Ich habe eine Frage: Ich hatte Probleme mit meinem Hörgerät. Zuerst dachte ich, es sei defekt, weil es mir zu leise vorkam. Der Akustiker konnte das Gerät jedoch nicht programmieren; laut Einstellprotokoll ist die Verstärkung bereits maximal. Da das Hörgerät sieben Jahre alt ist, war ein Hörtest sinnvoll.
Diesen habe ich beim HNO-Arzt durchführen lassen. Dort wurde eine deutliche Verschlechterung festgestellt. Weil ich das nicht glauben wollte, habe ich den Test auch beim Hörakustiker wiederholen lassen – die Kurven waren ähnlich. Die beiden unteren Kurven konnte ich nicht verstehen. Ein neues Hörgerät mit besserer Verstärkung muss her. Tinnitus ist für mich besonders störend; Hörprobleme aufgrund meines Berufs spielen bislang eine eher untergeordnete Rolle. Da ich mich beruflich neu orientiere, möchte ich nun auch Angelegenheiten wie den Grad der Behinderung (GdB) klären. Bisher habe ich noch nie einen Antrag wegen Schwerhörigkeit gestellt.
Ich füge die Hörtestergebnisse bei und würde gerne wissen, ob ich dafür einen GdB erhalten könnte bzw. ob sich ein Antrag lohnt. Vielen Dank!
Einschätzung des Hörverlustes GdB?
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aktionline
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Einschätzung des Hörverlustes GdB?
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Sheela2016
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Re: Einschätzung des Hörverlustes GdB?
Hallo,
das wird sich auf jeden Fall lohnen.
Das müsste bestimmt ein gdb von 70 sein.
Meine Hörkurve ist besser und ich habe 50.
Jedoch wird das Amt eher den Sprachtest zum auswerten nehmen.
Gruß
das wird sich auf jeden Fall lohnen.
Das müsste bestimmt ein gdb von 70 sein.
Meine Hörkurve ist besser und ich habe 50.
Jedoch wird das Amt eher den Sprachtest zum auswerten nehmen.
Gruß
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Ohrenklempner
- Beiträge: 11863
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Re: Einschätzung des Hörverlustes GdB?
Hm, der Hörverlust ist ja wirklich eine Hausnummer. Leider sagt mir das "H" bei 1 kHz nichts und ich kann nicht einschätzen, ob die Knochenleitungshörschwelle wirklich gemessen ist. Die Pegel sind links und rechts verdächtig ähnlich und man könnte vermuten, dass die Kurve außerhalb der Leistungsgrenze liegt bzw. die Fühlschwellen dokumentiert sind. Wenn es wirklich die richtige Knochenleitungshörschwelle ist (das Audiogramm beim Akustiker könnte aussagekräftiger sein!), dann besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Schwerhörigkeit im Mittelohr seine Ursache hat. Möglicherweise kann man das operativ beheben und aus dem an Taubheit grenzenden Hörverlust könnte bestenfalls ein "nur noch" hochgradiger Hörverlust werden.
Das Sprachaudiogramm sagt, der Hörverlust für Zahlen ist rechts ca. 85 dB und links ca. 85 dB. Ein Wortverstehen für Einsilber war bei 100 dB rechts bei 10% und links bei Null. Möglich, dass bei höheren Pegeln auch noch mehr Sprachverstehen zu erreichen ist.
Ich würde mir als nächsten Schritt erst einmal andere Hörgeräte verpassen lassen und schauen, ob damit noch eine Verbesserung erreicht werden kann.
Das Sprachaudiogramm sagt, der Hörverlust für Zahlen ist rechts ca. 85 dB und links ca. 85 dB. Ein Wortverstehen für Einsilber war bei 100 dB rechts bei 10% und links bei Null. Möglich, dass bei höheren Pegeln auch noch mehr Sprachverstehen zu erreichen ist.
Ich würde mir als nächsten Schritt erst einmal andere Hörgeräte verpassen lassen und schauen, ob damit noch eine Verbesserung erreicht werden kann.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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Re: Einschätzung des Hörverlustes GdB?
Die Angaben aus dem Sprachaudiogramm sind sehr dürftig in Bezug auf die vorgegebenen 60/80/100 dB für Einsilber (W) und was mich noch sehr stutzig macht sind die Ergebnisse für die mehrsilbigen Zahlwörter (Z).
Grundsätzlich dürfte damit so wie dokumentiert GdB 70 eigentlich automatisch schon durch die Schwerhörigkeit alleine erreicht werden. Mit dem Tinnitus könnte je nach Beschwerdelage und daraus resultierenden Einschränkungen auch potenziell ein GdB 80 im Bereich des Möglichen liegen. Das und ob die dokumentierten Sprachaudiogrammdaten als ausreichend angesehen werden durch den Gutachter sind aber nur Annahmen die erst einmal erhärtet werden müssen.
Grundsätzlich dürfte damit so wie dokumentiert GdB 70 eigentlich automatisch schon durch die Schwerhörigkeit alleine erreicht werden. Mit dem Tinnitus könnte je nach Beschwerdelage und daraus resultierenden Einschränkungen auch potenziell ein GdB 80 im Bereich des Möglichen liegen. Das und ob die dokumentierten Sprachaudiogrammdaten als ausreichend angesehen werden durch den Gutachter sind aber nur Annahmen die erst einmal erhärtet werden müssen.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
