Wir mühen uns ja ab den Hausgebärdensprachkurs für Emilia bezahlt zu bekommen. Nachdem die Eingliederungshilfe sich standhaft weigert ihn zu übernehmen (ist nach §33 SGB V ein Hilfsmittel, das in den Leistungskatalog der gesetzl. Krankenkasse fällt... :help: :help: ), hat die Krankenkasse nun entschieden, dass es KEIN Hilfsmittel nach §33 SGB V ist... Also ist natürlich nach beiden Seiten keiner zuständig. Nachdem die überaus schlaue Sachbearbeiterin des Sozialamtes den Antrag auch erstmal an die falsche
Ich bin ein bisschen irritiert, denn ich dachte, die müssen jetzt ja entscheiden, ob Emilia den Kurs benötigt, nicht ob sie zuständig sind... Irgendjemand MUSS ja zuständig sein. Die Erstattungsansprüche sind ja dann unter den Kostenträgern zu klären.
Naja, seis wie es ist. Wir brauchen definitiv einen guten Anwalt für Sozialrecht, der sich mit solchen Dingen auskennt und am Besten schon mal einen Hausgebärdensprachkurs durchgeboxt hat. Kennt hier vielleicht jemand einen und kann uns einen weiterempfehlen? Muss nicht unbedingt im Raum Hannover sein... Kann man ja auch telefonisch regeln.
Danke schonmal für eure Hilfe!
Amelie
