Bescheid mit Widerspruchsbelehrung per Mail. rechtsgültig ?

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pascal2
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Bescheid mit Widerspruchsbelehrung per Mail. rechtsgültig ?

#1

Beitrag von pascal2 »

Hallo !

Seit ich umgezogen bin, ist für mich eine andere Filiale meiner Krankenkasse zuständig.
Die arbeiten irgendwie anders wie die alte Filiale.
Ich bekomme keinen Brief mehr, wenn sie was ablehnen, sondern die schicken mir das per Mail.
Nicht daß ich was dagegen hätte, ist für mich einfacher, aber ist das so überhaupt rechtsgültig ?
Kennt sich hier jemand damit aus ?

Danke für Antworten
Pascal
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
Karin
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Re: Bescheid mit Widerspruchsbelehrung per Mail. rechtsgültig ?

#2

Beitrag von Karin »

Wenn die Form und der INhalt stimmen, ist es rechtsgültig.
Es sollte aber als pdf angehängt sein.
Mit Unterschirft oder dem Hinweis auch ohne Unterschrift gültig.
Viele Grüße
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pascal2
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Re: Bescheid mit Widerspruchsbelehrung per Mail. rechtsgültig ?

#3

Beitrag von pascal2 »

Hallo Karin,
nein als PDF mit Unterschrift ist das nicht.
Einfach ein email-Text mit folgendem am Ende:
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bitte
informieren Sie uns hierüber schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem
Sie unsere E-Mail erhalten haben. Ihren Widerspruch richten Sie dann an die
usw......
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Karin
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Re: Bescheid mit Widerspruchsbelehrung per Mail. rechtsgültig ?

#4

Beitrag von Karin »

Eigentlich egal -. Schreibe einen Widerspruch!
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