O.o wird das BSG irgendwann darüber entscheiden müssen, ob das unter realen Alltagsbedingungen gemäß APHAB-Fragebogen als deutlich besser empfundene "subjektive Hörempfinden" von Bedeutung sein kann, obwohl in den "objektiven" Freiburger-Testungen regelmäßig das 5000 € Gerät als gleichwertig mit der "aufzahlungsfreien Alternative" zum sog. Festbetrag erkannt wird, wenn der Proband ja ggf. einfach im "objektiven" Freiburger nur 1 Wort weniger "verstehen" müsste, um seinem "subjektiven" Hörerlebnis einen möglicherweise "objektiven Anstrich" zu vielleicht verpassen? Fragen über Fragen
