Habe mal wieder eine Frage....Ich höre auf dem rechten Ohr, ohne Hörhilfe, fast nichts. Vielleicht ein lautes Geräusch, wenn z. B. mein Hund bellt, aber auch das nur wenig. Bei dem Hörtest mit Kopfhörer, höre ich die Geräusche besser, aber das Sprachverstehen ist nicht ausreichend. Den Grad der Schwerhörigkeit wird aber mit dem Hören über die Kopfhörer berechnet und nicht wie ich real höre, eben nur mit dem Ohr. Die Hörkurve die über die Kopfhörer erstellt wird, ist aber nicht gleichzusetzten mit einer Hörkurve, die ohne Kopfhörer gemacht wurde. Welche Hörkurve sollte man dem Versorgungsamt schicken, um den GdB bestimmen zu lassen? ( bei mir wurden nur Hörkurven über die Kopfhörer gemacht)
Komplizierte Frage...oder?
Liebe Grüße Melba
Hörtest
Re: Hörtest
Hallo Melba,
nach meiner Auffassung und Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zählt im Normalfall das Sprachaudiogramm (oder sollte zählen); es ist eigentlich mit gesundem Menschenverstand eigentlich klar, wie man diese auslegen muss.
Wie dann die Gerichte entscheiden, ist wieder eine andere Sache. So viel ich weiss, wird dann oftmals (fälschlicherweise) alleine auf das Tonaudiogramm abgestellt (Gründe sind viele möglich, hierzu möchte ich mich nicht äussern).
Ich würde also beides beschaffen: Ton- und Sprachaudiogramm mit entsprechenden Werten (Sptachverstehen bei 60, 80 und 100 dB, dB-Wert des Zalwortverstehens von 50 %.
Abgesehen davon: Die verlangten Hörtests können nicht ohne Kopfhörer gemacht werden.
Gruss fast-foot
nach meiner Auffassung und Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zählt im Normalfall das Sprachaudiogramm (oder sollte zählen); es ist eigentlich mit gesundem Menschenverstand eigentlich klar, wie man diese auslegen muss.
Wie dann die Gerichte entscheiden, ist wieder eine andere Sache. So viel ich weiss, wird dann oftmals (fälschlicherweise) alleine auf das Tonaudiogramm abgestellt (Gründe sind viele möglich, hierzu möchte ich mich nicht äussern).
Ich würde also beides beschaffen: Ton- und Sprachaudiogramm mit entsprechenden Werten (Sptachverstehen bei 60, 80 und 100 dB, dB-Wert des Zalwortverstehens von 50 %.
Abgesehen davon: Die verlangten Hörtests können nicht ohne Kopfhörer gemacht werden.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
