der neu installierte §­ 127 Abs. 5b im SGB V...

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Faber

der neu installierte § 127 Abs. 5b im SGB V...

#1

Beitrag von Faber »

moin,
was haben wir Hör-Hilfe-Bedürftigen von diesem neuen Gesetzestext?
eigentlich ganz einfach:
uns MUSS jetzt "Gehör geschenkt" werden, wenn wir uns bei unserer Krankenkasse bzgl. "Ungereimtheiten bei der Hörsystemversorgung" melden.
Die Krankenkasse muss das jetzt nicht nur hin- sondern auch ERNST nehmen.
Es wird also schwieriger für Abzocker - wenn es denn welche geben sollte :) - und das ist auch gut so :)
hier der Link für Betroffene:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... lungen.jsp

LG
Gewichtl
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