Hallo, in die Runde.
Ich bin grad etwas verwirrt.
Auf dem Kostenvoranschlag für zuzahlungspflichtigen Hörgeräten steht "Abschlag für 2. Hörgerät" 153 Euro. Allerdings werden diese bei der Kassenleistung abgezogen nicht bei mir. Dies sieht dann so aus, als müsste die KK dann der HG-Firma weniger zahlen.
Ich dachte ICH bekomme Rabatt bei 2. HG ? Ist dem nicht so? :help:
Hi, da stellt sich mir doch gleich die Frage, was der privat Versicherte bei dem zweiten Gerät für Rabatte aushandeln kann, bzw. was da an Abschlägen üblich oder möglich ist.
der Abschlag für das zweite Hörgerät sollte nicht zu Lasten des Versicherten gehen.
Das ist sogar vertraglich geregelt (-Vetraglich vereinbarte enthaltene Abschläge auf die Vergütung, z.B. bei beidohriger Versorgung dürfen dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt werden.)So steht es in den Umsetzungshinweisen des AOK-Vertrages von 2015. Ich denke ähnliches gilt auch für andere Krankenkassen.
Hi, da stellt sich mir doch gleich die Frage, was der privat Versicherte bei dem zweiten Gerät für Rabatte aushandeln kann, bzw. was da an Abschlägen üblich oder möglich ist.
wo liegen denn überhaupt die Unterschiede der Zielvorgaben bei der gesetzlichen Krankenversicherung ("Gewährleistung von bestmöglichen hören und verstehen"), und bei der privaten Krankenversicherung ("schlicht ZUSCHUSS und dann Ende Gelände"?)
Gute Frage. Keine Ahnung. Ich gebe meinen Kunden den Anpassbericht und die Verordnung mit, die reichen das ein und haben bisher ihre Geräte immer bezahlt bekommen.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Zielvorgaben, sondern nur erstattungsfähige Höchstbeträge, die auch nicht im Ausnahmefall, bei besonderen Erfordernissen überschritten werden. Das sind nüchterne Zahlen, die an keine zu erreichenden Ziele gebunden sind, da keine SGB 5 oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben vorhanden sind und es sich um ein reines Vertragsverhältnis handelt. Ebenso werden zum Beispiel Leistungen auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben von Privaten meist nicht bezahlt, wie zum Beispiel Rehaleistungen, Rauchmelder, Lichtsignalanlagen, FM-Anlagen und Ähnliches.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)