Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Hallo,
unser Sohn (3 Jahre/mittelgradige Schwerhörigkeit bds. 50-60 dB) wurde im Januar 2007 mit zwei Hörgeräten versorgt.
Seit Juni letzten Jahres besitzt er (insbesondere wegen einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach Frühgeburt) einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80, Merkzeichen aG, B.
Nun überlegen wir, ob wir aufgrund der zusätzlichen Diagnose Schwerhörigkeit einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wir befürchten aber, dass das Versorgungsamt nun davon ausgeht, dass die Schwerhörigkeit die einzige Ursache für die Entwicklungsverzögerung sei und das Kind dann auf den, dem Schwerhörigengrad entsprechenden Grad der Behinderung zurückstufen wird.
Wie sind Eure Erfahrungen mit einem derartigen Antrag? Ist es besser, jetzt eine Neueinstufung zu versuchen oder sollen wir abwarten, bis eine erneute Überprüfung von Amts wegen (voraussichtlich 2008) erfolgen wird?
Viele Grüße
Kaja
[size=small]
[Editiert von Kaja am: Donnerstag, April 5, 2007 @ 11:08][/size]
unser Sohn (3 Jahre/mittelgradige Schwerhörigkeit bds. 50-60 dB) wurde im Januar 2007 mit zwei Hörgeräten versorgt.
Seit Juni letzten Jahres besitzt er (insbesondere wegen einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach Frühgeburt) einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80, Merkzeichen aG, B.
Nun überlegen wir, ob wir aufgrund der zusätzlichen Diagnose Schwerhörigkeit einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wir befürchten aber, dass das Versorgungsamt nun davon ausgeht, dass die Schwerhörigkeit die einzige Ursache für die Entwicklungsverzögerung sei und das Kind dann auf den, dem Schwerhörigengrad entsprechenden Grad der Behinderung zurückstufen wird.
Wie sind Eure Erfahrungen mit einem derartigen Antrag? Ist es besser, jetzt eine Neueinstufung zu versuchen oder sollen wir abwarten, bis eine erneute Überprüfung von Amts wegen (voraussichtlich 2008) erfolgen wird?
Viele Grüße
Kaja
[size=small]
[Editiert von Kaja am: Donnerstag, April 5, 2007 @ 11:08][/size]
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
-
Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Liebe Kaja,
das ist schwierig zu beurteilen. Wegen der Schwerhörigkeit bekommt Euer Sohn keinen höheren GdB. Wäre Euer Sohn nur schwerhörig, würde er einen GdB von Pi mal Daumen 50 oder 60 bekommen und das Merkzeichen Rf. Das Problem ist nur, dass Behinderungsgrade nicht einfach addiert werden, sondern kumulativ betrachtet werden und daher ist Eure Befürchtung schon berechtigt, dass der Schuß nach hinten los geht.
Ich würde daher an Euerer Stelle auch erst einmal abwarten, wie sich das Hören (ist die Diagnose noch frisch?) entwickelt: Es ist aber wichtig, das der Korrekte GdB von Euch noch mal vor der Einschulung geprüft wird.
Gruß
Andrea
das ist schwierig zu beurteilen. Wegen der Schwerhörigkeit bekommt Euer Sohn keinen höheren GdB. Wäre Euer Sohn nur schwerhörig, würde er einen GdB von Pi mal Daumen 50 oder 60 bekommen und das Merkzeichen Rf. Das Problem ist nur, dass Behinderungsgrade nicht einfach addiert werden, sondern kumulativ betrachtet werden und daher ist Eure Befürchtung schon berechtigt, dass der Schuß nach hinten los geht.
Ich würde daher an Euerer Stelle auch erst einmal abwarten, wie sich das Hören (ist die Diagnose noch frisch?) entwickelt: Es ist aber wichtig, das der Korrekte GdB von Euch noch mal vor der Einschulung geprüft wird.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
-
Sandra
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Hallo Kaja,
ist denn in den jetzigen GdB die Schwerhörigkeit mit angegeben worden?
Es kommt darauf an, wie die Audiogrammwerte aussehen!
Aber bei einer Mittelgradige Schwerhörigkeit 50-60 db würde allein deswegen keinen höheren GdB geben. Was vielleicht noch möglich ist, dass man das Merkzeichen "RF" beantragt, falls in den bereits festgestellten GdB ohnehin beim damaligen Antrag die Schwerhörigkeit mit angegeben worden ist!
Gruss Sandra
ist denn in den jetzigen GdB die Schwerhörigkeit mit angegeben worden?
Es kommt darauf an, wie die Audiogrammwerte aussehen!
Aber bei einer Mittelgradige Schwerhörigkeit 50-60 db würde allein deswegen keinen höheren GdB geben. Was vielleicht noch möglich ist, dass man das Merkzeichen "RF" beantragt, falls in den bereits festgestellten GdB ohnehin beim damaligen Antrag die Schwerhörigkeit mit angegeben worden ist!
Gruss Sandra
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Hallo Andrea und Sandra,
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Diagnose „Schwerhörigkeit“ wurde erst im Januar als „Zufallsdiagnose“ gestellt, war dem Versorgungsamt also bei seinem Bescheid noch nicht bekannt. Bisher hieß es immer „allgemeine Entwicklungsverzögerung nach Frühgeburt“. Jedoch wurden seine sprachlichen Inkompetenzen mit berücksichtigt.
Was würde uns das zusätzliche Merkzeichen RF bringen?
Viele Grüße
Kaja
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Diagnose „Schwerhörigkeit“ wurde erst im Januar als „Zufallsdiagnose“ gestellt, war dem Versorgungsamt also bei seinem Bescheid noch nicht bekannt. Bisher hieß es immer „allgemeine Entwicklungsverzögerung nach Frühgeburt“. Jedoch wurden seine sprachlichen Inkompetenzen mit berücksichtigt.
Was würde uns das zusätzliche Merkzeichen RF bringen?
Viele Grüße
Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
-
Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nichts. Erst wenn Euer Sohn ne eigene Glotze besitzt oder der Diktator über dem Familienfersehen wird, führt RF zur Rundfunkgebührenbefreiung.
Aber welcher Idiot war denn da zu Werke, der einen sprachlichen Rückstand feststellt, aber keinen Hörtest veranlasst. *Kopfschüttel*
Gruß
Andrea
Aber welcher Idiot war denn da zu Werke, der einen sprachlichen Rückstand feststellt, aber keinen Hörtest veranlasst. *Kopfschüttel*
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Hallo Andrea,
bisher wurden alle Probleme (also auch der Sprachrückstand) auf die Frühgeburt geschoben (nachdem per MRT ein Hirntumor ausgeschlossen wurde) und ein allgemeines Abwarten angeraten.
Sämtliche Therapien mussten und müssen wir uns immer erkämpfen.
Viele Grüße
Kaja
bisher wurden alle Probleme (also auch der Sprachrückstand) auf die Frühgeburt geschoben (nachdem per MRT ein Hirntumor ausgeschlossen wurde) und ein allgemeines Abwarten angeraten.
Sämtliche Therapien mussten und müssen wir uns immer erkämpfen.
Viele Grüße
Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Sie kommt aus Berlin.....Erstellt von Andrea Heiker
Aber welcher Idiot war denn da zu Werke, der einen sprachlichen Rückstand feststellt, aber keinen Hörtest veranlasst. *Kopfschüttel*
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Zitat: "Sie kommt aus Berlin..." - was meinst du damit???
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
-
Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Nun ja, das Berliner Plaster ist für hörgeschädigte Kinder nicht das Beste, obwohl sich die letzte Zeit deutlich gebessert zu haben schien. Bei deinem Sohn haben sich diverse Ärzte anscheinend nicht mit Ruhm bekleckert, was die Schwerhörigkeit angeht. Wenn Du Zweifel bzgl. Diagnose haben solltest oder mit den Ärzten unzufrieden bist, solltest Du Dir in Hannover eine Zweitmeinung einholen.
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag möglich?
Hallo KajaErstellt von Andrea Heiker
Nun ja, das Berliner Plaster ist für hörgeschädigte Kinder nicht das Beste, obwohl sich die letzte Zeit deutlich gebessert zu haben schien. Bei deinem Sohn haben sich diverse Ärzte anscheinend nicht mit Ruhm bekleckert, was die Schwerhörigkeit angeht. Wenn Du Zweifel bzgl. Diagnose haben solltest oder mit den Ärzten unzufrieden bist, solltest Du Dir in Hannover eine Zweitmeinung einholen.
genau das meinte ich...
Liebe Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
