"Bestmöglichkeitsbescheinigung"

Faber

"Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#1

Beitrag von Faber »

moin,
wie haltet Ihr mitbetroffenen HörverbesserungsHilfebedürftigen das mit folgender Sachlage:
Meine Krankenkasse verlangt von meinem Hörakustiker - damit sie ihn bezahlt - dass ICH - auf einem entsprechenden Formular - schriftlich bescheinige, dass ich mit dem aufzahlungsfreien Hörsystem bestmöglich verstanden habe (wie ich inzwischen weiß, gilt das wohl für jede gesetzliche Krankenkasse bei "vergleichender Hörsystemtestung").
hier zum nachlesen, der entsprechende Referenzvertrag (dort der Anhang 4.3):

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

Das Formular wird aber wohl derartig vom Hörakustiker "untergeschoben", dass man es gar nicht so recht bemerken SOLL?):
wörtlich heißt es nämlich dort:
Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit dem(n) getesteten aufzahlungsfreien Hörsystem(en) habe ich - soweit möglich – sowohl bei störenden Umgebungsgeräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personen gruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht
Zitat Ende:
Mein Problem ist:
WIE soll ICH beurteilen, was "ABSOLUT" bei mir "bestmöglich" wäre?
Mein subjektives er-LEBEN in den genannten Situationen lässt mein Hörakustiker nicht gelten.
Auch den - von meiner Krankenkasse als Alternative genannten Vergleichstest mit ganzen Sätzen - anstelle Einsilberworten - führt er nicht durch.
Anstelle dessen sucht ER aus, welche Einsilber angeboten werden,
und beurteilt ER, wieviel - für Ihn - als "verstanden" gelten,
und erwartet ER, dass ich DAS dann als "bestmöglich" anerkenne und das so gegenüber meiner Kasse behaupte.
DAS kann ich aber doch gar nicht?!?!
WIE macht IHR das?
Bescheinigt IHR etwas, was IHR gar nicht beurteilen können durftet?
Danke für Info von Mitbetroffenen.
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 14. Dez 2017, 21:10, insgesamt 4-mal geändert.
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#2

Beitrag von rabenschwinge »

Ja nu, wie mach ich das: Testgeräte in die Ohren und raus. Erproben im Alltag und in jeden Situationen. In der Bahn und Öffis generell, in der Kneipe / Restaurant, im Familiengespräch, bei Ärzten, in der Natur, beim Autofahren, in der Firma, auf Ämtern, Bei Freunden, im Verein , bei öffentlichen Veranstaltungen - kurz überall da wo ich mich bewege und unter normalen Bedingungen.

Und die Hörgeräte mit denen ich am Besten klarkomme, das größte Sprachverständnis und das angenehmste Hörempfinden habe sind ´s dann.
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 5. Dez 2017, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.
akopti
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#3

Beitrag von akopti »

Es ist wie immer im Leben. Egal was man sich zulegt. Wenn man sich immer die Frage stellt, gibt es immer noch ein besseres Preis/Leistungs-Verhältnis, dann wird man sich nie etwas zulegen.

Nehmen wir mal an es gäbe 20 verschieden HG Modelle auf dem Markt welches theoretisch zu einem Hörverlust passt. . Jedes könnte man mit jeweils 2 möglichen Anbindung ans Ohr verwenden. Das wären 20 zum Quadrat also 400 Varianten. Jedes wird mindestens 2 Wochen getestet, Das wären 800 Wochen= gut 7,5 Jahre. Huch, in dieser Zeit gibt es ja unter Umständen einen größeren Entwicklungsschritt.
Wann, ja wirklich wann, soll man dann diese Bescheinigung unterschrieben. Mal ehrlich?

Gruß

Dirk
svenyeng
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#4

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich bescheinige nichts.
Mein Akustiker rechnet mit der KK ab und ich bekomme eine Rechnung für die Zuzahlung, wenn ich Geräte mit Zuzahlung bekomme.
In über 20 Jahren mit Hörgeräten musste ich noch nie etwas der KK gegenüber bescheinigen. Mit der KK hatte ich nie direkt was zu tun.

Auch macht der Akustiker bei mir nie einen Test.
Wenn ich mich für neue Hörgeräte entschieden haben gehe ich zum HNO und der macht dann noch nen Hörtest. Das wars dann.
Das mache ich aber freiwillig. Früher war das eine MUSS, heute nicht mehr.

Gruß
sven
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#5

Beitrag von rabenschwinge »

schmunzel, doch ich schon.... nämlich das ich die Hörgeräte empfangen habe und mehr nicht.
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 5. Dez 2017, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#6

Beitrag von Faber »

moin,
danke für die ersten drei mich verwundernden Stellungnahmen :)
"verwundern" deshalb, weil:
@akopti schreibt sinngemäß: "wer nicht was bescheinigt, was er gar nicht beurteilen kann, der gerät in die "Hase-und-Igel-Spirale",
@svenyeng schreibt sinngemäß, dass seine gesetzliche Krankenversicherung so etwas gar nicht verlangt (wo bist du versichert?),
@rabenschwinge schreibt, dass auch sie nur den Empfang quittieren muss und keine "Bestmöglichkeitsbescheinigung" erteilen (wo bis du versichert?)
gibt´s noch mehr (Un-)Möglichkeiten?
LG
Gewichtl
svenyeng
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#7

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@gewichtl:
Ich bin bei der IKK Classic. Früher war ich bei der DAK.
Keine der beiden KK verlangen so einen Unsinn.

Übrigens hat auch die IKK Vereinbarungen mit Akustikern.
Die IKK sagt: "Sie können das empfohlene Hörgerät ausreichend lange testen. Das aufzahlungsfreie Hörgerät muss objektiv den gleichen Hörgewinn erzielen wie ein aufzahlungspflichtiges Modell."

Von einem bestmöglichen Verstehen wird da gar nicht gesprochen.

Auch die DAK, die auch Vereinbarungen mit den Akustikern hat) schreibt nichts von bestmöglichen Verstehen, bei denen heißte es: mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Versorgungsangebot mit volldigitalen Hörsystemen entsprechend dem festgestellten Hörverlust einschließlich der erforderlichen Otoplastik ohne wirtschaftliche Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung. Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit (mindestens vier Kanäle), Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mindestens drei Hörprogramme, Mehrmikrofontechnik

Das sagt sehr deutlich und klar aus, was man zuzahlungsfrei bekommt.
Und das ist auch der richtige Weg, denn nur das kann man ganz klar festlegen.

Der Akustiker muss dem Kunden also ein einziges Hörgerät zuzahlungsfrei anbieten mit den von der DAK vorgegebenen technischen Daten.
Ob man damit hören kann interessiert hier nicht.

So langsam solltest Du merken das das mit dem bestmöglichen verstehen totaler Unsinn ist. Ich glaube auch kaum das Deine KK das großartig anders macht. Bei welcher KK bist Du?

Gruß
sven
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#8

Beitrag von rabenschwinge »

Grins, ich bin ebenfalls bei einer gesetzlichen KK versichert und meine schreibt und äußert mir gegenüber dasselbe wie die KK von Sven und auch mich interessiert, bei welcher KK Du versichert bist.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#9

Beitrag von Faber »

hallo @svenyeng,
danke für deine Stellungnahme.
da bin ich aber froh, dass ich doch wohl besser krankenversichert bin als Andere :)
ich bin bei der Techniker Krankenkasse, die sich (wie die Barmer, die DAK (sic), die KKH, die HEK, und die handelskrankenkasse auch) von der vdek bei ihren Verträgen mit der biha vertreten lässt.
den Referenzvertrag der für mich (und die DAK-Versicherten!!!) mit den Hörakustikern abgeschlossen wurde, hatte ich aber nun schon wiederholt in diesem Forum eingestellt.
Für DICH aber gern noch einmal ganz speziell:
liest du hier:
besonders den Anhang 4.1 + 4.2 + 4.3 :)

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

und dann habe endlich einfach die Größe, dich für deinen Irrtum zu entschuldigen, anstelle mir ständig fälschlich "Unsinn" vorzuwerfen.
Vielen Dank.
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#10

Beitrag von rabenschwinge »

Ja, mein Schnuckel, meinst du denn jetzt die Produktanforderung, die technische Mindestausstattung oder die Empfangsbestätigung?
Ohrenklempner
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

Darf ich das kurz aufklären?

In der Empfangsbestätigung bei Verzicht auf vergleichende Anpassung (Anhang 4.2) steht dieser Satz mit dem "bestmöglichen Sprachverstehen" nicht.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#12

Beitrag von Faber »

Ohrenklempner hat geschrieben:Darf ich das kurz aufklären?

In der Empfangsbestätigung bei Verzicht auf vergleichende Anpassung (Anhang 4.2) steht dieser Satz mit dem "bestmöglichen Sprachverstehen" nicht.
das ist doch obercool - oder?
derjenige Hörbehinderte, der schon vorher irrtümlich zu wissen meint, dass er für bestmögliches Verstehen aufzahlen muss, der kriegt gar nicht erst mit, dass er irrt :)
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#13

Beitrag von rabenschwinge »

mach mir doch mal bitte einen Screenshot davon. Chili kochen und in Deinen Anlagen suchen verträgt sich wirklich nicht ;-)
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#14

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:mach mir doch mal bitte einen Screenshot davon. Chili kochen und in Deinen Anlagen suchen verträgt sich wirklich nicht ;-)
kann ich nich - bin ich zu doof zu :)
aber in der verlinkten pdf etwa ab Seite 40 :)
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#15

Beitrag von rabenschwinge »

sorry, keine Zeit..
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#16

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:sorry, keine Zeit..
wieso "sorry"?
du schadest doch nicht mir :)
wer für Selbst-Information keine Zeit hat, der muss für Des-Information eben das Geld haben :)
eigentlich ganz einfach :)
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#17

Beitrag von rabenschwinge »

Du meinst das?
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#18

Beitrag von Faber »

nicht ganz :)
du bildest 4.1 ab,
ohrenklempner hob auf 4.2 ab,
ich schrieb 4.3 ab :)
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#19

Beitrag von rabenschwinge »

jo, und welches meintest Du nu? Weil es ist bei allem dasselbe

Für mich übrigens im Zusammenhang zu sehen mit Anhang 5, dem Anpassungsbericht und Sicherstellung, das Du das HG bekommst was Du Dir subjektiv und für Dein Hörempfinden herausgesucht hast.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#20

Beitrag von Faber »

entschuldige,
was ICH meine, das steht in meinem Startpost und in Post #18.
die Anhänge sind NICHT gleich.
Anhang 5 entwertet die Bescheinigung aus 4 nicht :)
rokaluwe
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#21

Beitrag von rokaluwe »

Mit der Unterschrift will sich die Kasse absichern. Nicht dass doch noch ein Antrag auf volle Kostenübernahme für ein höherpreisiges Hörsystem gestellt wird. Schau mal unter www.schwerhoerigen-netz.de/beratungsrichtlinie " Beratungsrichtlinie zur Hörgeräteversorgung" dort gibt es Hinweise zu der Sache.
Zuletzt geändert von rokaluwe am 5. Dez 2017, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#22

Beitrag von rabenschwinge »

:daum: super, rokaluwe!
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#23

Beitrag von Faber »

rokaluwe hat geschrieben:Mit der Unterschrift will sich die Kasse absichern. Nicht dass doch noch ein Antrag auf volle Kostenübernahme für ein höherpreisiges Hörsystem gestellt wird. Schau mal unter www.schwerhoerigen-netz.de/beratungsrichtlinie " Beratungsrichtlinie zur Hörgeräteversorgung" dort gibt es Hinweise zu der Sache.
Danke rokaluwe für deinen Hinweis.
zwei Nachfragen dazu:
1.
wozu meine Unterschrift missbraucht werden soll beantwortet meine Frage nicht, was DU dort bescheinigst, wenn du es gar nicht beurteilen können kannst. (Du darfst Deine täglichen Erfahrungen nicht einbringen und die Tests sind ein Witz).
2.
weißt du, wieviel Widersprüche gegen Krankenkassen für Fälle NACH 2013 tatsächlich noch Erfolg hatten?
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#24

Beitrag von Gerhard_R »

rabenschwinge hat geschrieben:Du meinst das?
Mit den Hörgeräten, die man mir geben will, habe ich ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht.

Beudetet die Geräte sind voll ausgeschöpft und richtig angepasst. Nicht absichtlich schlecht angepasst, um mir andere Geräte schönzureden. Es würde sich also mit diesen Geräten bei der Anpassung Mühe gegeben.

Bedeutet auch, dass ich mit diesen meinen Beruf ausüben kann.

Oder das man genug Rücksicht auf mich nehmen kann und die Situation es erlaubt mittels Alternativen mit den KK Geräten auszukommen.

Beudetet nicht, dass ich mit anderen, teureren, nicht besser hören würde.

Der Versteht immer nur das, was er verstehen will.

Der sagt ja, bestmögliches Verstehen beudeutet, alles mögliche an Technik zu haben, was man eben nicht bekommt, man bekommt Technik, die nicht absolut neu ist sondern einige Generationen alt ist und nicht die damals maximalen Frequenzbänder hat, zum Einstellen.

Und Design und Farbe sind eben Komfort, was eben nicht stimmt.

Die KK sagt, Klangfarbe is Komfort, was ja im direkten Konflikt mit generell bestmöglich hören steht.

Jetzt sieht er aber rot und will große Mechanismen bewegen und zum Propheten der Schwerhörigen werden.
Zuletzt geändert von Gerhard_R am 5. Dez 2017, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
Oticon OPN1, 105dB.PM, closed.
Innenohr SHG. Wannekurve. 40-80-40.(Tief- Mitte-Hoch).
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#25

Beitrag von Faber »

moin,
leider muss ich wieder korrigieren (abseits der erneuten falschen Spekulationen bzgl. meiner Motivation):
der vom Kunden zwingend zu unterzeichnende Text bescheinigt ausdrücklich NICHT die größtmögliche Mühe des Einstellungsprozesses am ausgesuchten Basisgerät, sondern - zur Erinnerung der ganz sicher von Fachjuristen Buchstabe für Buchstabe so gemeint und formuliert, wörtlich im Versorgungsvertrag zur Erreichung der Versorgungsziele nach HilfsM-RL § 19 ausformulierte Text des Anhang 4.3:
Zitat:
"Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit dem(n) getesteten aufzahlungsfreien Hörsystem(en) habe ich - soweit möglich – sowohl bei störenden Umgebungsgeräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personen gruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht".
Zitat Ende.
Nix mit: "Der HörAkustiker hat mit Sorgfalt und Mühe das Bestmögliche aus 4 Kanälen und 3 Programmen des digitalen Vorsintflutgerätes herausgekitzelt".
LG
Gewichtl
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