Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

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MaryLou13
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Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#1

Beitrag von MaryLou13 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und muss mich jetzt auch das erste Mal an euch wenden. Bin gerade dabei im Internet zu recherchieren, verzweifle dabei aber fast :help:

Kurz zur allgemeinen Situation:
Unser Sohn (8 Monate alt) ist hochgradig (linkes Ohr) bzw. an Taubheit grenzend (rechtes Ohr) Schwerhörig.
Seit Anfang Mai ist er mit Hörgeräten versorgt, allerdings ist für uns total schwer einzuschätzen, in wie fern sie ihm helfen. Mal reagiert er, mal nicht...
Wir haben in ca. 2 Wochen einen Termin für die CI-Voruntersuchungen.

Jedenfalls haben wir zwischenzeitlich die Kostenübernahme für Tommy's Gebärdenwelt bei der Krankenkasse (Techniker) beantragt. Wie zu erwarten wurde dieser Antrag an das Sozialamt weitergeleitet...

Meine Frage wäre jetzt erstmal - wie lange hat das Sozialamt Zeit, um den weitergeleiteten Antrag zu bearbeiten? Gilt hier ebenfalls die Frist von 2 Wochen? Diese wäre dann nämlich seit letzten Donnerstag verstrichen... Dann würde ich da in der kommenden Woche gleich mal Dampf machen!!

Echt schade, dass man sich in so einer Situation noch mit dem ganzen Papierkram rumärgern muss und leider auch nur wenige (verständliche) Infos findet, was einem zusteht etc.
Und die ganzen Paragraphen bringen mich sowieso jedesmal zum Verzweifeln :{

Danke euch auf jeden Fall schonmal für eure Antworten!!

Viele Grüße,
Meli
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otoplastik
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#2

Beitrag von otoplastik »

Liebe Meli,
herzlich willkommen hier!
Zu den Beantragungen kann ich nicht viel sagen, wir wußten vor 15 Jahren leider nicht mal, dass es diese Möglichkeiten gibt.

Ich kann Euch aber auf jeden Fall sagen, dass Ihr auch einen Hausgebärdenkurs beantragen könnt. Dann kommt jemand ins Haus und lehrt Euch in entspannter Atmosphäre, wie man gebärden kann.

Ich hätte mich sehr gefreut, wenn das für uns schon möglich gewesen wäre. Ich habe zwar Volkshochschulkurse besucht, aber das hat nur zu einigen Alltagsgebärden geführt, die wir bei Bedarf verwenden.
Mein Sohn ist jetzt 16, völlig lautsprachlich orientiert, und kann aber leider immer nicht mehr verstehen, wenn er mit gebärdenden Altersgenossen in Kontakt kommt.

In welche Klinik werdet Ihr gehen zur Voruntersuchung?

Herzliche Grüße, Otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
Kaja
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#3

Beitrag von Kaja »

Hallo Meli,
MaryLou13 hat geschrieben:Meine Frage wäre jetzt erstmal - wie lange hat das Sozialamt Zeit, um den weitergeleiteten Antrag zu bearbeiten? Gilt hier ebenfalls die Frist von 2 Wochen? Diese wäre dann nämlich seit letzten Donnerstag verstrichen...
schau mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__14.html
Wird der Antrag weitergeleitet, gelten die Sätze 1 und 2 für den Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist, entsprechend; die in Satz 2 genannte Frist beginnt mit dem Eingang bei diesem Rehabilitationsträger
Es gilt also die Frist von drei Wochen (bzw. fünf Wochen, wenn ein Gutachten eingeholt werden muss). Das Sozialamt muss übrigens nicht nur nach dem Recht der Eingliederungshilfe prüfen, sondern nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen - also auch nach dem SGB V. Wenn das Sozialamt dabei zu dem Ergebnis kommt, dass doch die KK zuständig gewesen wäre, muss die KK dem Sozialamt die Kosten ersetzen. Vielleicht hiflt dieser Hinweis, dass das Sozialamt schnell eine richtige Entscheidung trifft.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Karin
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#4

Beitrag von Karin »

Genau, das Sozialamt sollte über die Möglichkeit der Rückersattung durch die Krankenkasse aufgeklärt werden.
Ich würde dort anrufen, auf schnelle Bearbeitung drängen und die auf die Urteile auf meiner Seite aufmerksam machen. Die TK geht mir ziemlich auf den Keks.
Wenn Eltern in der TK versichert sind, sollten sie den Antrag bei der Eingliederungshilfe stellen, mit dem Hinweis, dass eigentlich die TK zuständig ist. Dann kann die Eingliederungshilfe gleich an die richtige Adresse weiterleiten. Das gilt aber nur für die TK.

LG
Karin
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MaryLou13
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#5

Beitrag von MaryLou13 »

Hallo ihr Lieben,

vielen lieben Dank für eure Infos!!

Unseren Sachbearbeiter beim Amt konnten wir bisher nicht erreichen... Wir bleiben natürlich hartnäckig.
Wir weden dem Mann natürlich auch sagen, dass eigentlich die TK zustänig wäre und hoffen, dass die Kostenübernahme zeitnah erfolgt.

@Otoplastik: wir sind mittlerweile im Klinikum Heidelberg und haben dort auch die Voruntersuchung.

Den Hausgebärdensprachkurs wollen wir ebenfalls noch beantragen.

Wir waren letzt schon bei einem Schnupperkurs für Gebärdensprache. Das war sehr interessant und hat viel Spaß gemacht. Allerdings war das natürlich nicht auf die Kommunikation mit Kindern ausgelegt. Und das wäre ja erstmal das Wichtigste...

Die Zusage zur Kostenübernahme der Frühförderung haben wir, das ging richtig schnell. Jetzt muss sich nur noch die FF-Stelle melden. Die haben schon vorsorglich mal durchklingen lassen, dass sie ziemlich unterbesetzt sind... Mal gespannt was das noch gibt.

Viele Grüße,
Meli
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MaryLou13
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#6

Beitrag von MaryLou13 »

Wir haben gerade (wieder) mit dem Sozialamt gesprochen. Unser Antrag wurde bisher noch nicht mal richtig bearbeitet... Ist das zu glauben...

Haben mit dem Vorgesetzten unseres Sachbearbeiters gespochen und er hat sich beklagt, dass sie ja zu wenig Leute sind, um die ganzen Anträge zu bearbeiten und dass ja außerdem die TK zuständig wäre.

Wir haben ihn gefragt, ob ihm bekannt ist, dass sie die Kosten von der TK zurückfordern können. Ja, das wusste er, allerdings ist unklar, ob sie diesen Weg überhaupt gehen wollen, oder ob sie die TK erstmal wieder in die Pflicht nehmen, den Antrag anständig zu prüfen.

Nachdem wir nochmal Druck gemacht haben, hat er uns versprochen, dass wir im Laufe der Woche eine Info bekommen, wie es weiter geht. Hoffen wir also das beste.

Naja, jedenfalls sind wir noch keinen Schritt weiter.

Wir haben dann auch mal bei der Hotline unserer Rechtsschutzversicherung angerufen, um uns Infos zu holen was wir evtl noch machen können.
Dort kann uns aber erst mit einem offiziellen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung geholfen werden.
Aber der Herr hat zumindest unser Problem verstanden und uns auch bestärkt, weiterhin Druck zu machen (und ggf. an die Presse zugehen...), damit wir diesen Bescheid schnellstmöglich bekommen.

Wir sind gespannt, wie es weiter geht...

LG
Meli
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#7

Beitrag von MaryLou13 »

Hallo zusammen,

der Wahnsinn geht weiter :'(

Das Sozialamt hatte den Antrag letzte Woche an die Techniker zurückgeschickt und um (erneute) Prüfung gebeten.

Die Techniker wiederum hat heute den Antrag erneut ans Sozialamt zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass sie nicht zuständig sind.

Geht das jetzt ewig so weiter?!

Ich habe gerade zwei Schreiben an die beiden Stellen verfasst, in dem ich sie auffordere, uns zu unserem Antrag einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen und den Antrag NICHT wieder weiterzuleiten. Hoffentlich hat das Erfolg, damit wir dann zumindest mal zum Anwalt gehen können und einen winzigen Schritt weiter sind.

Wir sind kurz davor, die Bücher zu kaufen und das Geld vorzustrecken.

Was meint ihr, könnte uns das hinterher zum Verhängnis werden? Muss man mit der Anschaffung warten, bis der Antrag durch ist?
Oder würden wir nach der Genehmigung (die hoffentlich irgendwann erfolgt) einfach die vorgestreckten Kosten erstattet bekommen?

Danke euch und viele Grüße,
Meli
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Karin
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#8

Beitrag von Karin »

Hallo Meli, das Sozialamt hat schon gegen Recht verstoßen. Nach § 14 SGB IX dürfen die es nicht mehr zurückschicken, sondern sind automatisch zuständig und können sich das Geld im Erstattungsverfahren zurückholen.
https://www.jurion.de/Gesetze/SGB_IX/14

Ich würde beim Sozialamt jetzt auch mal anrufen und denen das erklären. Es kann nicht sein, dass dies alles immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.
http://www.rbm-rechtsberatung.de/wp-con ... inzip.html

Liebe Grüße
Karin
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#9

Beitrag von Karin »

ich sehe gerade, ihr habt schon angerufen... ist aber auch zum Weglaufen mit den Sozialämtern....
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Kaja
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Re: Kostenübernahme Tommy's Gebärdenwelt

#10

Beitrag von Kaja »

Hallo Meli,
MaryLou13 hat geschrieben:Das Sozialamt hatte den Antrag letzte Woche an die Techniker zurückgeschickt und um (erneute) Prüfung gebeten.

Die Techniker wiederum hat heute den Antrag erneut ans Sozialamt zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass sie nicht zuständig sind.
Hat das Sozialamt wirklich zurückgeschickt oder nur im Rahmen der Amtshilfe prüfen lassen, ob eine Leistungspflicht nach dem SGB V vorliegt?
MaryLou13 hat geschrieben:Wir sind kurz davor, die Bücher zu kaufen und das Geld vorzustrecken.

Was meint ihr, könnte uns das hinterher zum Verhängnis werden? Muss man mit der Anschaffung warten, bis der Antrag durch ist?
Oder würden wir nach der Genehmigung (die hoffentlich irgendwann erfolgt) einfach die vorgestreckten Kosten erstattet bekommen?
Nach § 13 Absatz 3 SGB V könntet ihr den Antrag auf Kostenerstattung umstellen. Dafür muss der Versorgungsweg eingehalten worden sein - das ist mit der Antragstellung erfüllt. Das gilt aber nur, wenn es wirklich als Hilfsmittel nach § 33 SGB V angesehen wird. Wird die Leistung im Ergebnis als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert, so gilt der Bedarf bei Selbstbeschaffung als gedeckt. Besser wäre es, das Geld durch jemanden vorstrecken zu lassen - dann hat dieser einen Anspruch nach § 25 SGB XII.

Wenn euch der Arzt Eilbedürftigkeit bescheinigt, könnte euer Anwalt einen Antrag auf einstweilige Anordnung einreichen - das ist bereits ein Gerichtsverfahren und wird von der Rechtschutzversicehrung umfasst.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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