Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

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Sandy
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Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#1

Beitrag von Sandy »

Hallo,

ich habe mich mal Interessehalber mit meiner Krankenkassen (BKK vor Ort) in Verbindung gesetzt, um mal in Erfahrung zu bringen, wie das mit der Übernahme der Hörgeräte ist, wenn sie z. B. mal verloren gehen.

Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Hörgeräte bei Kindern immer bezahlt werden, wenn sie z. B. mal verloren gehen.

Beispiel:
Meine Tochter verliert z. B. dieses Jahr ihre Hörgeräte, dann kann ich dies mit einer neuen Verordnung bei der Krankenkasse neu beantragen. Passiert dies z. B. im daraufkommenden Jahr oder auch später nochmal (bei Kinder kann das ja passieren), bin ich davon ausgegangen das auch hier wieder die Kosten von der Krankenkasse bezahlt werden.

Meine Krankenkasse meint allerdings jetzt, dass die Hörgeräte nur einmal von der KK bei Verlust bezahlt, d. h. wenn meine Tochter z. B. in 3 Jahren das zweite Mal ihre Hörgeräte verliert, muss ich die Kosten für neue Hörgeräte übernehmen.

DAS KANN DOCH NICHT SEIN!!!!!!???????

Wer kann den sowas bezahlen???!!!!

Wenn das wirklich so ist, dann lohnt es sich doch eine Versicherung für die Dinger abzuschließen!!!

Wie ist das bei euch???

Sandra (normalhörend)
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Kaja
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Sandra,

nach § 33 Absatz 1 Satz 4 SGB V ist vom Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln auch die notwendige Ersatzbeschaffung umfasst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine KK einseitig als "notwendig" eine einmalige Ersatzbeschaffung definieren kann.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#3

Beitrag von Momo »

Hallo Sandy

das ist absolut falsch! Die KK ist dazu verpflichtet neue zu zahlen (Festbetrag) bei Verlust. Um drumherum zu kommen müsste sie grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, was bei einem (Klein)KInd nahezu unmöglich ist! Also keine Sorge bei Verlust bekommt ihr Ersatz!

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Sandy
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#4

Beitrag von Sandy »

Danke für eure Antworten.

Heißt das, wenn meine Tochter die Hörgeräte mehrmals abhanden kommen würden (was durchaus bei Kindern passieren kann), würde die KK zahlen?

Aus dem Gesetzestext kann ich nur heraus lesen:
"Der Anspruch umfaßt auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln"
-> bedeutet das eine einmalige Ersatzbeschaffung oder mehrerer Ersatzbeschaffungen???? Das geht irgendwie nicht hervor.

LG
Sandra
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Kaja
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Sandra,

notwendig ist m.E. eine Ersatzbeschaffung immer dann, wenn das Gerät abhanden gekommen ist. Ist dies mehrmals der Fall, sind eben mehrmalige Ersatzbeschaffungen notwendig.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 12. Sep 2008, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#6

Beitrag von Momo »

Sandy hat geschrieben:Danke für eure Antworten.

Heißt das, wenn meine Tochter die Hörgeräte mehrmals abhanden kommen würden (was durchaus bei Kindern passieren kann), würde die KK zahlen?
Ja. Das hatten wir mal vor ein paar Jahren in der SH Schule. Da wollte die KK nicht mehr zahlen, weil das Kind dreimal !!! seine HGs verloren hat und musste dann aber doch.

Gruß
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Sandy
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#7

Beitrag von Sandy »

Hallo,

bis wieviel Jahren bekommt meine Tochter die Hörgeräte bezahlt - bis sie 18 ist?

Ich bin jetzt etwas verunsichert mit der Frage bei Verlust. Irgendwie habe ich wieder zwei Seiten, die etwas anderes sagen. Die KK sagt, sie zahlt nur einmal bei Verlust und ihr sagt, dass die KK mehrmals zahlen muss.

LG Sandra
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Momo
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#8

Beitrag von Momo »

hallo sandy

mit 18 jahren sinkt der festbetrag. sprich damit ist eine zuzahlungsfreie versorgung fast unmöglich.

mit dem verlust: mach dir nicht so viel gedanken drüber. natürlich weist die kk erstmal alles von sich was geld kostet. letzlich kannst du dir dann gedanken machen, wenn die hgs das erste mal weg waren. ich habe mir da auch viele gedanken zu gemacht und bisher (toi toi toi) sind noch nie welche weggekommen!

ich habe leider kein urteil oder sowas, kann eben nur von dem fall im kiga berichten. da hat die kk sich beim zweiten mal schon weigern wollen, dann zähneknrischend bezahlt und auch beim dritten mal musste sie zahlen. es sind numal kinder und da wird schonmal eines im sand vergraben usw. solange die kk keine grobe fahrlässigkeit nachweisen konnte (bei kindern ja schwierig, da deliktunfähig) muss sie zahlen.

warum hast du die sorge sie können verloren gehen- reisst deine tochter sie raus oder verliert sie sie? dann sollte passstück kontrolliert werden. oder aber du befestigst sie mit den clips von phonak an der kleidung?
versicherung würde ich mir sparen. da kannst du besser monatlich einen festen betrag auf ein sog. hg-sparbuch einzahlen- evtl. auch für später mal, wenn deine tochter selber höhere zuzahlungen leisten muss.

gruß
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Kaja
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Sandra,

nach § 20 Absatz 1 der OrthV

http://gesetze.bmas.de/Gesetze/orthv20.htm

gelten für den Ersatz von verlorengegangenen Hilfsmitteln die gleichen Grundsätze wie für eine Erstausstattung. Die Grenze bildet nach § 20 Absatz 2 OrthV nur eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Verlustes.

Dies hat so auch das Bayerisches LSG am 19.10.04 (AZ L 15 VJ 2/02)

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... J_2.02.htm

bei einem erwachsenen Versicherten entschieden, der seit von 1995 bis 1999 vier Hörgeräte verloren hatte. Bei Kindern gelten sicher auch noch ganz andere Maßstäbe dafür, was als grob fahrlässiges Verhalten anzusehen ist als bei Erwachsenen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Sandy
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#10

Beitrag von Sandy »

Hallo,

ich danke euch nochmal für eure Antworten.

Ich habe nun daraufhin nochmal bei meiner KK angerufen. Diesmal hatte ich auch eine Dame am Telefon, von der ich den Eindruck hat, dass die weiß, von was sie redet.

Sie hat mir nun auch gesagt, dass bei mehrmaligen Verlust die KK die notwendige Erstsatzbeschaffung zahlt, wenn natürlich keine grobe Fahrlästigkeit nachweisbar ist. Ich müsste allerdings dann eine eidesstadtliche Versicherung abgeben, dass das/die HG wirklich nicht auffindbar sind.

Meine Tochter zieht die HG im Normalfall nicht heraus und die Ohrpassstücke passen eigentlich auch immer gut. Ich wollte dies nur interessehalber mal wissen, wie das bei Verlust ist.

Vielen Dank nochmal.

LG
Sandra
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Momo
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#11

Beitrag von Momo »

hallo sandy

na das ist doch beruhigend. grobe fahrlässigkeit bei kindern wird schwer nachzuweisen sein. aber toi toi toi, dass ihr ncht in die verlegenheit kommen werdet!!!

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Geers

Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#12

Beitrag von Geers »

Es ist daher immer Ratsam einen Schutzbrief für Hörgeräte abzuschließen !!! grade bei Kindern !!

die zahlen bei Verlust und Diebstahl im ersten Jahr 90% dann 80% usw .

Damit spart man sich viel Ärger und rennerei
HAM
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#13

Beitrag von HAM »

Das sehe ich anders Geers!
Der Schutzbrief ist echte Bauernfängerei und Abzocke mit dem Thema Angst machen wenn HG verloren geht!

Warum soll ich mir bei einer großen Deutschen Hörgeräte Kette einen G.... Schutzbrief kaufen und mich gegen Verlust absichern? Wenn doch bei Verlust die KK neue HG bezahlt. Gerade bei Kindern!

Micha
cooper
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#14

Beitrag von cooper »

... völliger Blödsinn mit dem Schutzbrief bei Kindern, noch dazu weil man dann auch noch 10%, 20% ... selber bezahlen muss! Wo doch die KK die gesamten Kosten übernimmt.

Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 7. Jun 2011, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
Melissasvenja
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#15

Beitrag von Melissasvenja »

hi,
ich habe ein BAHA und bin 28 jahre alt.
mit 24 bekam ich diese von meiner KK bezahlt (Op und das BAHA)
mittlerweile ging das BAHA schon 2 mal kaputt.
Und beim 1. mal musste ich die komplette reperatur selber zahlen in einer höhe in 3 stelligem bereich.
beim 2.mal wurde es dann doch wieder von der KK übernommen da die Akkustikerin dass so regelte dass es nicht auf mir sitzen bleiben muss.

Versteh dann nicht warum ich die 1. reperatur alleine zahlen musste.
mfg
martina
Momo
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#16

Beitrag von Momo »

hallo geers
ich weiß nicht ob dein nick etwas mit deinem arbeitgeber zu tun hat.
aber fakt ist, dass ein schutzbrief bei kinder hgs totaler schwachsinn ist, da bei verlust die kk zahlen muss und zwar 100% immer.
allerdings soll es einige firmen geben, die kinder nur im einzelfall zuzhalungsfrei versorgen und dann einen schutzbrief mitverkaufen.
auch hier kann ich nur sagen, dass kinder in der regel zuzahlungsfrei zu versorgen sind- es sei denn es leigt eine sehr ungewöhnliche hörkurve/ problem vor. dann wiederum sollte das gerichtsurteil greifen, dass die kk "zwingt" mehr als den festbetrag zu zhalen aufgrund der schwieirigen versorgung.
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
HAM
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Re: Übernahme von Hörgeräten bei Krankenkasse

#17

Beitrag von HAM »

@ Melissasvenja
Ich kann auch nicht nachvollziehen wieso du die 1. Reparatur zu 100 % selbst bezahlen musstest. Hat deine KK nicht eine Reparaturpauschale an den Akustiker bezahlt? Davon soll der Akustiker wenigsten einen Teil der Rep. Kosten tragen. Dann kann es sein, dass man dir einen Teil der Repkosten in Rechnung stellt. Eine Anfrage bei der KK bzw. den Kostenvoranschlag den du dir sowieso immer vom Akustiker geben lassen solltest, würde ich dann mal beim Sachbearbeiter deiner KK vorlegen.
Es ist im übrigen immer sehr gut, wenn du einen persönlichen Kontakt zu deiner Krankenkasse hast. Hier kann immer mal im Einzelfall im deinen Sinne entschieden werden.
Ich habe übrigens 3 Kunden mit BAHA versorgt und die sind alle happy :-)
Ich finde BAHA echt klasse!
Micha
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