Hallo in die Runde,
ich hatte vor 5 Monaten einen Arbeitsunfall, der von der BG noch nicht anerkannt worden ist. Dabei sind neben mir 160 Halogenlampen explodiert mit entsprechenden Auswirkungen.
Hörminderung seht ihr im Audiogramm, dazu kommt ein Tinnitus bei 8KHz und 50dB Lautstärke.
Das Versorgungsamt hat jetzt einen GdB von 30 bescheinigt, lohnt sich da ein Widerspruch und wie muss ich den begründen
Frage nach der GdB
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 18. Jan 2017, 13:31
- 8
Re: Frage nach der GdB
Hallo,
nach dem Tonaudiogramm hast du rechts einen Hörverlust von 58%, links von 61%. Damit steht dir ein GdB von 30 zu.
Grüße,
Miriam
PS: Warum hat die BG denn den Unfall nicht anerkannt? Hattest du vorher schon eine Schwerhörigkeit oder ist unklar, dass die Schwerhörigkeit unfallbedingt ist?
nach dem Tonaudiogramm hast du rechts einen Hörverlust von 58%, links von 61%. Damit steht dir ein GdB von 30 zu.
Grüße,
Miriam
PS: Warum hat die BG denn den Unfall nicht anerkannt? Hattest du vorher schon eine Schwerhörigkeit oder ist unklar, dass die Schwerhörigkeit unfallbedingt ist?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 18. Jan 2017, 13:31
- 8
Re: Frage nach der GdB
Es gab keine Vorbefunde, erst mit dem Unfall traten die Hörminderung und der Tinnitus auf.
Die BG meint, dass die für einen akustischen Unfall typische C5 Senke fehlt und lehnt damit die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
ps.: danke für deine Hilfe
Die BG meint, dass die für einen akustischen Unfall typische C5 Senke fehlt und lehnt damit die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
ps.: danke für deine Hilfe
-
- Beiträge: 399
- Registriert: 14. Mai 2015, 12:34
- 10
Re: Frage nach der GdB
Hallo, Wolfgang, die Berufsgenossenschaftren sind dafür bekannt, Beetriebsunfälle als alles Mögliche abzutun, um nur nicht zahlen zu müssen! Die Betriebe zahlen Unmengen an Beiträgen, aber leider halten sich die Genossen- schaften nihct an ihre Pflichten. Wenn denen gar nihcts anderes mehr einfällt, gib es immer noch den Trick: Trunkenheit am Arbeitsplatz.
Du kannst dir aber helfen lassen mit einem Anwalt oder falls du VDK-Mitglied bist, von denen.
Du kannst dir aber helfen lassen mit einem Anwalt oder falls du VDK-Mitglied bist, von denen.