Hallo!
... im Klartext: Die HG sind kaputt, die KK zahlt nicht, da grob fahrlässig
Mal ganz ruhig.
Grob fahrlässig würde ich nicht direkt sagen.
Und wenn, dann ist die Frage wer hier grob fahrlässig gehandelt hat.
Das Personal beim MRT muss die Patienten aufklären und eben drauf hinweisen das u.a.
HGs nicht im MRT getragen werden dürfen.
D.h. vor der Untersuchung muss das Personal auch fragen ob der Patient
HGs, Prothesen aus Metall, etc. trägt bzw. hat.
Wenn dies nicht erfolgte, hat das MRT Personal grob fahrlässig gehandelt.
Dies zu beweisen ist dann wieder eine andere Sache.
Es kam zu keinem Personenschaden, wohl nur zu Sachschaden.
Wenn nun die
HGs tatsächlich defekt sind, geht man damit zum Akustiker und sagt was für Fehler beim
HG auftreten.
Das man damit im MRT war sollte man erst mal gar nicht sagen.
Die
HGs sind defekt und fertig. Der Fehler trat auf einmal auf und gut ist.
Denn, bei einem Defekt ist es erst mal schwierig zu beweisen worauf dieser zurückzuführen ist. Mit der
KK sollte es da auch keine Probleme geben.
Sollten letztendlich doch noch Kosten an einem selber hängen bleiben, dann würde ich mit der MRT Praxis reden. Die sollten doch versichert sein.
Gruß
sven