klar gibt es immer irgendwelche Schmarotzer, um die geht es Dir wohl Maike

Gruß
Andrea
Ich finde, da gibt es nichts zu missverstehen. Es geht um den Ausweisbesitzer, der die Begleitperson zahlen lässt und selbst kostenlos fährt. Man kann den Ausweis mit B durchaus missbrauchen, denn manche Begleitperson weiß nicht, dass eigenmtlich der Ausweisbesitzer im Fernverkehr den vollen Preis zahlen muss. So etwas finde ich auch hinterhältig.Maike hat geschrieben:Liebe Andrea,
die Sichtweise, die Du hast, ist völlig korrekt. Um DIE geht es mir auch nicht. Es geht mir um den Fall andersherum: Wenn jemand, der ein "B" hat, bewusst einen anderen sucht und auf dessen Kosten mitfährt - kostenlos. Da gibts hier Geschichten, da würden Dir die Haare zu Berge stehen.
Und das geht NICHT. Denn dazu müssten beide Behinderte ihren Ausweis mit "B" vorzeigen und zumindest die Bahn lässt das nicht durchgehen, dass einer die Begleitung für den anderen ist und dann beide nix bezahlen.Birgit hat geschrieben:So nun auch noch mein Sermon dazu:
Es geht wie in einem der oberen Beiträge geschrieben nur darum, dass 2 Behinderte, die beide das B aber z.B. keine Wertmarke haben sich auf beide Ausweise hin gegenseitig begleiten. Dann würde nämlich tatsächlich eine Leistung erschlichen werden... (relativ gesehen, da ja der Behinderte normalerweise Eintritt, Fahrkarte etc. bezahlen müsste)
Theoretisch sicher sogar möglich!rhae hat geschrieben:Lustig wär's, wenn eine Schulklasse mit 20 Behinterten einen Ausflug mit der Bahn machen wollen und dann nur 10 Leute etwas bezahlen und die anderen 10 als Begleitpersonen gratis mitkommen :p
Frei nach dem Motto "Gesetze sind dazu da umgangen zu werden"
Viele Grüße Ralph