ich habe mich mal Interessehalber mit meiner Krankenkassen (BKK vor Ort) in Verbindung gesetzt, um mal in Erfahrung zu bringen, wie das mit der Übernahme der Hörgeräte ist, wenn sie z. B. mal verloren gehen.
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Hörgeräte bei Kindern immer bezahlt werden, wenn sie z. B. mal verloren gehen.
Beispiel:
Meine Tochter verliert z. B. dieses Jahr ihre Hörgeräte, dann kann ich dies mit einer neuen Verordnung bei der Krankenkasse neu beantragen. Passiert dies z. B. im daraufkommenden Jahr oder auch später nochmal (bei Kinder kann das ja passieren), bin ich davon ausgegangen das auch hier wieder die Kosten von der Krankenkasse bezahlt werden.
Meine Krankenkasse meint allerdings jetzt, dass die Hörgeräte nur einmal von der
DAS KANN DOCH NICHT SEIN!!!!!!???????
Wer kann den sowas bezahlen???!!!!
Wenn das wirklich so ist, dann lohnt es sich doch eine Versicherung für die Dinger abzuschließen!!!
Wie ist das bei euch???