Christian ist 5 1/2 Jahre alt und besucht jetzt im zweiten Jahr eine Privatschule, die aus dem deutschen Schulsystem 'rausfällt.
Wir haben daher auch, seit er dort offiziell beschult wird, keinen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung durch die Schule für Hörgeschädigte.
Damit können wir leben, und auch die Lehrerin der
Sie möchte allerdings rein interessehalber alle paar Wochen in die Schule gehen, weil sie persönlich wissen möchte, wie's mit Christian so weitergeht.
Meine Frage ist nun: Da er ja im nächsten Jahr nach deutschem Schulrecht schulpflichtig wird, werden wir bald die Aufforderung bekommen, ihn bei der örtlichen Grundschule anzumelden.
Da wir das ja ohnehin nicht tun werden, sondern ihn von der dt. Schulpflicht befreien lassen, hier nun endlich meine Frage:
Muss/Soll ich trotzdem irgendwem mitteilen, dass er hörbehindert ist?
Oder mal rein theoretisch: Angenommen, er würde ganz unspektakulär in die wohnortnahe Grundschule kommen: Gäbe es dann eine Möglichkeit, ihn einfach so einzuschulen ohne VO-SF?
Ich hoffe, mich versteht hier irgendwer

Viele Grüße,