Kiga - I Kind
Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnett,
Karina (karof) aus Sachsen hatte im April in ihrem Thread "intergratives Kindergarten Kind" eine ähnliche Frage gestellt. Vielleicht werden da schon einige deiner Fragen beantwortet?
Grundsätzlich ist in Sachsen für der Integrationsstatus Voraussetzung, dass das Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist. Da ihr einen SBA habt, dürfte diese Voraussetzung erfüllt sein. Es muss, anders als in vielen anderen Bundesländern, keine Erzieherin mit Zusatzausbildung vorhanden sein. Finanziert wird nach Aufstellung eines Integrationsplanes.
Festgestellt wird der Integrationsstatus beim zuständigen Gesundheitsamt.
Viele Grüße
Karina (karof) aus Sachsen hatte im April in ihrem Thread "intergratives Kindergarten Kind" eine ähnliche Frage gestellt. Vielleicht werden da schon einige deiner Fragen beantwortet?
Grundsätzlich ist in Sachsen für der Integrationsstatus Voraussetzung, dass das Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist. Da ihr einen SBA habt, dürfte diese Voraussetzung erfüllt sein. Es muss, anders als in vielen anderen Bundesländern, keine Erzieherin mit Zusatzausbildung vorhanden sein. Finanziert wird nach Aufstellung eines Integrationsplanes.
Festgestellt wird der Integrationsstatus beim zuständigen Gesundheitsamt.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnett,
woher kommt die Info, dass nur etweder Frühförderung oder Integration geht?
Meine Tochter wurde als Integrationskind trotzdem von der Frühförderung betreut. 1 1/2 Jahre von der Frühförderstelle für allgemeine FF. Und parallel soger noch von der Frühförderstelle der Schwerhörigenschule. Die kamen bereits nach einer Woche, nachdem ich Tabitha dot angemeldet habe. Mit der Kostenübernahme hatten wir nie Probleme.
Warum ist das bei euch so schwierig?
LG
Tigermami
woher kommt die Info, dass nur etweder Frühförderung oder Integration geht?
Meine Tochter wurde als Integrationskind trotzdem von der Frühförderung betreut. 1 1/2 Jahre von der Frühförderstelle für allgemeine FF. Und parallel soger noch von der Frühförderstelle der Schwerhörigenschule. Die kamen bereits nach einer Woche, nachdem ich Tabitha dot angemeldet habe. Mit der Kostenübernahme hatten wir nie Probleme.
Warum ist das bei euch so schwierig?
LG
Tigermami
Mami von : Tabitha(8/01):stark weitsichtig (+11,5), mittelgradige SH,Wahrnehmungsstörungen
Jonas (2/03):weitsichtig (+10)-sonst topfit und Mini Simon (3/07) SH und stark weitsichtig (+9)
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PetraAnett
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Re: Kiga - I Kind
Hallo
versuche schon alles an Infos zusammenzutragen um dann argumentieren zu können ...
LG
PetraAnett
versuche schon alles an Infos zusammenzutragen um dann argumentieren zu können ...
LG
PetraAnett
Re: Kiga - I Kind
Sorry ich kann mit deinen Kürzeln nichts anfangen...LRA? und APZ?
...ich hab auch schon erlebt dass es telefonisch schwierig ist konkrete Auskunft zu bekommen. Frag doch einfach schriftlich an.
Wenn es dir hilft kann ich unseren Mann von der FF am nächsten Monatg fragen, ob es da allgemeingültige Gesetzte gibt.
LG Tigermami
...ich hab auch schon erlebt dass es telefonisch schwierig ist konkrete Auskunft zu bekommen. Frag doch einfach schriftlich an.
Wenn es dir hilft kann ich unseren Mann von der FF am nächsten Monatg fragen, ob es da allgemeingültige Gesetzte gibt.
LG Tigermami
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Jonas (2/03):weitsichtig (+10)-sonst topfit und Mini Simon (3/07) SH und stark weitsichtig (+9)
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PetraAnett
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Re: Kiga - I Kind
Hallo tigermami
Landratsamt
audiologisch Phoniatrisches Zentrum
Wenn du fragen würdest wäre das toll.
Hallo Kaja -
danke für den Hinweis -
LG
Danke
Landratsamt
audiologisch Phoniatrisches Zentrum
Wenn du fragen würdest wäre das toll.
Hallo Kaja -
danke für den Hinweis -
LG
Danke
Re: Kiga - I Kind
Ok, ich hoffe ich denke Montag dran...schreib mir gleich nen Zettel
.
LG Tigermami
LG Tigermami
Mami von : Tabitha(8/01):stark weitsichtig (+11,5), mittelgradige SH,Wahrnehmungsstörungen
Jonas (2/03):weitsichtig (+10)-sonst topfit und Mini Simon (3/07) SH und stark weitsichtig (+9)
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Re: Kiga - I Kind
Hallo Petra Anett,
also mein Sohn ist auch als I-Kind im Regelkindergarten, allerdings gibt es dort eine I-Gruppe mit einer Heilpädagogin extra für die I-Kinder.
Aber Frühförderung bekommen wir vom LBZH trotzdem sowie auch Logopädie.
Ich muß dazu sagen, dass wir in Niedersachsen wohnen.
Warum soll also auch Dein Kind nicht die bestmögliche Förderung bekommen.
Sachbearbeiter sind übrigens ein besonderes Völkchen. Fragst Du 4 Verschiedene hast Du auch 4 verschiedene Antworten.
Kommst Du also mit denen nicht weiter, lass Dir den Vorgesetzten geben oder, noch besser, gehe selber dorthin.
LG
also mein Sohn ist auch als I-Kind im Regelkindergarten, allerdings gibt es dort eine I-Gruppe mit einer Heilpädagogin extra für die I-Kinder.
Aber Frühförderung bekommen wir vom LBZH trotzdem sowie auch Logopädie.
Ich muß dazu sagen, dass wir in Niedersachsen wohnen.
Warum soll also auch Dein Kind nicht die bestmögliche Förderung bekommen.
Sachbearbeiter sind übrigens ein besonderes Völkchen. Fragst Du 4 Verschiedene hast Du auch 4 verschiedene Antworten.
Kommst Du also mit denen nicht weiter, lass Dir den Vorgesetzten geben oder, noch besser, gehe selber dorthin.
LG
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
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PetraAnett
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Re: Kiga - I Kind
Hallo
komme gerade von einem langen Gespräch mit der für uns zuständigen Frühförderstelle ...Mal sehen was wir für den I-Platz erreichen...
LG
PetraAnett
komme gerade von einem langen Gespräch mit der für uns zuständigen Frühförderstelle ...Mal sehen was wir für den I-Platz erreichen...
LG
PetraAnett
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mäusepeter
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- Registriert: 10. Apr 2006, 14:25
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- Wohnort: 15907 Lübben
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Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnett,
Bei uns-wir wohnen im Land Brandenburg ist das so:
Julie ist als I-Kind in einer I-Kita. Da bekommt sie super Förderung und
man hat viel Zeit für die I-Kinder.
Zusätzlich bekam sie Frühförderung von der Hörbehindertenstelle, dass ist
eine überregionale Einrichtung und somit ist diese Sache nicht vom gleichen
Träger finanziert und überhaupt nur möglich. Als ich die Frühförderung mal ändern wollte, weil eine Freundin vor Ort die normale Frühförderung macht, da wurde mir auch gesagt, dass es nicht geht wegen Doppelförderung.
Bei diesen Sachen haben mir immer die Leute vom Jugend- oder Sozialamt sehr geholfen.
Es ist das Beste sich dorthin zu wenden. Allerdings bin ich immer hin gegangen.
Im persönlichen Gespräch ist ALLES viel einfacher und klarer.
Mäusepeter.
Bei uns-wir wohnen im Land Brandenburg ist das so:
Julie ist als I-Kind in einer I-Kita. Da bekommt sie super Förderung und
man hat viel Zeit für die I-Kinder.
Zusätzlich bekam sie Frühförderung von der Hörbehindertenstelle, dass ist
eine überregionale Einrichtung und somit ist diese Sache nicht vom gleichen
Träger finanziert und überhaupt nur möglich. Als ich die Frühförderung mal ändern wollte, weil eine Freundin vor Ort die normale Frühförderung macht, da wurde mir auch gesagt, dass es nicht geht wegen Doppelförderung.
Bei diesen Sachen haben mir immer die Leute vom Jugend- oder Sozialamt sehr geholfen.
Es ist das Beste sich dorthin zu wenden. Allerdings bin ich immer hin gegangen.
Im persönlichen Gespräch ist ALLES viel einfacher und klarer.
Mäusepeter.
Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnett,
ich habe mir noch einmal das, was Sachsen im Internet in Bezug auf Frühförderung und Integration im Kindergarten veröffentlicht, angeschaut und dabei sind mir einige Punkte aufgefallen, bei denen ich zum einen nicht weiß, ob das auch für andere so verständlich ist und zum anderen, ob es wirklich hilft. Aber ich versuche es trotzdem mal, vielleicht bringt es jemanden auf den zündenden Gedanken:
1. In jedem Internetauftritt wird betont, dass sowohl Frühförderung als auch Integration ausschließlich über die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII mit Zuständigkeit Sozialamt laufen. Wenn also der gleiche Leistungsträger für zwei verschiedene Leistungen für das gleiche Kind Geld ausgeben muss, wird er natürlich versuchen, seine Leistungspflicht auf eine Leistung zu reduzieren. Frühförderung ist aber auch im § 30 SGB IX mit wahlweiser Zuständigkeit Jugendamt und Sozialamt als medizinische Rehabilitation geregelt. Die Finanzierung der Intergration im Kindergarten KANN aber auch nach §§ 22 ff SGB VIII über das Jugendamt laufen.
2. Ziel der Eingliederungshilfe nach SGB XII ist es, eine Teilhabe beeinträchtigter Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dagegen soll Frühförderung nach § 30 SGB IX bewirken, dass durch frühzeitige Intervention Gesundheitsbeeinträchtigungen wirksamer behoben und Folgeschäden minimiert werden. Integration im Kindergarten soll aber u. a. den Kontakt mit Gleichaltrigen fördern und eine vorschulische Bildung erreichen, um einen möglichen Eintritt in die Regelschule vorzubereiten.
3. Wenn ich dich nun richtig verstanden habe, möchtest du für deinen Sohn im Ergebnis Hör-und Sprachtherapie im APZ und Frühförderung und Integration. Vielleicht hilft es, Anträge an unterschiedliche Leistungsträger mit drei verschiedenen Zielen zu formulieren. Außerdem habe ich in Erinnerung, dass dein Sohn neben der Hörbeeinträchtigung noch weitere Probleme hat. Vielleicht, aber das ist auch nur so eine Idee, von der ich nicht weiß, ob sie praktisch umsetzbar ist, kann man auch die Gesundheitsbeeinträchtigungen splitten und damit den Maßnahmen unterschiedliche Schwerpunkte geben. Für diese Auslegung spricht auch die Aussage der Ämter, dass Frühförderung und Integration "in der Regel" nicht nebeneinander nicht möglich seien. Also muss es auch Ausnahmen geben.
4. Das Sozialgesetzbuch ist Bundesrecht. Wenn der Gesetzgeber drei verschiedene Leistungen grundsätzlich vorsieht, kann das Landesrecht dies nicht einfach so aushebeln. Zumindest benötigt die Verwaltung dafür eine gesetzliche Regelung, auf deren Vorlage man bestehen sollte.
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob meine Gedanken für andere verständlich sind und ob sich daraus gangbare Wege ableiten lassen. Aber da wir vor dem gleichen Problem stehen (Frühförderung UND I-Kita gehen nicht), ich aber beides für meinen Sohn benötige, überlege ich auch schon eine ganze Weile, wie man die Behörden davon überzeugen kann, dass beides möglich sein sollte.
Viele Grüße
ich habe mir noch einmal das, was Sachsen im Internet in Bezug auf Frühförderung und Integration im Kindergarten veröffentlicht, angeschaut und dabei sind mir einige Punkte aufgefallen, bei denen ich zum einen nicht weiß, ob das auch für andere so verständlich ist und zum anderen, ob es wirklich hilft. Aber ich versuche es trotzdem mal, vielleicht bringt es jemanden auf den zündenden Gedanken:
1. In jedem Internetauftritt wird betont, dass sowohl Frühförderung als auch Integration ausschließlich über die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII mit Zuständigkeit Sozialamt laufen. Wenn also der gleiche Leistungsträger für zwei verschiedene Leistungen für das gleiche Kind Geld ausgeben muss, wird er natürlich versuchen, seine Leistungspflicht auf eine Leistung zu reduzieren. Frühförderung ist aber auch im § 30 SGB IX mit wahlweiser Zuständigkeit Jugendamt und Sozialamt als medizinische Rehabilitation geregelt. Die Finanzierung der Intergration im Kindergarten KANN aber auch nach §§ 22 ff SGB VIII über das Jugendamt laufen.
2. Ziel der Eingliederungshilfe nach SGB XII ist es, eine Teilhabe beeinträchtigter Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dagegen soll Frühförderung nach § 30 SGB IX bewirken, dass durch frühzeitige Intervention Gesundheitsbeeinträchtigungen wirksamer behoben und Folgeschäden minimiert werden. Integration im Kindergarten soll aber u. a. den Kontakt mit Gleichaltrigen fördern und eine vorschulische Bildung erreichen, um einen möglichen Eintritt in die Regelschule vorzubereiten.
3. Wenn ich dich nun richtig verstanden habe, möchtest du für deinen Sohn im Ergebnis Hör-und Sprachtherapie im APZ und Frühförderung und Integration. Vielleicht hilft es, Anträge an unterschiedliche Leistungsträger mit drei verschiedenen Zielen zu formulieren. Außerdem habe ich in Erinnerung, dass dein Sohn neben der Hörbeeinträchtigung noch weitere Probleme hat. Vielleicht, aber das ist auch nur so eine Idee, von der ich nicht weiß, ob sie praktisch umsetzbar ist, kann man auch die Gesundheitsbeeinträchtigungen splitten und damit den Maßnahmen unterschiedliche Schwerpunkte geben. Für diese Auslegung spricht auch die Aussage der Ämter, dass Frühförderung und Integration "in der Regel" nicht nebeneinander nicht möglich seien. Also muss es auch Ausnahmen geben.
4. Das Sozialgesetzbuch ist Bundesrecht. Wenn der Gesetzgeber drei verschiedene Leistungen grundsätzlich vorsieht, kann das Landesrecht dies nicht einfach so aushebeln. Zumindest benötigt die Verwaltung dafür eine gesetzliche Regelung, auf deren Vorlage man bestehen sollte.
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob meine Gedanken für andere verständlich sind und ob sich daraus gangbare Wege ableiten lassen. Aber da wir vor dem gleichen Problem stehen (Frühförderung UND I-Kita gehen nicht), ich aber beides für meinen Sohn benötige, überlege ich auch schon eine ganze Weile, wie man die Behörden davon überzeugen kann, dass beides möglich sein sollte.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnnett,
hab heute für dich nachgefragt. Also die zuständige Beratungstelle müsste da auch Bescheid wissen. Jedes hörgeschädigte Kind hat generell Anrecht auf Frühförderung und das unabhängig davon, welche Einrichtung es besucht oder ob es Integrativkind ist. Unser FF betreut auch Kinder im heilpädagogischen Kindergarten.
Aber wie ich es herausgehört habe, bekommt ihr ja auch schon so eine Art FF im APZ und wenn du da zufrieden bist, würde ich dabei auch unbedingt bleiben! Viel Erfolg mit der Sache mit der Integration!
LG Tigermami
hab heute für dich nachgefragt. Also die zuständige Beratungstelle müsste da auch Bescheid wissen. Jedes hörgeschädigte Kind hat generell Anrecht auf Frühförderung und das unabhängig davon, welche Einrichtung es besucht oder ob es Integrativkind ist. Unser FF betreut auch Kinder im heilpädagogischen Kindergarten.
Aber wie ich es herausgehört habe, bekommt ihr ja auch schon so eine Art FF im APZ und wenn du da zufrieden bist, würde ich dabei auch unbedingt bleiben! Viel Erfolg mit der Sache mit der Integration!
LG Tigermami
Mami von : Tabitha(8/01):stark weitsichtig (+11,5), mittelgradige SH,Wahrnehmungsstörungen
Jonas (2/03):weitsichtig (+10)-sonst topfit und Mini Simon (3/07) SH und stark weitsichtig (+9)
Jonas (2/03):weitsichtig (+10)-sonst topfit und Mini Simon (3/07) SH und stark weitsichtig (+9)
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PetraAnett
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- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
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Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnett,
ich stelle immer wieder fest, wie wenig ich eigentlich wirklich weiß. Wenn ich mehr wissen würde, hätten wir viele unserer Probleme nicht. Aber dein positives Feedback hat richtig gut getan, oft weiß man ja nicht, ob die eigenen Beiträge überhaupt gelesen werden.
Mittlerweile sind wir uns sicher, dass nur eine Intensivierung der Sprachförderung unseren Sohn vor dem bewahren kann, was die Schulverwaltung anstrebt - eine Einschulung in eine Lernbehindertenschule trotz nachgewiesen normaler Intelligenz!!! Aber so lange die geistigen Fähigkeiten hauptsächlich mit sprachbetonten Test bestimmt werden, haben wir auf normalem Wege kaum eine Chance, das zu verhindern. Also sind wir gezwungen, eine zusätzlich Hörfrühförderung durchzusetzen, wobei wir noch das weitere Problem haben, dass das örtlich zuständige Frühförderzentrum sich nicht wirklich um eine Zusammenarbeit mit uns reißt. Aber wir arbeiten daran, für unseren Sohn das zu erreichen, was ihm zusteht I-Platz UND FF.
Habt ihr in Bezug auf den I-Platz im Kindergarten schon etwas erreichen können? Ich drücke euch beide Daumen, dass ihr die Durchsetzung des I-Platzes neben APZ und FF schafft.
Viele Grüße
ich stelle immer wieder fest, wie wenig ich eigentlich wirklich weiß. Wenn ich mehr wissen würde, hätten wir viele unserer Probleme nicht. Aber dein positives Feedback hat richtig gut getan, oft weiß man ja nicht, ob die eigenen Beiträge überhaupt gelesen werden.
Mittlerweile sind wir uns sicher, dass nur eine Intensivierung der Sprachförderung unseren Sohn vor dem bewahren kann, was die Schulverwaltung anstrebt - eine Einschulung in eine Lernbehindertenschule trotz nachgewiesen normaler Intelligenz!!! Aber so lange die geistigen Fähigkeiten hauptsächlich mit sprachbetonten Test bestimmt werden, haben wir auf normalem Wege kaum eine Chance, das zu verhindern. Also sind wir gezwungen, eine zusätzlich Hörfrühförderung durchzusetzen, wobei wir noch das weitere Problem haben, dass das örtlich zuständige Frühförderzentrum sich nicht wirklich um eine Zusammenarbeit mit uns reißt. Aber wir arbeiten daran, für unseren Sohn das zu erreichen, was ihm zusteht I-Platz UND FF.
Habt ihr in Bezug auf den I-Platz im Kindergarten schon etwas erreichen können? Ich drücke euch beide Daumen, dass ihr die Durchsetzung des I-Platzes neben APZ und FF schafft.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Kiga - I Kind
Hallo Kaja,
es gibt Intelligenztests, die ohne Worte auskommen und aussagekräftige Ergebnisse liefern!! Frag in der SH-Schule nach; die müssten die sogar "vorrätig" haben (sprich damit arbeiten!).
Tschüss und gute Nacht
es gibt Intelligenztests, die ohne Worte auskommen und aussagekräftige Ergebnisse liefern!! Frag in der SH-Schule nach; die müssten die sogar "vorrätig" haben (sprich damit arbeiten!).
Tschüss und gute Nacht
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
-
PetraAnett
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Re: Kiga - I Kind
Hallo Birgit,
Deshalb werden wir alle Möglichkeiten einer intensiven Sprachförderung, zu der eben auch die Durchsetzung einer regelmäßigen und fachlich qualifizierten Frühförderung neben der Integration im Kindergarten gehört, nutzen, um unserem Sohn auch ein entsprechendes Ergebnis bei den sprachgebundenen Test zu ermöglichen. Ob er dann im Ergebnis diese Schule wirklich besuchen wird, werden wir sehen.
Hallo PetraAnett,
ich drücke euch die Daumen, dass ihr beides erreicht: die Zurückstellung UND den I-Platz.
Unser Sohn besucht auch, jetzt schon seit einem Jahr, die Musikschule. Vorher haben wir zwei Kurse an anderen Musikschulen abbrechen müssen, in der ersten auf "Anraten" der Musiklehrerin, die mit dem nicht sprechenden Kind nichts anfangen konnte, in der zweiten auf ausdrücklichen "Wunsch" der anderen Eltern, die befürchteten, ihre ach so weit entwickelten Kinder würden sich die "Babysprache" unseres Sohnes annehmen. Die jetzige Musiklehrerin, die auch musikalische Frühförderung in einem SH-Kindergarten macht, hat die FM-Anlage ganz intensiv getestet und einen ausführlichen Bericht für dieKK geschrieben. Sie geht auf jedes Kind ganz individuell ein und hat als eine der wenigen kein Problem mit der doch immer noch sehr undeutlichen Sprache unseres Sohnes. Die Erfolge dieses Unterrichts waren so hörbar, dass das SPZ angeregt hat, das musikalische Interesse auch für die anderen Therapien zu nutzen.
Viele Grüße
ich weiß, aber wenn die zuständige SH-Schule den bereits vorliegenden sprachfreien Test, der eine mindestens normale Intelligenz bescheinigt, nicht akzeptiert und statt dessen aufgrund eigener Tests feststellen will, dass wohl der Förderschwerpunkt Lernen vorliege, dann sieht das für eine Aufnahme an der SH-Schule eher schlecht aus. Natürlich könnte man sich gegen diese Verfahrensweise mit einem nervenaufreibenden Gerichtsverfahren wehren. Nur, ob die Bedingungen dann für das Kind so optimal sind, ist auch nicht wirklich sicher.Birgit hat geschrieben: es gibt Intelligenztests, die ohne Worte auskommen und aussagekräftige Ergebnisse liefern!! Frag in der SH-Schule nach; die müssten die sogar "vorrätig" haben (sprich damit arbeiten!).
Deshalb werden wir alle Möglichkeiten einer intensiven Sprachförderung, zu der eben auch die Durchsetzung einer regelmäßigen und fachlich qualifizierten Frühförderung neben der Integration im Kindergarten gehört, nutzen, um unserem Sohn auch ein entsprechendes Ergebnis bei den sprachgebundenen Test zu ermöglichen. Ob er dann im Ergebnis diese Schule wirklich besuchen wird, werden wir sehen.
Hallo PetraAnett,
ich drücke euch die Daumen, dass ihr beides erreicht: die Zurückstellung UND den I-Platz.
Unser Sohn besucht auch, jetzt schon seit einem Jahr, die Musikschule. Vorher haben wir zwei Kurse an anderen Musikschulen abbrechen müssen, in der ersten auf "Anraten" der Musiklehrerin, die mit dem nicht sprechenden Kind nichts anfangen konnte, in der zweiten auf ausdrücklichen "Wunsch" der anderen Eltern, die befürchteten, ihre ach so weit entwickelten Kinder würden sich die "Babysprache" unseres Sohnes annehmen. Die jetzige Musiklehrerin, die auch musikalische Frühförderung in einem SH-Kindergarten macht, hat die FM-Anlage ganz intensiv getestet und einen ausführlichen Bericht für die
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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PetraAnett
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Re: Kiga - I Kind
Liebe Kaja
das ist ja auch richtig gemein in den ersten beiden Musikschulen gewesen.
Erstaunlich, dass euer Sohn auch so positiv auf Musik reagiert .
Die Eltern der einen Musikschule sind ja auch ganz klasse bei euch - da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Ich wünsche euch weiter viel Erfolg und Durchhaltevermögen ...
LG
PetraAnett
das ist ja auch richtig gemein in den ersten beiden Musikschulen gewesen.
Erstaunlich, dass euer Sohn auch so positiv auf Musik reagiert .
Die Eltern der einen Musikschule sind ja auch ganz klasse bei euch - da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Ich wünsche euch weiter viel Erfolg und Durchhaltevermögen ...
LG
PetraAnett
Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnnett,
Musik ist oft was supertolles und wenn Dein Sohn ein Instrument lernen will, dann lass ihn! Aber versuch ihn ein kleines bischen zu lenken, um ihm keinen frust zu machen: Alle Tasteninstrumente und selbstverständlich auch Schlagzeug (inklusive Glockenspiel, Vibraphon, Xylophon) sind topgeeignet. Alle instrumente, wo der Ton selbst erzeugt wird, wie bei allen Blasinstrumenten (Ausnahme Melodika) oder Streichinstrumente sind für Hörgeschädigte nur bedingt geeignet, da sie dabei viel schneller an ihre Grenzen stoßen. D.h. aber nicht, dass diese Instrumente gar nicht gehen....Claudia spielt leidenschaftlich gerne Klavier, und mehr oder weniger gerne Blockflöte (da hat sie aber oft Probleme, da sie Quietschen und alle hohen Frequenzen gar nicht hört und sie auch keinen Bock hat, wirklich zu üben); der Vorteil der Flöte: Kann im Unterricht mit mehreren gespielt werden. Ensemblespiel mit Klavier ist etwas mühsamer, da das Klavier leicht die anderen übertönt, zumal Claudia die wiederum nicht hört). Nachteil: Claudia ist so musikalisch, dass sie merkt, dass sie nicht gut Flöte spielt, also lässt sie es und macht es halt nur im Musikunterricht in der Schule. Ich vermute allerdings, dass die Musiklehrerin nicht wirklich kapiert, wie wenig Claudia tatsächlich hört.
So erst mal tschüss
Musik ist oft was supertolles und wenn Dein Sohn ein Instrument lernen will, dann lass ihn! Aber versuch ihn ein kleines bischen zu lenken, um ihm keinen frust zu machen: Alle Tasteninstrumente und selbstverständlich auch Schlagzeug (inklusive Glockenspiel, Vibraphon, Xylophon) sind topgeeignet. Alle instrumente, wo der Ton selbst erzeugt wird, wie bei allen Blasinstrumenten (Ausnahme Melodika) oder Streichinstrumente sind für Hörgeschädigte nur bedingt geeignet, da sie dabei viel schneller an ihre Grenzen stoßen. D.h. aber nicht, dass diese Instrumente gar nicht gehen....Claudia spielt leidenschaftlich gerne Klavier, und mehr oder weniger gerne Blockflöte (da hat sie aber oft Probleme, da sie Quietschen und alle hohen Frequenzen gar nicht hört und sie auch keinen Bock hat, wirklich zu üben); der Vorteil der Flöte: Kann im Unterricht mit mehreren gespielt werden. Ensemblespiel mit Klavier ist etwas mühsamer, da das Klavier leicht die anderen übertönt, zumal Claudia die wiederum nicht hört). Nachteil: Claudia ist so musikalisch, dass sie merkt, dass sie nicht gut Flöte spielt, also lässt sie es und macht es halt nur im Musikunterricht in der Schule. Ich vermute allerdings, dass die Musiklehrerin nicht wirklich kapiert, wie wenig Claudia tatsächlich hört.
So erst mal tschüss
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
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PetraAnett
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Re: Kiga - I Kind
Hallo PetraAnett
also ich finde das toll, dass dein Sohn so konsequent Geige spielen möchte! Die Idee mit dem Musikkarussell finde ich toll, vielleicht hilft ihm oder auch dir das in der Entscheidung! Dass das Gehör durch die Geige geschädigt werden kann mit demHG halte ich für Unsinn, denn das HG sollte so eingestellt sein, dass keine zu lauten Töne durchkommen- sollte die Akustikerin eigentlich wissen, weil sie das eingestellt haben sollte! Das ist also kein Grund!
LG
also ich finde das toll, dass dein Sohn so konsequent Geige spielen möchte! Die Idee mit dem Musikkarussell finde ich toll, vielleicht hilft ihm oder auch dir das in der Entscheidung! Dass das Gehör durch die Geige geschädigt werden kann mit dem
LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Kiga - I Kind
@Kaja: also ich finde das seltsam, dass ausgerechnet die SH Schule ein aufgrund der Hörbehinderung sprachlich noch nicht altersgerechtes Kind auf Lernbhinderung testen will. Also wenn die es nicht wissen, wer dann? Also hier gehören nonverbale Intelligenztests zum Standard und deren Ergebnisse werden dann auch anerkannt (wozu macht man sie sonst?).
Ich drücke auch euch die Daumen, dass endlich mal ein paar tolerantere Menschen auf euch stossen. Auch das mit der Musikschule und den anderen Eltern finde ich echt heftig....
LG
Ich drücke auch euch die Daumen, dass endlich mal ein paar tolerantere Menschen auf euch stossen. Auch das mit der Musikschule und den anderen Eltern finde ich echt heftig....
LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Kiga - I Kind
Hallo Momo,
Wir hätten mit der SH-Schule ganz gut leben können, die Schule scheinbar aber nicht mit uns. Nur deshalb lassen wir unserem Sohn nicht das Etikett "Lernbehinderung" aufdrücken, wenn das tatsächlich so nicht ist. Bloß, an machbaren Alternativen zur SH-Schule fällt mir nun nicht mehr ganz so viel ein. Denn für den Förderschwerpunkt "Motorik" werden die Gleichgewichtsprobleme wohl nicht ausreichen.
Viele Grüße
ich dachte anfangs auch, ich sei in einem völlig falschen Film gelandet. Aber mittlerweile denke ich, dass hier einfach die "Chemie" nicht stimmt. Die Schule scheint eine Möglichkeit zu suchen, unseren Sohn, der ja nun mal nicht nur hörbeeinträchtigt ist, nicht nehmen zu müssen. Da wurde schon die Mittagessen-Versorgung (unser Sohn hat diverse Nahrungsmittelunverträglichkeiten) zum unlösbaren Problem gemacht.Momo hat geschrieben:@Kaja: also ich finde das seltsam, dass ausgerechnet die SH Schule ein aufgrund der Hörbehinderung sprachlich noch nicht altersgerechtes Kind auf Lernbhinderung testen will. Also wenn die es nicht wissen, wer dann? Also hier gehören nonverbale Intelligenztests zum Standard und deren Ergebnisse werden dann auch anerkannt (wozu macht man sie sonst?).
Wir hätten mit der SH-Schule ganz gut leben können, die Schule scheinbar aber nicht mit uns. Nur deshalb lassen wir unserem Sohn nicht das Etikett "Lernbehinderung" aufdrücken, wenn das tatsächlich so nicht ist. Bloß, an machbaren Alternativen zur SH-Schule fällt mir nun nicht mehr ganz so viel ein. Denn für den Förderschwerpunkt "Motorik" werden die Gleichgewichtsprobleme wohl nicht ausreichen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Kiga - I Kind
Denn für den Förderschwerpunkt "Motorik" werden die Gleichgewichtsprobleme wohl nicht ausreichen.
Und die haben normalerweise von Schwerhörigkeit keine Ahnung! s sei denn, Du hast zufällig einen Lehrer, der die Kombination Körperbehinderung/Schwerhörigkeit studiert hat.
In Baden-Württemberg müssen Sonderschullehrer immer 2 Gebiete studieren, wobei eins "Hauptfach" und das andere "Nebenfach" ist..
Und nun zum Musikkarussell:
Traumhafte Idee einer Musikschule und wenn Dein Sohn Geige will, dann wird er das auch lernen!!
Wegen der Ohren habe ich da keine Probleme, denn die geige ist nicht so hoch und nicht so laut, dass sie da Probleme machen wird. (vor allem am Anfang nicht, denn Lautstärke geht da über "Streichsträrke" und die haben Kinder noch nicht).
Viel "Spaß" beim Zuhören, denn für Zuhörer ist das am Anfang schon ne Quälerei
Und die haben normalerweise von Schwerhörigkeit keine Ahnung! s sei denn, Du hast zufällig einen Lehrer, der die Kombination Körperbehinderung/Schwerhörigkeit studiert hat.
In Baden-Württemberg müssen Sonderschullehrer immer 2 Gebiete studieren, wobei eins "Hauptfach" und das andere "Nebenfach" ist..
Und nun zum Musikkarussell:
Traumhafte Idee einer Musikschule und wenn Dein Sohn Geige will, dann wird er das auch lernen!!
Wegen der Ohren habe ich da keine Probleme, denn die geige ist nicht so hoch und nicht so laut, dass sie da Probleme machen wird. (vor allem am Anfang nicht, denn Lautstärke geht da über "Streichsträrke" und die haben Kinder noch nicht).
Viel "Spaß" beim Zuhören, denn für Zuhörer ist das am Anfang schon ne Quälerei
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