CI und Hundesteuer

Auch für Beiträge die zu keinem eingerichtetem Thema passen.
TouchMySoul
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CI und Hundesteuer

#1

Beitrag von TouchMySoul »

Hallo,

für alle die einen Hund haben und ein CI oder Kind mit CI und Hundesteuer zahlen... schaut doch mal hier rein....

http://www.hcig.de/Infos/Law___Order/law___order.html

Vielleicht trifft es ja auf den einen oder anderen zu :upsidown:

LG
Nina Isabell-Michelle *10.91
Alexandra *01.94
Joshua *04.97
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und Mann ;) Habe die GELASSENHEIT das hinzunehmen was nicht zu ändern ist, die KRAFT zu ändern was nicht länger zu ertragen ist und die WEISHEIT das eine vom anderen zu unterscheiden
Akustiker
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Re: CI und Hundesteuer

#2

Beitrag von Akustiker »

nochmal als Link:
Writemaster
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Re: CI und Hundesteuer

#3

Beitrag von Writemaster »

Oh der Link ist zwar alt aber die schreiben dort jede Menge von dem was übernommen werden muss und wie das zu formulieren ist - das wäre wie beim Telefon nur das Telefon steht nicht drin.

Microport Anlage von Sennheiser - wow sowas wird übernommen? - Wahrschl. zu alt oder?
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Akustiker
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Re: CI und Hundesteuer

#4

Beitrag von Akustiker »

Mit einer guten Begründung wird alles übernommen :D!

Auch heute noch! Nicht unbedingt von der KK aber es gibt auch andere institutionen!;)

Müsstest du als Kollege doch wissen!

LG
Writemaster
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Re: CI und Hundesteuer

#5

Beitrag von Writemaster »

Ich frag schon nicht umsonst :rolleyes:
Mit menschlichkeit und Fachkompetenz zum Wohl(be)finden
Akustiker
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Re: CI und Hundesteuer

#6

Beitrag von Akustiker »

-> zu alt. hast ja recht!

-> wird aber übernommen bzw. wurde übernommen!

LG

[size=small]

[Editiert von Akustiker am: Dienstag, September 6, 2005 @ 05:42 PM][/size]
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#7

Beitrag von Cloudy »

-hochschieb-

hi,

ich habe kein CI

daher meine Frage: als besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit dem vermerkt 100% ohne B nur GL , kann ich da dennoch einen Antrag auf eine Hundesteuerbefreiung stellen?

momentan überprüft das Versorgungsamt meine ärztlichen befunde erneut um den Scchwerbehindertenausweis zu aktuallisieren da ich in letzter Zeit öfters epileptische Anfälle hatte.

Ich finde nur: wenn B, BL. aG und H kann eine befreiung der Hundesteuer beantragt werden aber das hab ich im ausweis nicht.

Wer kann mir da weiterhelfen...

lg cloudy
Rosemarie
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Re: CI und Hundesteuer

#8

Beitrag von Rosemarie »

Hallo Cloudy,
was die Hundesteuer betrifft, so kann das jede Komune anders machen. Was der Ort xx macht, ist dem Ort xy ganz wurscht. Also ich würde einfach mal zum Ordnungsamt gehen und sagen, wie wichtig für Dich der Hund ist, um Geräusche für Dich zu hören, wenn du z. B. nur 1 CI hast, somit kein Richtungshören besitzt. Ja und auch in der Nacht, wo man ja kein CI trägt ,ist so ein lieber Begleiter ganz wichtig, er kann Dich wecken. Es gibt ja sogar Hunde die merken, wenn das Herrchen oder Frauchen kurz vor einem epileptischen Anfall stehen, dann wecken kommen.
Auch wenn es einen Brand gibt, haben Tiere wie Hund und Katze schon viele Menschleben gerettet.
All diese Argumente wurde ich einfach mal vortragen und abwarten, was Dir der Sacharbeiter sagt.
Ich habe auch 100% , allerdings auch H und B, bekam auch die Hundesteuer voll erlassen, hatte da noch keine CI´s, da ich da noch normalhörend war. Aber wie gesat, jeder Ort regelt das anders.
Viel Erfolg, Rosemarie.
Pam
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Re: CI und Hundesteuer

#9

Beitrag von Pam »

Hallo,
das stimmt, jede Kommune handelt da sehr individuell.
Hier in München reicht ein Ausweis mit Gl und 100% (hat bei mir zumindest geklappt). Da wollte keiner wissen, ob er mir Geräusche anzeigt, o.ä. (für sowas müsste man doch auch einen Nachweis erbringen, gibt ja entsprechende Prüfungen, oder?!), aber es mit erwähnen würd ich zur Unterstützung auf alle Fälle auch!
Viele Grüße Pam
-------------------
Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
maryanne
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Re: CI und Hundesteuer

#10

Beitrag von maryanne »

Ich habe damals meinen Hund mitgenommen, ihn auf den Empfangstisch gesetzt und gesagt: das ist mein Schutzhund - seither bin ich von der Hundesteuer befreit (Berlin)

Viel Erfolg!

maryanne
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#11

Beitrag von Cloudy »

hi rosemarie,

wie kommt es das bei dir 100% im Ausweis steht und du auch B drinnen hast sowie H.

Habe heute folgendes Schreiben heute erhalten und weiss nicht wie ich da am besten einen widerspruch schreiben soll. Ich schreib hier auf wie es im brief steht.

auf ihren Antrag von 27.10.2008 kann auf feststellung der gesundheitlichen Merkmale B,H nicht entsprochen werden.

folgende Merkzeichen bleiben festgestellt: Gl, RF

Gründe: nach §69 Abs. 4SGB IX treffen die Landratsämter auch Feststellungen über die gesundheitlichen Merkmale
(Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Mit der Feststellung gesundheitlicher Merkmale, die neben dem Grad der behinderung (GdB) Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, soll es dem Behinderten ermöglicht werden, besondere behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen auszugleichen.

Für die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (merkzeichen) B,H ist das Vorliegen folgender voraussetzungen erforderlich:

B: Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmässig auf hilfe angewiesen sind.

Rechtshelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen widerspruch eingelegt werden.

Bei B: habe auch im öffentlichen Verkehr einen Anfall erlitten und ein Bürger der zufällig gegenüber von mir saß und mit im Zug gefahren ist, hat der Bahn gemeldet das ich einen anfall hatte und haben einen Krankenwagen geholt so das ich in das nächste krankenhaus eingeliefert wurde.

Warum soll ein epileptiker kein B erhalten?? Wer hat da gute RAtschläge für mich und könnte mir bei der formulierung eines Widerspruchs helfen.

Danke im voraus für das aufmerksame lesen.

nette grüsse cloudy
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#12

Beitrag von Cloudy »

hi,

hab mich mal durch das Internet geforstet und werde leider auch dadurch nicht schlauer. Hoffe es kann mir da jemand weiterhelfen und tipps geben wie ich am besten einen widerspruch einlegen soll.

http://www.modellprojekt-epilepsie.de/S ... 176.0.html

Dort steht bei RF = Rundfunkgebührenbefreiung bei schwerster Epilepsie
(ich habe den Vermerk RF+Gl und 100%)
H = Hilflos bei schwerster Epilepsie aber das hat man mir abgelehnt sowie das merkzeichen "B"

Auch steht in den diversen Internetseiten das "B" notwendig ist wer für sich und für andere eine Gefahr darstellt. Daher weiß ich nicht wie ich der Sache genau rangehen soll.

lg cloudy
Rosemarie
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Re: CI und Hundesteuer

#13

Beitrag von Rosemarie »

Hallo Cloudy,
meine 100% habe ich durch andere schwerwiegende Erkrankungen, war gelähmt, Saß im Rollstuhl und deshalb auch H und B. Von meiner Ertaubung jetzt weiß das Versorgungsamt noch gar nichts, weil es nicht mehr als 100% gibt, habe ich es noch nicht gemeldet.
Gruß, Rosemarie.
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#14

Beitrag von Cloudy »

hi rosemarie,

ok ist auch verständlich.

nur ich verstehe es bei mir nicht das man bei mir bis zur beendigung meiner Ausbildung trotz fortbestehender Epilepsie und weiterhin vorkommenen Anfällen das B,G und H gestrichen hat. Meine 100% sind aber geblieben.

Hatte letztes jahr 4 starke Anfälle gehabt wovon ich zwei mal eine Platzwunde am kopf hatte die genäht werden musste! und meine Nase gebrochen habe. Tagsüber habe ich absoncen wie auch immer das heisst.

Das Amt leht es ab... :help:
Rosemarie
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Re: CI und Hundesteuer

#15

Beitrag von Rosemarie »

Hallo Cloudy,
hast Du das alles beim Versorgungsamt angegeben und ein Arzt dies auch bestätigt? Die Ärzte, die Du beim Versorgungsamt angibts, die werden auch befragt. Wenn Du Absouncen hast und die Anfälle sind ja auch nicht so ohne, dann denke ich, müßtest Du auch weiterhin B und H bekommen.
Gruß ,Rosemarie.
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#16

Beitrag von Cloudy »

hi rosemarie,

ja ich habe sämtliche mir vorliegenden Unterlagen beim Versorgungsamt eingereicht. Wo ich keine Unterlagen hatte aber die Adressen vom den Ärzten habe ich per Liste an das Versorgungsamt geschickt. Das aktuellste mit dem Krankenhaus wo ich innerhalb eines monats 2 anfälle mit platzwunde hatte auch hingeschickt. Aber das Versorgungsamt hat mir vor 3 Tagen mein Schreiben abgelehnt.

Laut infos im Internet steht bei 100% und Epilepsie G,B und H zu.

Daher verstehe ich nicht das man sowas abgelehnt bekommt.

habe auch einen Widerspruch heute abgeschickt und das ich die Begründung später nachreiche, sowie eine Akteneinsicht nach §25 SGB X.

sorry wenn so lang geworden ist.

Nach der Ausbildung im Jahr 2002 hat man mir alles gestrichen!!!
Kaja
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Re: CI und Hundesteuer

#17

Beitrag von Kaja »

Hallo Cloudy,

das Merkzeichen "H" gibt es nach Punkt 21 Absatz 6 der "Anhaltspunkte" bei Epilepsie nur, wenn ausschließlich wegen dieser Erkrankung ein GdB von 100 gewährt wurde. Bei mindestens mittelgradiger Epilepsie wird bei Erwachsenen das Merkzeichen "G" gewährt (Punkt 30 Absatz 4 der "Anhaltspunkte"), das dann gemäß Punkt 32 Absatz 3 der Anhaltspunkte das Merkzeichen "B" nach sich zieht. Deshalb ist es sicher günstig, wenn du einen Anfallskalender führst, aus dem die Häufigkeit und Schwere der Anfälle ersichtlich ist.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#18

Beitrag von Cloudy »

hi kaja,

und die absoncen die habe wenn ich aufschreibe meinst du das glauben die???

Wenn ich lange Telefonate führe passiert mir oft das ich sprachausetzer habe aufgrund der epilepsie. 100% haben Sie mir ohne weiteres damals gewährt und ist bis heute unverändert geblieben. Selbst bei der Antragstellung der Merkzeichen haben die geschrieben das 100% bleibt aber die Merkzeichen werden nicht akzeptiert.

Was soll ein Neurologe deiner Meinung nach in einem Attest schreiben bzw formulieren damit das Amt eine einsicht bekommt und die Merkzeichen gewährt?

Lg Cloudy
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#19

Beitrag von Cloudy »

hi,

heute habe ich ein Schreiben erhalten das ich telefonisch einen Termin machen soll damit ich eine Akteneinsicht bekomme. Kann ich auch die Terminvereinbarung schriftlich machen?

Was ich nicht im Brief verstehe ist folgendes:

Sollten Sie Akteneinsicht bei einer anderen Behörde wünschen bitte ich, dies mir mitzuteilen.

Welche Behörde soll sich da an meinen Krankengeschichten interessieren???

lg cloudy
Kaja
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Re: CI und Hundesteuer

#20

Beitrag von Kaja »

Hallo Cloudy,
Cloudy hat geschrieben:und die absoncen die habe wenn ich aufschreibe meinst du das glauben die???
Bei unserem Sohn verlangt das Versorgungsamt bei jeder Überprüfung des Schwerbehindertenausweises immer, dass ich einen Anfallskalender über drei Wochen beifüge, aus dem hervorgeht, wann und wie oft das Kind Absencen hatte. Dieser Kalender wird dann der Einstufung zugrunde gelegt.

Warum sollte man dir nicht glauben - das Amt hat doch keine anderen Informationen.
Cloudy hat geschrieben:Wenn ich lange Telefonate führe passiert mir oft das ich sprachausetzer habe aufgrund der epilepsie. 100% haben Sie mir ohne weiteres damals gewährt und ist bis heute unverändert geblieben. Selbst bei der Antragstellung der Merkzeichen haben die geschrieben das 100% bleibt aber die Merkzeichen werden nicht akzeptiert.
Das "H" bekommst du ja nur, wenn auschließlich aufgrund der Epilepsie ein GdB von 100 vergeben werden müsste. Wenn du aber auch einen hohen GbB aufgrund der Schwerhörigkeit hast, kommst du im Ergebnis zwar auch auf einen GdB von 100, nicht aber allein durch die Epilepsie.

Wichtig ist, dass du alles, was dir aus deinem Alltag als relevant auffällt, auch dem Versorgungsamt in deinem Widerspruch mitteilst (Situation in der Bahn - am besten Arztbrief beifügen; Probleme beim Telefonieren usw.). Der Sachbearbeiter kennt dich ja nicht und ist bei der Einschätzung auf deine Informationen angewiesen.
Cloudy hat geschrieben:Was soll ein Neurologe deiner Meinung nach in einem Attest schreiben bzw formulieren damit das Amt eine einsicht bekommt und die Merkzeichen gewährt?
Im optimalen Fall sollte in dem Attest stehen, in welchem Schweregrad (also Anfallshäufigkeit und Art der Anfälle) die Epilepsie bei dir auftritt.
Cloudy hat geschrieben:heute habe ich ein Schreiben erhalten das ich telefonisch einen Termin machen soll damit ich eine Akteneinsicht bekomme. Kann ich auch die Terminvereinbarung schriftlich machen?
Natürlich - dauert bloß etwas länger, bis du den Termin hast. Biete am besten in deinem Brief einige Termin an, an denen du Zeit hast, damit du den vom Amt angebotenen Termin nicht verschieben musst, wenn er für dich ungünstig liegt.
Cloudy hat geschrieben:Was ich nicht im Brief verstehe ist folgendes:Sollten Sie Akteneinsicht bei einer anderen Behörde wünschen bitte ich, dies mir mitzuteilen.

Welche Behörde soll sich da an meinen Krankengeschichten interessieren?
Das bezieht sich auf die Regelung des § 25 Absatz 4 SGB X:
Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
Wenn dir der Weg zum Versorgungsamt zu weit ist, kannst du auch die Akte in eine andere Behörde in deiner Nähe schicken lassen und dort Einsicht nehmen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#21

Beitrag von Cloudy »

hi,

habe heute Terminvorschläge gesendet. Jetzt warte ich erneut auf Antwort . Auf jedenfall werde ich die komplette Akte kopieren. Wie teuer wird das sein , hat jemand hier schon eine komplette Akte nach Akteneinsicht kopieren lassen?

Über eure antworten freue ich mich.
Kaja
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Re: CI und Hundesteuer

#22

Beitrag von Kaja »

Hallo Cloudy,

unser Versorgungsamt verlangt einen stolzen Preis von 0,51 € pro kopierte Seite. Da die Akte unseres Sohnes hauptsächlich aus den Arztberichten bestand, die ich selbst eingesandt hatte, habe ich mir lediglich das Gutachten, das die Ärztin des Versorgungsamtes im Rahmen der Begutachtung vor Ort erstellt hatte, kopiert, weil nur das wirklich neue Informationen enthielt.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#23

Beitrag von Cloudy »

hi kaja,

heute bekam ich eine email mit dem entsprechenden termin. Und wenn ich kopie haben möchte verlangen die von mir je kopie 0,50cent. Werde meinen Ordner mitnehmen und vergleichen was ich noch nicht habe und was ich noch nicht habe an arztberichten werde ich mir für meine AKten kopieren.

Nun hat der Sachbearbeiter auf einmal folgendes dazu geschrieben:

Wir schauen uns die Akten an, ich erläre dann, aus welchen Grund wir die entsprechenden Entscheidungen getroffen haben;

Wenn ein Widerspruch zu formulieren ist, werde ich Ihnen selbstverständlich behilflich sein; d.h. wir werden dann einen Verhandlungsniederschrift im Widerspruchsverfahren erstellen.

Soll ich das nicht lieber selber schreiben um die Chancen zu erhöhen damit ich meine Ansprüche bekomme oder doch von dem Sachbearbeiter helfen lassen? Hab nur angst das er es so formuliert das ich es nicht ganz verstehe und dann die Sache umsonst war.

lg cloudy
Kaja
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Re: CI und Hundesteuer

#24

Beitrag von Kaja »

Hallo Cloudy,
Cloudy hat geschrieben:Nun hat der Sachbearbeiter auf einmal folgendes dazu geschrieben:

Wir schauen uns die Akten an, ich erläre dann, aus welchen Grund wir die entsprechenden Entscheidungen getroffen haben;

Wenn ein Widerspruch zu formulieren ist, werde ich Ihnen selbstverständlich behilflich sein; d.h. wir werden dann einen Verhandlungsniederschrift im Widerspruchsverfahren erstellen.
Das resultiert aus der Regelung des § 84 Absatz 1 Satz 1 SGG:
Der Widerspruch ist ... schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Man muss den Widerspruch nicht zwingend selbst schreiben, sondern kann ihn auch durch die Behörde formulieren lassen.
Cloudy hat geschrieben:Soll ich das nicht lieber selber schreiben um die Chancen zu erhöhen damit ich meine Ansprüche bekomme oder doch von dem Sachbearbeiter helfen lassen? Hab nur angst das er es so formuliert das ich es nicht ganz verstehe und dann die Sache umsonst war.
Vielleicht lässt sich der Sachbearbeiter darauf ein, dir die Niederschrift mitzugeben, damit du dir alles zu Hause noch einmal in Ruhe durchdenken kannst. Wenn dies nicht möglich ist, ist es vielleicht günstiger, den Widerspruch selbst zu schreiben und das aktuelle Attest deines Arztes beizufügen. Man sollte sicher dem Sachbearbeiter nicht böse Absicht unterstellen, aber es ist vielelicht auch zu befürchten, dass er den Widerspruch so formuliert, dass er ihm abhelfen kann, dir aber nicht all das gewährt, was dir zusteht. Ist der Widerspruch nämlich so weit gefasst, dass ihm der Sachbearbeiter möglicherweise nicht abhelfen kann, dann muss er die Angelegenheit der übergeordneten Behörde zur Erstellung des Widerspruchsbescheides übergeben, die dann seine Arbeit überprüft. Das wird der Sachbearbeiter vielleicht nicht wirklich wollen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Cloudy
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Re: CI und Hundesteuer

#25

Beitrag von Cloudy »

habe meinen aktuellen neurologen angerufen zwecks ärztlichen Atest. Dort teilte man mir telefonisch mit das er kein Atest ausstellt sondern dies sollte der Hausarzt machen.

Aber grad ein neurologe kennt sich in sachen epilepsie besser aus als ein standard Hausarzt. Was kann ich da noch machen um einen gescheiten atest zu bekommen.

lg cloudy
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