moin Tiri,
ICH selbst stehe - genau jetzt - vor genau DIESEM Problem:
ICH habe aufpreisfrei UND HEFTIG aufpreispflichtig (2.500.-) ausprobiert.
BEIDE Systeme sind für mich NICHT "das Gelbe vom Ei".
("Umgebungsgeräusche, größere Räume, größere Gruppen")
der Hörakustiker (Fielmann) zeigt mir inzwischen auch bereits "sein Weißes in den Augen".
Er hat aber noch NICHT die Versorgungsanzeige bei meiner Krankenkasse eingereicht.
Folge:
er kann jederzeit sagen:
"Vertrauen fehlt - und Tschüß - und Ende Gelände".
Das bedeutet:
ERST wenn die "Versorgungsanzeige" bei deiner Krankenkasse eingereicht ist - DAS merkst du, sobald dir deine Krankenkasse mitteilt, dass sie deine Versorgung - mit - übernehmen - ist die Krankenkasse "mit im Boot" und du kannst die Empfangsbescheinigung mit eigene Worten "modifizieren".
Den Anhang 4.1 mit z.B. der Ergänzung:
"festgestellt nach Anlage 1 § 5 Satz 1a des Versorgungsvertrages"
alternativ:
den Anhang 4.3 mit dem eingefügten Wort "nicht" (an passender Stelle) und der Abänderung des Wortes "Dennoch" in das Wort "Deshalb"

Bricht der Akustiker jetzt die Versorgung ab, dann kannst du deine Krankenkasse nach § 127, 5a+b, SGB V um Hilfe ersuchen, die sie dir - so hat man mir bereits von meiner TK versichert - DANN gewähren wird

Entweder, indem sie "Deinen" Hörgeräteakustiker "in´s Gebet nehmen", oder dir alternative, gleichwertige, aufpreisfreie Hörsysteme benennen

LG
Gewichtl