nie geben.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Hallo,
bei wem reicht man die Klage ein und welche Kosten kommen dann auf einen zu?
Gruß
Mausi57
bei wem reicht man die Klage ein und welche Kosten kommen dann auf einen zu?
Gruß
Mausi57
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Hallo,
Was bedeutet ein Hörverlust von nahezu 100% ? Wie sieht da die Hörkurve aus?
Gehört meine Hörkurve dazu? Wieviel % Hörverlust habe ich?
125 - 40/35
250 - 45/40
500 - 55/55
750 - 65/65
1000- 80/75
Danach ist nichts mehr, aber durch den Tinitus weiß ich auch nicht ob ich da doch noch was habe.
Mein Akustiker bietet mir zum Testen nur die billigsten Geräte an mit denen ich starke Schwierigkeiten habe.
Er sagt das es keinen Zweck hat das ich teuere probiere da ich diese ja nicht bezahlen könnte. (Hartz 4).
Ich teste z.Z. das NOVA 2 MINI mit dem ich eigentlich schon gut zurechtkomme aber da soll ich 630 Euro zuzahlen.
Hat jemand eine ähnliche Hörkurve? Wenn ja, welche Geräte tragt Ihr und wie ist der Hörerfolg?
Welche Geräte würden bei meiner Hörkurve was bringen?
Grüße von Mausi57
Was bedeutet ein Hörverlust von nahezu 100% ? Wie sieht da die Hörkurve aus?
Gehört meine Hörkurve dazu? Wieviel % Hörverlust habe ich?
125 - 40/35
250 - 45/40
500 - 55/55
750 - 65/65
1000- 80/75
Danach ist nichts mehr, aber durch den Tinitus weiß ich auch nicht ob ich da doch noch was habe.
Mein Akustiker bietet mir zum Testen nur die billigsten Geräte an mit denen ich starke Schwierigkeiten habe.
Er sagt das es keinen Zweck hat das ich teuere probiere da ich diese ja nicht bezahlen könnte. (Hartz 4).
Ich teste z.Z. das NOVA 2 MINI mit dem ich eigentlich schon gut zurechtkomme aber da soll ich 630 Euro zuzahlen.
Hat jemand eine ähnliche Hörkurve? Wenn ja, welche Geräte tragt Ihr und wie ist der Hörerfolg?
Welche Geräte würden bei meiner Hörkurve was bringen?
Grüße von Mausi57
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Hallo Mausi,
Klage reicht man nach abgelehntem Widerspruch beim Sozialgericht ein. Die Klage ist kostenlos, einen Rechtsanwalt muss man allerdings bezahlen (Rechtschutzversicherung vorhanden?). Wenn die gegnerische Partei unterliegt, muss sie Prozesskosten und deine Anwaltskosten tragen.
Maryanne
Klage reicht man nach abgelehntem Widerspruch beim Sozialgericht ein. Die Klage ist kostenlos, einen Rechtsanwalt muss man allerdings bezahlen (Rechtschutzversicherung vorhanden?). Wenn die gegnerische Partei unterliegt, muss sie Prozesskosten und deine Anwaltskosten tragen.
Maryanne
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- Beiträge: 421
- Registriert: 12. Mär 2010, 14:17
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Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009

Muss ja auch mal erzählt werden ...
.
Vor ein paar Tagen verkündete mir die TK telefonisch, man werde die Mehrkosten für das Hörsystem Oticon Agil Pro übernehmen.
Und tatsächlich: meinem Konto wurden die Mehrkosten in Höhe von 3.780 Euro gutgeschrieben.
Na also, geht doch

Ganz ohne Prozess, nur ein Widerspruch nötig.
Basis: BSG Urteil v. 17.12.09
mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit rechts
hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit links
To Do für Nachahmer:
- VdK Empfehlungen beachten
- Auch
Kassengeräte ausführlich testen - Ausführliches Hörtagebuch führen über alle möglichen Lebenssituationen hinweg
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