Recht auf zusatz Hörgeräte

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R.Müller
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Recht auf zusatz Hörgeräte

#1

Beitrag von R.Müller »

Hallo zusammen
Hab vor kurzem neue Hörgeräte bekommen wo die Krankenkasse ihren Anteil bezahlt hat .
Leider sind die nicht Wasserdicht so das ich bei Freibadbesuchen einen Nachteil habe .
Mal abgesehen das ich Beruflich Hochwertige brauche .
Frage :
Ist es möglich das man Wasserdichte Hörgeräte zusätzlich bezahlt bekommt ?
Gruss Ralf
Irina Haun
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#2

Beitrag von Irina Haun »

Wasser dichte Hörgeräte gibt es die den wirklich?
Ich /wir zeiehn die HGs im Schwimmbad aus

LG Irina
franzi
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#3

Beitrag von franzi »

ja gibt es.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
smallhexi79
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#4

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Ralf,

falls du deine alten Ersatz-HG noch hast, kannst du die nennen und die jetzigen zu Hause lassen. fürs Schwimmbad meine ich es.

Bei wasserdichten oder wasserresistente HG kommt drauf an, welcher Hersteller und Produktbezeichnung von HG ist.

lg
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
links: +/- 80 dB versorgt mit GN ReSound Enzo 3D 5
rechts: gehörlos
R.Müller
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#5

Beitrag von R.Müller »

Hab in einer Boschüre gesehen wie ein Hörgerät in einem Wasserglas versenkt wurde und es trotzdem noch funktionierte .Die Geräte kann man devinitiv im Schwimmbad und unter der Dusche benutzen .Das geht leider mit den Handelsüblichen Hörgeräten natürlich nicht .
Ich mach es bisher wie vermutlich allen anderen auch und lege meine Hörgeräte beim baden ab .
Jeder weiss aber ,vor allem Hochgradig Schwerhörige,wie anstrengend es ist kaum etwas zu hören .Das nimmt doch Lebensqualität aber vor allem Sicherheit weg .
Man stelle sich vor es tummelt sich ein Hai im See und man wird gefressen weil man den Warnhinweiss nicht gehört hat .Ich weiss ,Blödes Beispiel :D
Bleibt die Frage ob die Kassen solche Geräte zusätzlich übernehmen müssen ?
franzi
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#6

Beitrag von franzi »

Von siemens und von startkey gibt es Wasserdichte hgs. Ich glaub aber kaum das das irgendwo rechtlich festgehalten ist das man ein Recht drauf hat, solche als 2hgs zubekommen. Wenn es sowäre dann müsste es diese Hgs für alle Hörverluste sein.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
R.Müller
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#7

Beitrag von R.Müller »

So viel ich weiss gibt es diese Wasserdichten Högeräte noch nicht lang am Markt weshalb es evtl. auch noch nichts Rechtliches dazu gibt .
Könnte ja sein das sich damit schon jemand befasst hat .

Fakt ist aber ,niemand kann seine Üblichen Hörgeräte beim baden benutzen da die zum einen geschädigt werden ( bis Totalausfall ) zum anderen ,wie schön erwähnt ,haben wir je nach Schwerhörigkeit einen Totalausfall vom Gehör .
franzi
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#8

Beitrag von franzi »

Ich hatte das Starkey vor 2jahren in der Hand, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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Jerry
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#9

Beitrag von Jerry »

R.Müller hat geschrieben:
Fakt ist aber ,niemand kann seine Üblichen Hörgeräte beim baden benutzen da die zum einen geschädigt werden ( bis Totalausfall ) zum anderen ,wie schön erwähnt ,haben wir je nach Schwerhörigkeit einen Totalausfall vom Gehör .
So ganz stimmt das nicht... Es kommt wohl drauf an, was man beim baden macht. Nur schwimmen, oder auch tauchen? Ich trage meine Geräte beim Babyschwimmen seit etwa einem dreiviertel Jahr. Es platscht und spritzt teilweise ganz gewaltig und meine Geräte (Phonak Naida) funktionieren nach wie vor einwandfrei. Tauchen würde ich damit aber nicht, keine Ahnung, ob die das auch überstehen würden, aber ich werde es nicht testen.
otoplastik
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#10

Beitrag von otoplastik »

Hallo R. Müller,

mein Sohn trägt das HG Naida von Phonak, für das mit dem Wasserglas geworben wird. Wir haben es ausprobiert: nach dem Wasserglas funktioniert es zwar noch, die Abdeckungen der Mikros sind aber nass und er versteht erstmal fast nichts.
Wasserschlachten mit anderen Kindern und Regen überstehen die HG ohne Probleme, in der Dusche und beim Schwimmen entsteht aber das o.g. Problem: die Mikrofonabdeckungen werden nass. Erträgt sie dann also nicht.

Herzliche Grüße,
Otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
R.Müller
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#11

Beitrag von R.Müller »

Hallo zusammen
Die " Wasserdichten " HG scheinen also auch nicht das wahre zu sein .
Wird wohl so bleiben das wir mit der Behinderung leben müssen .
Franki
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#12

Beitrag von Franki »

...das Phonak Naida ist nicht wasserDICHT sondern wasser- und staubresistent .. Dies ist ein Unterschied. Das heisst, es ist gegen Schweiß, Spritzer etc geschützt aber NICHT zum schwimmen geeignet.

Es gibt nur einige HG , die wirklich wasserdicht sind , wie zum Beispiel das Siemens Aquaris. Dies ist wirklich wasserdicht .

Viele Grüße !
progredient ertaubt durch Otosklerose
Bilateral CI versorgt / Med El Concerto - Flex 28 / Opus 2 (Rechts : 06-2012; Links : 01-2013)
hoeckendorfer
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#13

Beitrag von hoeckendorfer »

Es gibt Wasserdichte Geräte: Problem die sind höchstens bis zu einem Meter tiefe dicht und erfordern eine spezielle Otoplastik / Passstück. Wenn Sie die Geräte beruflich brauchen, könnten Sies übers Arbeitsamt oder die Berufsgenossenschaft versuchen, sonst sehe ich schwarz für eine Kostenübernahme und sie müssen derartige Geräte privat bezahlen. Die Preise bewegen sich meiner Erfahrung nach im High End sektor, als jenseits der 2000er Marke pro Gerät.
franzi
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Re: Recht auf zusatz Hörgeräte

#14

Beitrag von franzi »

Beim schwimmen reicht ja wenn die 1m unterwasser noch dicht sind, wenn man wirklich tauchen gehen will dann hört ein nh ja auch nichts mehr.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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