Begleitperson im Behindertenausweis

Andrea Heiker
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#26

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Leute,

klar gibt es immer irgendwelche Schmarotzer, um die geht es Dir wohl Maike ;) Bloß weil hier Missbrauch getrieben wird, kann man das System ja nicht ganz abschaffen. Dann müsste man ja auch Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und was weiß ich noch alles abschaffen.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Sandra

Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#27

Beitrag von Sandra »

Hallo Maike,

ich versteh momentan die Diskussion nicht so ganz.

Anfangs wolltest Du generell wissen ob ein Behinderte einen anderen Behinderte (die beiden gleiche Behinderung haben in diesem Fall BEIDE sind Hörgeschädigt) auf Wertmarke begleiten darf.

Soweit ich jetzt durchblicke geht Dir mittlerweile eher darum, weil der Hörgeschädigte der ein Ausweis mit "B" hat für die Fahrt in Fernzügen zahlen muss und der andere der als Begleitung zählt nix zahlen muss und diese somit in Deinen Augen "ausnutzt"!

Rechtlich gesehen ist es doch so, dass derjenige ein "B" im Ausweis hat einen x-beliebigen Begleitperson mitnehmen kann/darf. Wie sollte man denn sowas auch sonst kontrollieren wenn da auch noch einschränkungen geben soll? Von einigen höre ich auch, dass die beiden Personen - wenn per Fernzug gefahren wird wo dann einer Zahlen muss - sich die Kosten teilen, somit käme BEIDE dann billiger davon!

Gruss Sandra
Gudrun
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#28

Beitrag von Gudrun »

Leute, ich finde, ihr urteilt bisschen zu hart über Maikes Ansichten. Ralph, gerade die Bemerkung mit "päpstlicher als der Papst" fand ich persönlich nicht besonders konstruktiv.

Ich kann Maike verstehen, auch wenn ich es nicht so heftig sehe.

Sandra, Maike meint, dass jemand, der einen Behindertenausweis hat, die Begleitperson bezahlen lässt und selbst kostenlos fährt. DAS finde ich schon haarsträubend, denn normalerweise muss der Ausweisbesitzer die Fahrt bezahlen und die Begleitperson fährt frei.

Maike, wie war das bei den Gehörlosen genau, von denen du am Anfang geschrieben hast? Hat der gehörlose Ausweisbesitzer bezahlt und die ebenfalls gehörlose Begleitperson nichts?

Außerdem habe ich persönlich die Ansicht, dass Hörgeschädigte das Recht haben sollten, ein "B" im Ausweis zu haben, denn sie benötigen manchmal jemanden, der sie begleitet, z.B. zum Arzt oder zu einer Behörde, so als eine Art Dolmetschhilfe.
Sandra

Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#29

Beitrag von Sandra »

Hallo Gudrun,

ich denke auch, dass jetzt eher um die Kosten geht! Und ich verstand so, dass der Ausweisbesitzer ZAHLT und der/die als Begleitung mitfuhr nix zahlte!

Regulär ist in Zuschlagpflichtigen Züge so, dass der Ausweisbesitzer (der das "B" stehen hat) für die Fahrt zahlen muss! Dann dachte ich, weil ich von anderen weiss, dass die NICHTAUSWEISBESITZER an die Kosten vom Ausweisbesitzer beteiligen. Somit käme der NICHTausweisbesitzer immer noch billiger davon!

Aber da aus Maikes Posting immer nur so allgemein über wenn/aber steht, kann man schlecht herauslesen um wen genau geht. Ob z.B. um Maikes Kind geht oder anderes oder oder oder?

@Maike: Im Grunde genommen kann man sich ja aussuchen wen man mitnimmt. Wenn Ihr meint dass dieser Person sozusagen eher ausnützen will oder dieser eher mit dem Ausweisinhaber sonst nichts zu tun habt müsst Ihr doch Ihn nicht mitnehmen. Wenn die beiden sich kennen und/oder befreundet sind dann nimmt man Ihn doch auf Ausweis mit! Wo liegt da das Problem?

Warten wir jetzt mal ab was Maike jetzt dazu "sagt"

Gruss Sandra
Maike
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#30

Beitrag von Maike »

Huhu, hier ist ja eine ganz schöne Diskussion losgetreten worden...

Also nur kurz: Zu dem vorliegenden Fall werde ich öffentlich nichts sagen, da ich die betreffenden Personen kenne und sie nicht öffentlich ankreiden werde, zumal der Fall echt krass ist. Wer darüber was wissen will und von dem ich weiß, dass er vertrauenswürdig ist, kann mich persönlich fragen.

Andrea, entschuldigung, aber Deine Aussage mit der Abschaffung von ALG etc. ist echt - sorry: Blödsinn. (Musste ich einfach schreiben, besonders da ich dachte, dass Du es verstanden hättest...) Denn DAS hab ich jetzt auch nicht gemeint. Klar gibt es überall Sozialschmarotzer.

Hiermit verabschiede ich mich aus der Diskussion. Denn ich habe bereits die Antworten schon (danke, Timmtomm, für den entsprechenden Link!), die ich brauchte für den konkret vorliegenden Fall - und die Betreffenden des Falles profitieren auch davon...

Grüßle
Maike

P.S.: Danke, Gudrun! Ich hab Dir hiermit die Frage zwar nicht beantwortet, aber wenn es Dich interessiert, schicke ich Dir ne Mail und schildere den Fall!
von Geburt an gehörlos, lautsprachlich aufgewachsen (kann aber auch DGS), 2 CI's seit Dez 2000 und Juli 2003
Gudrun
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#31

Beitrag von Gudrun »

Sandra, Maike hat geschrieben:
Maike hat geschrieben:Liebe Andrea,

die Sichtweise, die Du hast, ist völlig korrekt. Um DIE geht es mir auch nicht. Es geht mir um den Fall andersherum: Wenn jemand, der ein "B" hat, bewusst einen anderen sucht und auf dessen Kosten mitfährt - kostenlos. Da gibts hier Geschichten, da würden Dir die Haare zu Berge stehen.
Ich finde, da gibt es nichts zu missverstehen. Es geht um den Ausweisbesitzer, der die Begleitperson zahlen lässt und selbst kostenlos fährt. Man kann den Ausweis mit B durchaus missbrauchen, denn manche Begleitperson weiß nicht, dass eigenmtlich der Ausweisbesitzer im Fernverkehr den vollen Preis zahlen muss. So etwas finde ich auch hinterhältig.
Birgit
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#32

Beitrag von Birgit »

So nun auch noch mein Sermon dazu:

Es geht wie in einem der oberen Beiträge geschrieben nur darum, dass 2 Behinderte, die beide das B aber z.B. keine Wertmarke haben sich auf beide Ausweise hin gegenseitig begleiten. Dann würde nämlich tatsächlich eine Leistung erschlichen werden... (relativ gesehen, da ja der Behinderte normalerweise Eintritt, Fahrkarte etc. bezahlen müsste) Allerdings fände ich es keinen Betrug, wenn z.B. der Rollstuhlfahrer von einem Blinden begleitet würde......aber genau das ist nicht möglich, obwohl es eine sinnvolle Kombination wäre. - bei diesen beiden wäre dann allerdings wieder nicht das problem im nahverkehr, denn beiden steht Nahvderkehr UND Steuerbefreiung beim KFZ zu.; aber z.B. bei einem Eintritt ins Konzert, Schwimmbad, Theater etc. würde es keinesfalls gehen.

Wenn aber einer auf das B des anderen mitgenommen wird (also auch bei Eintritten etc.) darf er sehr wohl auch behindert oder auch sehr jung sein, er muss nur in der Lage sein, den anderen auch begleiten zu können. Problematisch kann das nur bei einer Behinderung sein, die einen gerade daran hindert, in der notwendigen Situation zu begleiten. Aber das ist wiederum Ermessenssache und ich weiß nicht, wer das entscheiden sollte. Auch unsere 10-jährige begleitet z.B. Claudia im Zug, denn sie ist in der Lage das zu leisten und das führt wiederum zu mehr Selbständigkeit bei Claudia....
Cornelia könnte aber sicher keinen erwachsenen, schwergewichtigen Rollstuhlfahrer begleiten, denn ihm könnte sie nicht helfen.....
Birgit +
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#33

Beitrag von Nina M. »

Birgit: auf beide Ausweise gegenseitig begleiten, so dass keiner zahlen muss, das geht gar nicht, DAS ist nämlich nicht erlaubt und wird auch von den Kontrolleuren bemängelt. Jedenfalls hab ich noch nie gehört, dass sowas durchgegangen wäre...

Gruß,
Nina
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Günter Kissmann
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#34

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo Nina,

hat Birgit auch so geschrieben!!

Lies mal in ruhe nochmal- :)

Günter
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Andrea Heiker
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#35

Beitrag von Andrea Heiker »

Wenn der zweite Behinderte seinen Ausweis nicht vorzeigt, weiß der Kontrolleur doch gar nicht, dass er einen Ausweis hat. Nicht alle Bhinderungen sind so offensichtlich wie ein Rollstuhl oder Blindheit.
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#36

Beitrag von Nina M. »

Birgit schrieb:
Birgit hat geschrieben:So nun auch noch mein Sermon dazu:

Es geht wie in einem der oberen Beiträge geschrieben nur darum, dass 2 Behinderte, die beide das B aber z.B. keine Wertmarke haben sich auf beide Ausweise hin gegenseitig begleiten. Dann würde nämlich tatsächlich eine Leistung erschlichen werden... (relativ gesehen, da ja der Behinderte normalerweise Eintritt, Fahrkarte etc. bezahlen müsste)
Und das geht NICHT. Denn dazu müssten beide Behinderte ihren Ausweis mit "B" vorzeigen und zumindest die Bahn lässt das nicht durchgehen, dass einer die Begleitung für den anderen ist und dann beide nix bezahlen.

Gruß,
Nina
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#37

Beitrag von rhae »

Lustig wär's, wenn eine Schulklasse mit 20 Behinterten einen Ausflug mit der Bahn machen wollen und dann nur 10 Leute etwas bezahlen und die anderen 10 als Begleitpersonen gratis mitkommen :p

Frei nach dem Motto "Gesetze sind dazu da umgangen zu werden" ;)

Viele Grüße Ralph :computer:
Momo
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Re: Begleitperson im Behindertenausweis

#38

Beitrag von Momo »

rhae hat geschrieben:Lustig wär's, wenn eine Schulklasse mit 20 Behinterten einen Ausflug mit der Bahn machen wollen und dann nur 10 Leute etwas bezahlen und die anderen 10 als Begleitpersonen gratis mitkommen :p

Frei nach dem Motto "Gesetze sind dazu da umgangen zu werden" ;)

Viele Grüße Ralph :computer:
Theoretisch sicher sogar möglich!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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