für alle die einen Hund haben und ein
http://www.hcig.de/Infos/Law___Order/law___order.html
Vielleicht trifft es ja auf den einen oder anderen zu :upsidown:
LG
Bei unserem Sohn verlangt das Versorgungsamt bei jeder Überprüfung des Schwerbehindertenausweises immer, dass ich einen Anfallskalender über drei Wochen beifüge, aus dem hervorgeht, wann und wie oft das Kind Absencen hatte. Dieser Kalender wird dann der Einstufung zugrunde gelegt.Cloudy hat geschrieben:und die absoncen die habe wenn ich aufschreibe meinst du das glauben die???
Das "H" bekommst du ja nur, wenn auschließlich aufgrund der Epilepsie ein GdB von 100 vergeben werden müsste. Wenn du aber auch einen hohen GbB aufgrund der Schwerhörigkeit hast, kommst du im Ergebnis zwar auch auf einen GdB von 100, nicht aber allein durch die Epilepsie.Cloudy hat geschrieben:Wenn ich lange Telefonate führe passiert mir oft das ich sprachausetzer habe aufgrund der epilepsie. 100% haben Sie mir ohne weiteres damals gewährt und ist bis heute unverändert geblieben. Selbst bei der Antragstellung der Merkzeichen haben die geschrieben das 100% bleibt aber die Merkzeichen werden nicht akzeptiert.
Im optimalen Fall sollte in dem Attest stehen, in welchem Schweregrad (also Anfallshäufigkeit und Art der Anfälle) die Epilepsie bei dir auftritt.Cloudy hat geschrieben:Was soll ein Neurologe deiner Meinung nach in einem Attest schreiben bzw formulieren damit das Amt eine einsicht bekommt und die Merkzeichen gewährt?
Natürlich - dauert bloß etwas länger, bis du den Termin hast. Biete am besten in deinem Brief einige Termin an, an denen du Zeit hast, damit du den vom Amt angebotenen Termin nicht verschieben musst, wenn er für dich ungünstig liegt.Cloudy hat geschrieben:heute habe ich ein Schreiben erhalten das ich telefonisch einen Termin machen soll damit ich eine Akteneinsicht bekomme. Kann ich auch die Terminvereinbarung schriftlich machen?
Das bezieht sich auf die Regelung des § 25 Absatz 4 SGB X:Cloudy hat geschrieben:Was ich nicht im Brief verstehe ist folgendes:Sollten Sie Akteneinsicht bei einer anderen Behörde wünschen bitte ich, dies mir mitzuteilen.
Welche Behörde soll sich da an meinen Krankengeschichten interessieren?
Wenn dir der Weg zum Versorgungsamt zu weit ist, kannst du auch die Akte in eine andere Behörde in deiner Nähe schicken lassen und dort Einsicht nehmen.Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
Das resultiert aus der Regelung des § 84 Absatz 1 Satz 1 SGG:Cloudy hat geschrieben:Nun hat der Sachbearbeiter auf einmal folgendes dazu geschrieben:
Wir schauen uns die Akten an, ich erläre dann, aus welchen Grund wir die entsprechenden Entscheidungen getroffen haben;
Wenn ein Widerspruch zu formulieren ist, werde ich Ihnen selbstverständlich behilflich sein; d.h. wir werden dann einen Verhandlungsniederschrift im Widerspruchsverfahren erstellen.
Man muss den Widerspruch nicht zwingend selbst schreiben, sondern kann ihn auch durch die Behörde formulieren lassen.Der Widerspruch ist ... schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Vielleicht lässt sich der Sachbearbeiter darauf ein, dir die Niederschrift mitzugeben, damit du dir alles zu Hause noch einmal in Ruhe durchdenken kannst. Wenn dies nicht möglich ist, ist es vielleicht günstiger, den Widerspruch selbst zu schreiben und das aktuelle Attest deines Arztes beizufügen. Man sollte sicher dem Sachbearbeiter nicht böse Absicht unterstellen, aber es ist vielelicht auch zu befürchten, dass er den Widerspruch so formuliert, dass er ihm abhelfen kann, dir aber nicht all das gewährt, was dir zusteht. Ist der Widerspruch nämlich so weit gefasst, dass ihm der Sachbearbeiter möglicherweise nicht abhelfen kann, dann muss er die Angelegenheit der übergeordneten Behörde zur Erstellung des Widerspruchsbescheides übergeben, die dann seine Arbeit überprüft. Das wird der Sachbearbeiter vielleicht nicht wirklich wollen.Cloudy hat geschrieben:Soll ich das nicht lieber selber schreiben um die Chancen zu erhöhen damit ich meine Ansprüche bekomme oder doch von dem Sachbearbeiter helfen lassen? Hab nur angst das er es so formuliert das ich es nicht ganz verstehe und dann die Sache umsonst war.