Unser Sohn geb. am 04.11.08 leidet unter einer hochgradigen Schallempfindungsschwerhörigkeit (Bezeichnung lt. ärztliches Attest). Durch meine eigene Vorbelastung und die durch meine Familie war die wahrscheinlich sehr groß, dass unser Sohn hörgeschädigt sein wird.
Mein Mann ist hörend, die Chancen standen also 50:50.
Wir haben sofort auf einen Neugeborenenhörscreening bestanden, seit 2009 ist er sowieso Pflicht, dieser ist leider negativ ausgefallen.
Daraufhin sind zalhreiche Untersuchungen gemacht worden u.a. auch die BERA.
Die Tabelle, wo man den GdB ablesen kann würde aussagen, dass unserem Sohn mind. 70 % zustehen.
Welche Merkzeichen würden ihm ausserdem noch zustehen?
Der Schwerbehindertenausweis müßte auch rückwirkend von Geburt an ausgestellt werden, oder?
Nicht seit der Feststellung und ärztliches Gutachten im Februar, oder?
Hier die Werte von unserem Sohn:
rechtes Ohr:
250 kHz 70 dB
500 kHz 75 dB
1000 kHz 75 dB
2000 kHz 85 dB
4000 kHz 95 dB
linkes Ohr:
da muss ich gerade feststellen, da kann ich nichts finden.
Vermerke:
LLpotentiale links bis 70 dB und rechts bis 80 dB nachweisbar
Knochenleitung beidseitig bis 65 dB keine Potentiale nachweisbar.
Letzte Woche kam endlich der Bescheid, nach 3 langen Monaten, vom Versorgungsamt.
Er bekommt keinen SB-Ausweis, man hat ihn nur mit 40 % GdB eingestuft.
Das ist echt eine Frechtheit.
Ich werde nun einen Widerspruch einlegen.
Jetzt wollte ich natürlich wissen wie man da am Besten vorgeht. Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile auf die man sich beziehen kann?
Und wo findet man diese?
Er ist seit dem 3. Monat bds. mit den Hörgeräten Oticon Vigo versorgt und kommt mit denen super zurecht.
Er reagiert auf alles und ist ein recht fröhliches Kerlchen.
Wir sind froh, dass es die heutige Technik gibt.
Ich bin damals erst mit knapp 3 Jahren mit
Ich würde mich freuen, wenn wir Tipps, Anregungen und viele Informationen bekommen.
Danke!
Gruß
Melanie