Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

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Micha30451
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Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#1

Beitrag von Micha30451 »

Hallo!
Ich bin neu hier, mein HNO hat Hochtonschwerhörigkeit diagnostiziert. Der Akustiker hat mich auf o.g. Antrag aufmerksam gemacht. Laut den beiden bisher gemachten Vorgesprächen mit unteschiedlichen Akustikern soll ich mir ein HdO- HG zulegen, welches mich knapp 6000,-EUR Zuzahlung kostet (Phonak audeo smart 9) - da wäre eine Stütze durch die Rentenversicherung gerade recht!
Gibt es hier im Forum auch einige Teilnehmer, die den Antrag durchgeboxt bekommen haben? Was kann ausschlaggebend sein?
Ich arbeite als leitender Angestellter und muss viele Besprechungen, Telefonate usw. führen, d.h. Kommunikation ist in meinem Job am wichtigsten.
Vielen Dank für Eure Antworten - sorry, fall diese Frage sich wiederholt - ich hab über die Suchfunktion hier nichts Ähnliches gefunden.

LG, micha
roelecm
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#2

Beitrag von roelecm »

Ich bin in der gleichen Situation,weiss schon jemand wie das neue Urteil zu den KV angewendet wird?
von Geburt an bds sh,Sonderschule Magdeburg/Halberstadt;11/2010 re CI-OP
2.CI-OP li 9.11.2011,beides MED-EL
RS800
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#3

Beitrag von RS800 »

Bei mir ist der Stand so:
Antragsformular in Jena bei der RV geholt, ausgefüllt und zur RV-Bund nach Berlin geschickt (wurde mir so gesagt).
Von dort eine Eingangsbestätigung bekommen mit Bearbeitungsnummer.
Danach einen 2. Brief aus Berlin bekommen mit der Mitteilung, dass der Antrag an die RV-Mitteldeutschland nach Erfurt geschickt wurde, da diese für mich zuständig ist.
Seit dem "still ruht der See :( ". die Herrschaften sind ja Beamte und brauchen etwas länger ;)

Da ich heute sowieso in der Stadt zu tun hatte habe ich meiner Krankenkasse mal einen Besuch abgestattet um mal zu fragen was denn das neue Urteil bedeutet und wie jetzt zu verfahren ist.
Oh, da war der Kollege völlig überfordert und das Urteil war ihm natürlich völlig unbekannt :eek:
Ich ihm das kurz erklärt und seine Reaktion war: noch nie gehört, ja wenns auch erst so neu ist, war ja jetzt auch Weihnachten(ach so?), deshalb vielleicht noch keine Info, er sowieso nicht, da andere Abteilungen dafür zuständig und Bla, Bla Bla.....!
Habe ihm dann erklärt, dass zwischen dem Urteil und Weihnachten doch schon der eine oder andere Arbeitstag lag und er meinte dann. "soll der Akustiker mal alle Unterlagen einschicken und die entsprechende Abteilung wird entscheiden."
Also Ergebnis des Besuchs:
Dumm stellen, abwiegeln und ich werde mich wohl bei ihm entschuldigen müssen dass ich ihn heute gestört habe.
RS800
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#4

Beitrag von RS800 »

So, heute kam wie nicht anders erwartet der ablehnende Bescheid von der Rentenversicherung.

Also sofort dagegen Widerspruch eingelegt und einen Anwalt zu Rate gezogen.

Dieser verwies mich auf folgende Seite:

http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS? ... ppenIndex=

Sehr interessant, mal sehen wie es nun weiter geht
San
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#5

Beitrag von San »

Hallo,

ich habe bei den KK einen Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt! Nun wurde ich an die Rentenversicherung verwiesen, diese haben mich dann ans Arbeitsamt verwiesen. Dort habe ich nun einen Antrag gestellt mit der Bitte um Kostenübernahme, da die Hörgeräte fürs Berufsleben benötigt werden. Werde berichten wenn ich was höre.

Grüße
San
angeb. Schallempfindungschwerhörigkeit beidseitig, 7 Jahren schleichend kam +durch mehrere Hörstürze verstärkt wurde :'( in der Testphase mir Hörgeräten zur Zeit
Uli R.
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#6

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
für Hörgeräte sind einzig und alleine die KK zuständig.
Franky

Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#7

Beitrag von Franky »

Stimmt so nicht, bei mir hat die DRV Bund meine Phonak Naida IX bezahlt, abzüglich kassenanteil versteht sich. man muß jedoch schon 15 Jahre eingezahlt haben und im Beschäftigungsverhältnis stehen.
Uli R.
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#8

Beitrag von Uli R. »

Da hast du einfach Glück gehabt. Es ist ganz eindeutig festgelegt, dass dafür nur die KK zuständig sind.
franky

Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#9

Beitrag von franky »

Richtig ist das die DRV für die teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist und die KK für die Teilhabe am Gesellschaftsleben. Also am besten immer bei beiden Antrag stellen und entsprechend gut begründen können.
Micha30451
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#10

Beitrag von Micha30451 »

Hallo,

abschließend zu meiner Frage kann ich berichten, dass die Rentenversicherung die Zuzahlung für ein Audeo smart IX übernimmt - ich bin natürlich riesenfroh dass das geklappt hat!!! :-)))
San
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#11

Beitrag von San »

Habe nun auch einen Anwalt eingeschaltet, da die KK trotz dem neuen Urteil die Zahlung verweigert. Bin mal gespannt was dabei raus kommt, werde berichten!

Grüße und schönen Tag
angeb. Schallempfindungschwerhörigkeit beidseitig, 7 Jahren schleichend kam +durch mehrere Hörstürze verstärkt wurde :'( in der Testphase mir Hörgeräten zur Zeit
RS800
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#12

Beitrag von RS800 »

Ich muss ganz ehrlich sagen, langsam fängt der ganze Zirkus mit der RV an Spass zu machen, wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre.
Diese Pfeiffen wissen doch selber nicht was sie wollen.
Habe mir erlaubt gestern mal anzurufen und zu fragen was denn mein Widerspruch macht.
Antwort der guten Frau: "der ist ja noch ganz neu (1Monat), ja so schnell geht das nicht! Ausserdem können wir den garnichtmehr bearbeiten, der liegt jetzt bei der Rechtsmittelabteilung, die sitzt zwar im gleichen Haus, hat aber mit uns direkt garnichts zu tun. DORT BRAUCHEN SIE ABER NICHT ANRUFEN!!!!!"

Denkste, ich die Servicernummer der RV Mitteldeutschland angerufen und gebeten mit der Rechtsmittelabteilung in Weimar verbunden zu werden.
Antwort: "Mit wem????? Ja direkt sowas haben wir ja garnicht, worum geht es denn? Ihre Versicherungsnummer?... "
Dann plötzlich: "Aha, ja ich sehe jetzt wo Ihre Akte liegt, ich gebe Ihnen mal 2 Telefonnummern"
Geht doch :D
Also sofort dort angerufen, Antwort:
"Ja im Prinzip ist das alles richtig, aber trotzdem sind Sie bei uns eigentlich falsch, ich verbinde Sie mal und falls das nicht klappt hier die Durchwahl der Kollegin" (sehr gut, habe ich die Nummer also auch :D :D :D )
Diese stellte sich dann als Chefin heraus und hielt mir 1/2 h eine Vortrag.
Sie stellte Fragen auf die ich nur antworten konnte sie solle doch den Antrag mal lesen, steht alles drin. Antrag hatte sie natürlich gelesen, wäre aber alles nicht so eindeutig gewesen. Kann ich nur lachen!
Dann meinte Sie, der Antrag sei garnicht mehr in Weimar, weil sie alle überlastet sind und wurde nach Dresden weitergeleitet und dort bearbeitet! Ja was nun??? Erst war er noch in Weimar, einige Minuten später auf einmal nicht mehr :help: :help: :help:

Die Krönung des ganzen kam aber als sie mich fragte was ich denn eigentlich will.
Ich sagte. "Ein Hörgerät"
Dann war es bei Ihr ganz aus:
"-das wird sowieso nicht, kann ich Ihnen gleich sagen!
- Sind sie Musiker??? > Nee bin ich nicht, stand auch nicht im Antrag
- wer hat das denn festgestellt > sicher doch der Ohrenarzt
- dann ist ja alles klar, die wollen doch nur Geld verdienen und verschreiben deshalb so schnell, Sie hätten zum Arbeitsmedizinischen Dienst gehen sollen, die sind neutral.
-Ihnen geht es doch nur darum dass jemand bezahlt, wer ist Ihnen egal!"
-wenn Sie klagen und verlieren wird das teuer (nee, wirds nicht, Advocard ist Anwalts Liebling)
-ob die Advocard bezahlt entscheidet der Richter (seid wann denn das???)
- wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können bekommen Sie sowieso keine Umschulung mehr bezahlt (Hä? ich bin 44 und soll bis 67 arbeiten!) und Rente bekommen sie gleich garnicht
- aber na ja, vielleicht entscheiden die Kollegen ja doch anders

Ich habe sie dann nochmal nach ihrem Namen gefragt (schreibe ich hier jetzt nicht, liegt aber incl Telefonnummer vor) und gefragt ob sie sich vorstellen könnte was meine Ohrenärztin sagt wenn ich ihr erzähle dass sie nur Geld verdienen will und vielleicht verschreibt wenn es garnicht nötig ist.
Das hatte offensichtlich gesessen, und plötzlich kamen Kommentare wie:

-so hab ich das ja nicht gesagt
-haben uns missverstanden
-wollte Ihnen doch nur den Tipp mit dem arbeitsmed. Dienst geben
-merken Sie nicht dass ich Ihnen doch helfen will?

NEE; Das habe ich nicht gemerkt.

Ich werde berichten wie es in diesem Kindergarten weitergeht
Tretbat
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#13

Beitrag von Tretbat »

Hallo Franky,

wie hast du das gemacht, bzw. wie lange hat das gedauert. Bei mir stehen AudeoYes IX an.

WeTE
maryanne
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#14

Beitrag von maryanne »

Ich bin immer wieder fasziniert, dass Leute, die wegen einer sehr starken Schwerhörigkeit die Kostenübernahme eines teuren Geräts bei KK oder anderen Kostenträger beantragen UND DANN TELEFONISCH nachfragen!
Da dreht ihr euch doch selbst einen STrick! Entweder beweist ihr mit dem Telefonieren, dass es "so schlimm ja nicht ist" mit der SH oder ihr riskiert, dass im Nachhineinen behauptet wird, ihr hättet den Gesprächspartner nicht richtig verstanden.
1. Zuständig für HG ist die KK. Das Urteil, das die KK zur Kostenübernahme verpflichtet bezieht sich auf die KK und nicht auf RV und Arbeitsamt.
2. Wer explizit unter Verweis auf berufliche Notwendigkeit (Teilhabe am Arbeitsleben) bei der RV beantragt, muss sich sehr genau unter die Lupe nehmen lassen.

Ich rate, auf jeden Fall bei der KK den Antrag zu stellen und nicht (!) auf berufliche Notwendigkeit, sondern auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu pochen.
Man will doch in jeder Situation am bestmöglichen hören, nicht nur bei der Arbeit.

Gruß
Maryanne
Heidi110
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#15

Beitrag von Heidi110 »

maryanne hat geschrieben:Ich bin immer wieder fasziniert, dass Leute, die wegen einer sehr starken Schwerhörigkeit die Kostenübernahme eines teuren Geräts bei KK oder anderen Kostenträger beantragen UND DANN TELEFONISCH nachfragen!
Da dreht ihr euch doch selbst einen STrick! Entweder beweist ihr mit dem Telefonieren, dass es "so schlimm ja nicht ist" mit der SH oder ihr riskiert, dass im Nachhineinen behauptet wird, ihr hättet den Gesprächspartner nicht richtig verstanden.
1. Zuständig für HG ist die KK. Das Urteil, das die KK zur Kostenübernahme verpflichtet bezieht sich auf die KK und nicht auf RV und Arbeitsamt.
2. Wer explizit unter Verweis auf berufliche Notwendigkeit (Teilhabe am Arbeitsleben) bei der RV beantragt, muss sich sehr genau unter die Lupe nehmen lassen.

Ich rate, auf jeden Fall bei der KK den Antrag zu stellen und nicht (!) auf berufliche Notwendigkeit, sondern auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu pochen.
Man will doch in jeder Situation am bestmöglichen hören, nicht nur bei der Arbeit.

Gruß
Maryanne
du hast Recht zumahl die KK erst einmal die Kostenübernahme abgelehnt haben muß. Erst danach kann man überlegen ob man an anderer Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme stellt. Vor der Rentenversicherung kommt aber m.M. erst einmal das Sozialamt mit Eingliederungshilfe dran. Danach könnte man dann die RV mit einem Antrag beglücken.
Telefonische Nachfragen würde ich auf keinen Fall machen. Wie oben schon geschrieben könnte dies ein Eigentor werden. Wer telef. kann hört doch noch ganz gut :eek:
LG Heidi
hochgradig Schwerhörig seit ?????? beide Kinder haben super Lauscher
elke123
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#16

Beitrag von elke123 »

Hallo,

in der Infozeitung des VDK von dieser woche:

krankenkassen müssen digitale hörgeräte in vollem umfang zahlen, wenn die medizinische notwendigkeit klar gegeben ist.
Das hat das bundeszozialgericht (BSG) in einem grundsatzurteil klargestellt.
Es beendete so die praxis der niedrigen festbeträge für digitale hörgeräte. (B3 KR 20/08 R)

ich hoffe du erzielst einen erfolg, bei deinem kampf.

lg. elke
roelecm
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#17

Beitrag von roelecm »

Habe jetzt von der RV bescheid ,dass ich nun einen Test mit Kassengeräten einreichen soll,zumindest geht es ersteinmal weiter,die Ablehnung ist nach dem Widerspruch ersteinmal vom Tisch.Mal sehen,was als nächstes passiert.
von Geburt an bds sh,Sonderschule Magdeburg/Halberstadt;11/2010 re CI-OP
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Lemberger
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#18

Beitrag von Lemberger »

Ich vermute mal, Du wirst als nächstes einen weiteren Bescheid bzw. Ablehnung erhalten, da eine Kommission der DRV über Deinen Hörbefund
festgestellt hat, daß Du Hörgeräte nicht nur für die Teilhabe am Arbeitsleben sondern auch für die Teilhabe am Allgemeinen Leben
benötigtst. Des Weiteren erfolgt dann wahrscheinlich noch ein Hinweis, daß
hierzu deine Krankenkasse für die Übernahme der Kosten für Hörgeräte
zuständig ist.
waller
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#19

Beitrag von waller »

hallo leute,
ich bin neu hier und habe meine hörgeräte zum teil von der LVA bezahlt bekommen links 100% rechts 50% weil das Gerät noch nicht alt genug ist trotz das es nichts taugt Simens basic gerät.bekomme von der LVA digitale Geräte bezahlt .
So und jetzt das grosse Problem die Kranke´nkaase wollen noch immer nicht zahlen ausser die 400,-euro trotz mehere Gerichtsurteile wo keiner weiß man sie Rechtskräftig sind .Da war es mit der LVA einfacher. Aber Jetzt meine Frage???
Die Kind akustiker stellen eine Reparatur Kostenpauschale 2 mal in Rechnung für jedes Gerät was ist das und muss man das Zahlen für Informationen wäre ich dankbar walter
RS800
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#20

Beitrag von RS800 »

Lemberger hat geschrieben:Ich vermute mal, Du wirst als nächstes einen weiteren Bescheid bzw. Ablehnung erhalten, da eine Kommission der DRV über Deinen Hörbefund
festgestellt hat, daß Du Hörgeräte nicht nur für die Teilhabe am Arbeitsleben sondern auch für die Teilhabe am Allgemeinen Leben
benötigtst. Des Weiteren erfolgt dann wahrscheinlich noch ein Hinweis, daß
hierzu deine Krankenkasse für die Übernahme der Kosten für Hörgeräte
zuständig ist.
Genau das habe ich heute 3 Monate nach meinem Widerspruch auch bekommen.

Also klagen !!!!!!!!!!!!!!!!
Lemberger
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#21

Beitrag von Lemberger »

Klagen? Du gegen die Deutsche Rentenversicherung?
Die Realität wird dann so aussehen, daß das Urteil im Vorfeld schon Zugunsten der DRV gedreht wird. Aber wenn Du Lust, Zeit und Nerven
für eine Klage beim Sozialgericht hast, nur zu... . Ich dagegen würde mal
bei der DRV nachfragen, ob es möglich ist, mit einem zuständigen Mitglieds der angeblichen Entscheidungskommission zu sprechen, weshalb genau der Widerspruch ausgesprochen wurde, obwohl die Personen von der angeblichen Entscheidungskommission, Dich nicht persönlich kennen bzw. gesehen und gecheckt etc. haben. Aber auch hier vermute ich, daß die DRV Dich darauf hinweisen wird, daß dies nicht möglich sein wird bzw. keine Tel.-Nr. rausgerückt werden... . Ist halt schon ein richtiger hinterhältiger Laden, die DRV.
Du könntest aber auch so gegen den Widerspruch argumentieren, daß
die DRV ja richtig erkannt hat, daß Du im Berufsleben als auch im Allgemeinen Leben Hörgeräte benötigst. Fordere hierzu doch die DRV einfach auf, da Du ja die Hörgeräte vermutlich zu 50% eines Tages für
die Ausübung Deines Berufes benötigst, auch hier die Kosten für die Hörhilfen zu 50% zu übernehmen. Die andere Hälfte soll dann die
Krankenkasse übernehmen. Wäre doch ein guter Deal?
RS800
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#22

Beitrag von RS800 »

Lemberger hat geschrieben:Klagen? Du gegen die Deutsche Rentenversicherung?
Die Realität wird dann so aussehen, daß das Urteil im Vorfeld schon Zugunsten der DRV gedreht wird. Aber wenn Du Lust, Zeit und Nerven
für eine Klage beim Sozialgericht hast, nur zu... .
Bist Du Hellseher?

Die Klage gegen die Krankenkasse hat doch auch geklappt. Vernünftig nachfragen bringt bei Beamten garnichts, da hilft nur die Holzhammermethode.
Lemberger
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#23

Beitrag von Lemberger »

Die Klage gegen die Krankenkasse hat doch auch geklappt.
Was willst Du uns damit sagen? :eek:
Vernünftig nachfragen bringt bei Beamten garnichts, da hilft nur die Holzhammermethode
Dann mach mal, bin ja auf das Ergebnis gespannt. :lol: :D
Bist Du Hellseher?
Leider nein, sonst würde ich ein sorgenfreies Leben in einer freudalen Villa am Meer verbringen und jeden Tag die neuesten HG testen... . :p
roelecm
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#24

Beitrag von roelecm »

Lemberger hat geschrieben:Ich vermute mal, Du wirst als nächstes einen weiteren Bescheid bzw. Ablehnung erhalten, da eine Kommission der DRV über Deinen Hörbefund
festgestellt hat, daß Du Hörgeräte nicht nur für die Teilhabe am Arbeitsleben sondern auch für die Teilhabe am Allgemeinen Leben
benötigtst. Des Weiteren erfolgt dann wahrscheinlich noch ein Hinweis, daß
hierzu deine Krankenkasse für die Übernahme der Kosten für Hörgeräte
zuständig ist.
Genau so wurde das bei mir auch formuliert in meinem gestrigen Bescheid,der Widerspruch war vom 13.03.;gestern die negative Antwort.Bin nun erstmal ratlos.
Was hast du (Lemberger)dann gemacht?
von Geburt an bds sh,Sonderschule Magdeburg/Halberstadt;11/2010 re CI-OP
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Akku
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Re: Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung

#25

Beitrag von Akku »

Hallo Waller,
die Frage mit der Reparaturpauschale läuft so. Die KK zahlt eigendlich die Reparaturpauschale für 6 Jahre. Danach sind die für die Krankenkasse abgegolten, diese werden sich dann an keine Reparaturen beteiligen. Dir selber darf die auf alle fälle nicht in Rechnung gestellt werden. Du musst dann in der Regel halt Anteilmässig bei Reparaturen dazu bezahlen bei einem Hörgeräte mit Eigenanteil.
Entweder die KK oder die LVA.
Also was ich weis ist das bei der KK der Festbetrag und die Reppauschale abgerechnet wird und der Restbetrag dein Eigenanteil bei LVA oder anderen.

Normaler weise muss dich eigendlich dein Akustiker über die genauen Regelungen warum wieso weshalb eine Reparaturpauschale gezahlt wird aufgeklärt haben.

Grüßle
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